42 | POLITIK NEUES SCHUTZGESETZ FÜR GESUNDHEITSBERUFE Klares Zeichen gegen Gewalt Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vorgelegt. Künftig sollen mehr Heilberufe in den besonderen Schutz, der für Einsatz- und Rettungskräfte gilt, einbezogen werden. Auch Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Teams. Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, werden trotz ihres unverzichtbaren Beitrags zum gesellschaftlichen Leben immer wieder zum Ziel von Angriffen“, heißt es zu Beginn des Entwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf seiner Website veröffentlicht hat. „Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden.“ Bislang gelten die besonderen Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur, wenn die betroffene Person bei einem ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme tätig ist. Der Kreis der Berufsfelder soll nun erweitert werden: Unabhängig davon, in welchem Gesundheitsbereich jemand tätig ist, sollen Übergriffedenselben Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe gegen Rettungskräfte. Um die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, will das BMJV einen neuen Paragrafen 116 StGB einführen. „Geschützt werden durch § 116 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StGB-E nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern sämtliche Angehörige von Heilberufen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern“, heißt es im Entwurf. Der erweiterte Personenkreis umfasst in diesem Sinne sowohl die akademischen Heilberufe, darunter Zahnärztinnen und Zahnärzte, als auch Fachkräfte aus anderen Gesundheitsbereichen wie etwa Pflege, Ergo-, Ergo-, Physio- oder Logopädie. Weiter heißt es: „Erfasst werden darüber hinaus zum einen die bei den Angehörigen der Heilberufe berufsmäßig tätigen Gehilfen. Hierunter fallen Personen, die eine auf die berufliche Tätigkeit bezogene Unterstützung der Angehörigen der Heilberufe ausüben.“ KZBV und BZÄK begrüßen den Vorstoß „Der Entwurf setzt ein wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und zwar unabhängig davon, ob die Tat in der Notaufnahme, in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in anderen Versorgungssituationen erfolgt“, stellt BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler klar. Bereits 2024 hatte die BZÄK gefordert, alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal strafrechtlich mehr zu schützen. Das Bundesjustizministerium bereitet mit dem Vorstoß nun konkrete, härtere Strafmöglichkeiten vor. So soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, Das Bundesjustizministerium will künftig alle Heilberufe und deren Mitarbeitende in die besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbeziehen. zm116 Nr. 03, 01.02.2026, (136) „Der Entwurf setzt ein ganz wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“ Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer
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