POLITIK | 35 kunde einzuführen. Dafür bestehe kein praktischer Bedarf. Gleiches gelte für beabsichtigte Härtefallregelungen für den Berufszugang, hieß es. Außerdem stellten die beiden Standesorganisationen klar, dass „bei allen Anpassungen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten höchste Priorität“ haben müsse. Reformvorhaben dürften nicht auf Kosten der Patientensicherheit oder der Qualität der zahnärztlichen Versorgung gehen. Es sei interessen- und sachgerecht, die Kenntnisprüfung als Regelfall einzuführen und auf eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass jemand ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt wird. ao zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (225) SO BEWERTEN ANDERE VERBÄNDE DEN ENTWURF Auch andere Verbände und Organisationen begrüßen grundsätzlich die Intention des Gesetzentwurfs, fordern aber zugleich ebenfalls Nachbesserungen. 1.Die Bundesärztekammer (BÄK) mahnt „die Einhaltung hoher Sorgfaltsmaßstäbe“ an und verlangte ein deutschlandweites ärztliches Approbationsregister. „Eine substanzielle Verbesserung lässt sich nur erreichen, wenn der gesamte Prozess in den Blick genommen wird“, sagte Ärztepräsident Dr. Klaus Reinhardt im Vorfeld der Anhörung. Dazu gehörten frühzeitige und verlässliche Informationen für antragstellende Ärztinnen und Ärzte bereits im Herkunftsland, ein transparentes und qualitätsgesichertes Anerkennungsverfahren sowie eine strukturierte Unterstützung bei der beruflichen Integration – über die Anerkennung hinaus. 2.Auf diese Einschränkung verweist auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt spricht. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, allerdings stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitäts-Check geben müsse, bevor jemand zugelassen wird. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung von mindestens sechs Monaten (gemäß Approbationsordnung) nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertet die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage kommt. 3.Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bewertet mehrere Pläne der Bundesregierung positiv, darunter den „direkten Einstieg in eine Kenntnisprüfung als Regelfall statt einer aufwendigen, dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung“. Wie auch die BÄK verwest der Verband auf die Problematik, dass die Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst in einem zweiten Schritt in der Approbationsordnung geregelt werden soll. Außerdem plädiert der Verband für eine einfache Vorprüfung der eingereichten Unterlagen vor der Kenntnisprüfung, um eine „qualitätsgesicherte Prüfung der Berufsqualifikationen gewährleisten zu können“. 4.Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) spricht in ihrer Stellungnahme von einem „Schritt in die richtige Richtung“. Das Gesetz sei ein „adäquates Instrument gegen den Fachkräftemangel“. Gleichzeitig müsse aber „eine qualitativ hochwertige und differenzierte und vor allen Dingen auch sichere Patientenversorgung gewährleistet bleiben". 5.Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlägt vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden kann. Und er warnt vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) Hebammen vorbehaltene Tätigkeiten übernehmen dürfen. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten partiell vergeben werden können, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte. Rocky. Durchdringt Zirkonoxid und knackt die härteste Krone. Eine neue Ära im Kronentrennen beginnt. 04/2025 · 420667V0 www.kometstore.de Jetzt sichern!
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