Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 3

POLITIK | 63 Nach massiver Kritik der Apothekerschaft hatte das Ministerium diese Regelung noch angepasst. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle will das BMG zudem zulassen, dass künftig auch zwei Personen die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken wahrnehmen können. Um Bürokratie abzubauen, will die Bundesregierung darüber hinaus Nullretaxationen ausschließen sowie die Abgabe von Arzneimitteln erleichtern, wenn ein Rabattmedikament nicht verfügbar ist. Was ist mit der Honorarerhöhung? Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Fixums von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro würde rund eine Milliarde Euro kosten. Dafür gebe es derzeit keinen Spielraum, sagte Warken Mitte Dezember. Das Anliegen der Apotheker sei aber berechtigt. Die Apothekenvergütung hat das BMG parallel zum Gesetz per Verordnung auf den Weg gebracht. Der Entwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ vom 20. Oktober wurde umbenannt und am 17. Dezember durch den Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ ersetzt. Vorgesehen ist, dass der Verband der Apotheken und der GKV-Spitzenverband jährlich über eine Anpassung des Honorars verhandeln. Geplant ist zudem, wieder handelsübliche Skonti einzuführen. Der Zuschuss für Nachtund Notdienste soll nahezu verdoppelt werden, um die Vergütung von Apotheken in ländlichen Regionen zu verbessern. Bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung sollen Apotheken eine zusätzliche Vergütung von ihren Kunden nehmen dürfen. Außerdem will man Betriebsabläufe und Öffnungszeiten weiter flexibilisieren. Für den Arzneimittelversandhandel sollen außerdem strengere Qualitätsvorgaben gelten. Reaktionen auf den Entwurf Ärzteschaft Der Ärzteschaft sind vor allem die geplante Abgabe von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung sowie die Ausweitung der Impfbefugnisse ein Dorn im Auge. Bereits im Vorfeld der Kabinettssitzung hatten mehrere Ärzteverbände in einem gemeinsamen Brief gewarnt, dass die Übertragung ärztlicher Kompetenzen auf Apotheken die Patientensicherheit gefährde, und das Kabinett aufgefordert, die Pläne fallenzulassen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kritisierte nach dem Beschluss des Bundeskabinetts, dass die Politik Apothekern mit dem geplanten Gesetz originär ärztliche Aufgaben übertrage, obwohl sie dafür nicht qualifiziert seien. Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie seien keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gelegt werden dürften. Die geplante Abgabe von Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung verletzt laut KBV den Arztvorbehalt und setzt Fehlanreize. Auch Impfen sei und bleibe eine originär ärztliche Aufgabe. Kritik übte der KBV-Vorstand auch an den geplanten Tests auf bestimmte Erreger in Apotheken. Es sei absehbar, dass die Ergebnisse solcher Testungen zu einem erhöhten Beratungsaufwand und zu Kontrolluntersuchungen in Arztpraxen führen würden, heißt es. Apothekerschaft Die ABDA zeigte sich enttäuscht über die Apothekenreform und kündigte Widerstand an. In einer Stellungnahme kritisierte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, dass im Gesetzentwurf weiter Regelungen für die wirtschaftliche Stabilisierung der Apotheken fehlten. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro wird nicht umgesetzt.“ Außerdem lehnt die ABDA den – auch nur zeitweisen – Betrieb von Apotheken ohne anwesenden Apotheker ab und fordert, die entsprechenden Regelungen ersatzlos zu streichen. Darüber hinaus setzt sie sich dafür ein, dass ein Medikationsmanagement bei komplexer Dauermedikation oder bei neu verordneter Dauermedikation auch ohne vorherige ärztliche Verschreibung in der Apotheke angeboten werden darf. Krankenkassen Der GKV-Spitzenverband begrüßte die mit dem Gesetz geplanten flexibleren Vorgaben. Zugleich sprach er sich für eine „differenzierte Vergütung“ aus. Für die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis ist es „ein Unterschied, ob die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln von einer Landapotheke in MecklenburgVorpommern gestemmt wird oder von der Apotheke am Hamburger Hauptbahnhof“. Pauschale Vergütungserhöhungen für alle Apotheken seien daher nicht der richtige Weg. Der AOK-Bundesverband warnte vor den Folgekosten durch die Reform, etwa durch die geplante Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen. So geht es weiter Über den Entwurf beraten nun Bundesrat und Bundestag. Das ApoVWG ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Bundesländer könnten den Gesetzentwurf aber in den Vermittlungsausschuss schicken. Mitte des Jahres sollen sowohl das Gesetz als auch die Verordnung in Kraft treten. ao zm116 Nr. 03, 01.02.2026, (157) 121.600 Grippeimpfungen wurden in der Saison 2024/25 in öffentlichen Apotheken durchgeführt. 16.601 Apotheken gab es Ende 2025 nach Angaben der ABDA. Das waren 440 weniger als Ende 2024. 2013 wurde das Apothekenhonorar zuletzt angepasst – auf 8,35 Euro pro rezeptpflichtigem Arzneimittel.

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