TITEL | 37 zwar keine rechtliche Verpflichtung, es ist aber wichtig für das Betriebsklima und die Motivation der Beschäftigten“, betont Kinold. Grundsätzlich genüge natürlich eine mündliche Anweisung. „Bevorzugen würde ich aber einen schriftlichen Hinweis an die Beschäftigten, möglichst kombiniert mit der bereits erwähnten Erläuterung der Motive. Selbst wenn es einen Betriebsrat gibt, muss über ein generelles Handy-Verbot nicht verhandelt werden. Der Arbeitgeber könnte es allein durchsetzen.“ Auch hier gilt allerdings: Ein offener Austausch über die jeweilige Motivationslage kann helfen, eine innere Akzeptanz zu erreichen. Verstöße gegen ein angeordnetes Handy-Verbot sind laut Kinold – wie übrigens alle Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis – grundsätzlich abmahnfähig und im Extremfall auch kündigungsrelevant. „Zunächst sollte man es aber auch hier mit einem Gespräch im Sinne einer freundlichen Ermahnung beziehungsweise einer Erinnerung an das Verbot versuchen. Wenn das nicht fruchtet, kann man immer noch abmahnen“, rät Kinold. Wichtig sei, dass die Beschäftigten erkennen, dass alle gleich behandelt werden. Sonst komme es schnell zu Unmut. Am einfachsten sei, wenn die Handynutzung schon geregelt ist, bevor Probleme auftauchen. „Sonst wirkt das oft als Bestrafung oder Sanktion für den bisherigen Umgang mit dem Handy“, erklärt Zahnärztin und Team-Coachin Dr. Anke Handrock. „Es kann auch dazu kommen, dass die Teammitglieder ihre Kollegin oder ihren Kollegen für die restriktive Maßnahme verantwortlich machen, nach dem Motto: ‚Nur, weil du dich so dumm angestellt hast, dürfen wir jetzt alle unsere Handys nicht mehr benutzen!‘“ „Handys gehören nicht in die Sichtweite der Patienten“ Meistens sei es so, dass nur ein oder zwei Personen die Nutzungszeit überziehen. „Deswegen macht es Sinn, sich prinzipiell eine Policy für den Umgang mit Handys zu überlegen, diese verbindlich in der Praxis zu verankern und durchzusetzen. So, wie es der Fachanwalt empfohlen hat“, sagt Handrock. Der Umgang damit sollte in die QM-Richtlinie der Praxis aufgenommen und direkt im OnboardingProzess kommuniziert werden. zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (227) WANN WIRD DIE HANDYNUTZUNG PROBLEMATISCH? DIE DOPAMIN-TANKSTELLE „Neurobiologisch gesehen bieten Smartphones unmittelbare soziale und informationelle Belohnungen, die impulsives Verhalten und emotionale Dysregulation verstärken“, erklärt Annika Łonak, Fachärztin für Radiologie und Neuroradiologie sowie Oberärztin am Universitätsspital Basel, und beschreibt damit den medizinischen Hintergrund. Persönlichkeitsmerkmale wie Impulsivität, Sensationssuche und emotionale Instabilität erhöhen die Anfälligkeit für eine problematische Nutzung. Tatsächlich könne die exzessive Smartphone-Nutzung dieselben Merkmale wie eine Verhaltens- oder Substanzsucht aufweisen und zu einem suchtähnlichen Verhalten mit Kontrollverlust, starker Beschäftigung, Entzugssymptomen bei Nichtbenutzung und Toleranzentwicklung führen. „Diese Merkmale entsprechen den Kriterien für Verhaltenssüchte und Substanzgebrauchsstörungen, wie sie in validierten Instrumenten zur Messung der Smartphone-Sucht beschrieben werden“, berichtet die Fachärztin. „Klinisch ist die problematische Nutzung mit somatischen und psychischen Symptomen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Angst und Stress verbunden, was die Einordnung als Verhaltenssucht mit relevanten gesundheitlichen Konsequenzen unterstützt.“ Hinzu komme, dass insbesondere SocialMedia-Apps so gestaltet sind, dass sie abhängig machen. App-Designer nutzten psychologische Effekte wie soziale Vergleiche, FOMO (Fear of Missing Out) und variable Verstärkungspläne, um die Interaktionshäufigkeit zu maximieren und die Nutzerbindung zu steigern, erklärt Łonak. Diese Strategien seien eng mit der dopaminergen Belohnungsverarbeitung verknüpft und förderten die Ausbildung von Suchtstrukturen. „Zentrale Mechanismen sind die Implementierung von variablen Verstärkungsplänen, wie etwa das unvorhersehbare Eintreffen von Likes, Nachrichten oder Benachrichtigungen. Diese Belohnungen sind sozial und emotional bedeutsam und führen zu einer phasischen Dopaminausschüttung im ventralen Striatum des Gehirns. Dies wiederum verstärkt die Motivation und das Verlangen nach weiterer Nutzung.“ Design-Elemente wie Benachrichtigungen, soziale Vergleiche und personalisierte Inhalte dienen als konditionierte Reize, sogenannte „Cues“, die mit Belohnungen assoziiert werden. „Die wiederholte Exposition gegenüber diesen Cues führt zu einer Sensitivierung des dopaminergen Systems, so dass die Erwartung der Belohnung, das ‚Wanting‘, zunehmend das Verhalten steuert, während das tatsächliche Erleben der Belohnung, das ‚Liking‘, weniger relevant wird. All dies begünstigt zwanghaftes Nutzungsverhalten und die Entwicklung von Suchtstrukturen“, erklärt Łonak. Die Apps nutzen also gezielt die neurobiologischen Prinzipien des Belohnungslernens, indem sie die Nutzer dazu verleiten, immer wieder zu interagieren, um kurzfristige soziale Bestätigung zu erhalten. „Die daraus resultierende erhöhte dopaminerge Aktivität kann die Fähigkeit zur Selbstregulation beeinträchtigen und die Entwicklung von impulsivem, schwer kontrollierbarem Nutzungsverhalten fördern“, verdeutlicht Łonak. Dies reduziere wiederum die Fähigkeit zur Selbstregulation. Annika Łonak, Fachärztin für Radiologie und Neuroradiologie sowie Oberärztin am Universitätsspital Basel Foto: Kimi Palme
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