34 | POLITIK ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSQUALIFIKATIONEN IN DEN HEILBERUFEN BZÄK und KZBV fordern Sprachtest vor der Kenntnisprüfung Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen das Ziel der Bundesregierung, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen schneller und effizienter zu gestalten. Allerdings sehen sie das geplante „Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen“ kritisch. Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung dem zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken. Ende Januar hatten BZÄK und KZBV eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf vorgelegt, parallel dazu gab es eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags, bei der sich beide auch positionierten. „Für die Zahnmedizin ist es sinnvoll, ausnahmslos auf die Kenntnisprüfung zu setzen, und nicht nur als Regelfall", betonte Dr. Ralf Hausweiler, Vizepräsident der BZÄK. Auch künftig müssten die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen auf Echtheit, Plausibilität und Referenz überprüft werden, bevor eine Kenntnisprüfung abgelegt werden kann. Nur so könne eine ausreichende Prüfqualität sichergestellt werden. „Leider schweigt der Entwurf zu dieser zentralen Frage und verweist auf noch kommende Rechtsverordnungen“, kritisierte Hausweiler. Kenntnisprüfung ohne Ausnahme! Darüber hinaus müssten die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse vor der Kenntnisprüfung gecheckt werden. Kenntnisse der deutschen Sprache seien nicht nur Voraussetzung dafür, dass die Antragsteller die Kenntnisprüfung ablegen können, sondern elementarer Bestandteil der zahnärztlichen Berufsausübung, betonten BZÄK und KZBV in einer gemeinsamen Stellungnahme. Zugleich forderten sie, für Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer vorläufigen Berufserlaubnis in der vertragszahnärztlichen Zulassungsverordnung eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Die von der Regierung geplante Alternative der Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage habe sich in der Praxis für die Zahnmedizin als untauglich erwiesen. Da die Berufsbilder der einzelnen Heilberufe unterschiedlich sind, fordern BZÄK und KZBV eine stärkere Differenzierung zwischen den Heilberufen. So ist der Verwaltungsaufwand bei den Anerkennungsverfahren in der Zahnmedizin sechs- bis achtfach höher als bei den übrigen Heilberufen, weil es nahezu keine gleichwertigen Ausbildungen in der Zahnmedizin in Drittstaaten gibt. Insofern habe bereits der Bundesrat richtig festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand in der Zahnmedizin zu lange dauere und nahezu ausschließlich zu negativen Ergebnissen für die Antragstellenden führe, machte die BZÄK deutlich. Kritisch sehen BZÄK und KZBV auch das Vorhaben der Regierung, einen partiellen Berufszugang zur ZahnheilFoto: wavebreak3 - stock.adobe.com zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (224) „Für die Zahnmedizin ist es sinnvoll, ausnahmslos auf die Kenntnisprüfung zu setzen, nicht nur als Regelfall!" BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler
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