62 | POLITIK KURZ ERKLÄRT: APOTHEKENREFORM Wie viel Arzt soll der Apotheker sein? Ärzte und Apotheker kritisieren den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG), dem das Bundeskabinett kurz vor Weihnachten zugestimmt hat. Die Krankenkassen warnen vor den Folgekosten. Was ist geplant und was wird bemängelt? Ein Überblick. Wie ist die Ausgangslage? DieEckpunktederApothekenreformhatteBundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf dem Deutschen Apothekertag Mitte September vorgestellt. Schon da war klar, dass die Apothekerschaft weiter auf die erwartete Honorarerhöhung warten muss. Mitte Oktober legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dann einen Referentenentwurf für das ApoVWG vor. Einer in einigen Punkten veränderten Fassung stimmte das Bundeskabinett am 17. Dezember zu. Damit kam Warken einen Schritt weiter als ihr Vorgänger Karl Lauterbach (SPD), dem es nicht gelungen war, seinen Entwurf durchs Bundeskabinett zu bringen. Was sind die Ziele? Mit diesem Entwurf will die Bundesregierung die flächendeckende Arzneimittelversorgung sichern und insbesondere die Apotheken im ländlichen Raum stärken. „Apotheken sind eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Unser klares politisches Ziel ist es, die Apotheken zu stärken, indem wir sie von Bürokratie befreien und ihre wirtschaftliche Situation verbessern“, sagte Warken am 17. Dezember in Berlin. Außerdem sollen die Aufgaben der Apotheken in der Gesundheitsversorgung erweitert und damit die dort vorhandenen Kompetenzen in Zukunft deutlich breiter genutzt werden, etwa zur Prävention von Krankheiten. „Apotheken sollen eine größere Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen“, bekräftigte die Ministerin. Welche zusätzlichen Aufgaben sind geplant? Apotheker sollen künftig nicht nur gegen Grippe oder Covid-19, sondern mit allen Totimpfstoffen impfen dürfen, etwa gegen Tetanus und FSME. Ausgenommen sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen. Vorgesehen ist auch, dass Apothekerinnen und Apotheker künftig Beratungen und Messungen von Blutwerten und Blutdruck zur Prävention beispielsweise von HerzKreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Adipositas anbieten dürfen. Dazu soll es neue pharmazeutische Dienstleistungen geben. Auch Schnelltests gegen bestimmte Erreger – etwa gegen Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotaviren – sollen möglich sein. Darüber hinaus sollen Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgeben können. Dies soll laut BMG unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen möglich sein. Das Ministerium soll dabei ermächtigt werden, die entsprechenden Erkrankungen, Arzneimittel und Vorgaben in einer Rechtsverordnung festzulegen. Die inhaltlichen Festlegungen sollen unter der Ägide des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zwischen den Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker erarbeitet werden. Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial und systemisch wirkende Antibiotika sollen von der Abgabe ausgeschlossen sein. Um das zu erreichen, soll ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Zudem will die Bundesregierung in abgelegenen Orten mit deutlich eingeschränkter Arzneimittelversorgung die Gründung von Zweigapotheken erleichtern. Weiterhin sieht der Entwurf vor, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) künftig die Apothekenleitung vertreten dürfen, um den Betrieb von Apotheken in ländlichen Regionen aufrechtzuerhalten. Dies soll aber nur mit behördlicher Genehmigung im Rahmen einer praktischen Erprobung möglich und auf maximal 20 Tage beschränkt sein, davon zehn am Stück. zm116 Nr. 03, 01.02.2026, (156) KURZ ERKLÄRT Fotos: : ИннаХарламова – stock.adobe.com, Axel Bueckert – stock.adobe.com Rund 85% des Umsatzes der Apotheken resultieren aus verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
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