zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (228) 38 | TITEL Hilfreich könne sein, die Wirkung von Handys auf die Patienten zu erklären: „Sobald ein Smartphone auf dem Tisch liegt, entsteht der Eindruck, dass sein Besitzer abgelenkt ist. Er muss nicht einmal auf das Gerät schauen, allein dessen Anwesenheit erzeugt diesen Eindruck. In der Praxis soll aber der Patient im Mittelpunkt stehen und die volle Aufmerksamkeit bekommen. Handys gefährden diese Position. Sie gehören daher – und das gilt natürlich auch für die Geräte der Zahnärztinnen und Zahnärzte – nicht in die Sichtweite der Patienten. Abgesehen davon können sie zur Keimschleuder werden, wenn sie im Behandlungsraum liegen.“ Eine Handy-Verbotszone kann die Praxisführung am Ende mit vielen relevanten Schutzmaßnahmen begründen: Schutz des Patienten, Schutz des TeamFriedens, Schutz der eigenen Konzentration, Schutz des Praxisleumunds und nicht zuletzt des Datenschutzes. „Was generell helfen kann, ist ein Ablageort, zum Beispiel abschließbare 'Käfige für Handys' in Pausenräumen oder auch abgeschlossene Schubladen, in denen die Geräte verwahrt werden. Auch das Parken im abgeschlossenen eigenen Spind ist eine gute Lösung. Alle Verfahren, bei denen eine Sozialkontrolle durch die anderen Mitarbeitenden stattfindet, unterstützen den Praxisinhaber“, so Handrock. Sollte eine übermäßige Nutzung Einzelner Sanktionen verlangen, schlägt Handrock die üblichen und zulässigen Interventionen vor: 1. ein klärendes Gespräch, 2. eine schriftliche Ermahnung und schlimmstenfalls 3. eine Abmahnung und arbeitsrechtliche Konsequenzen. „Es liegt wie immer an der Konsequenz der Führungskraft“ Es sei mehr gewonnen, wenn sich das Team darauf verständigt, dass Handys im Behandlungsbereich nicht akzeptiert werden und nichts zu suchen haben. „Der soziale Druck ist wesentlich wirksamer als der Druck von Sanktionen. Wichtig ist auch, dass Sanktionen wirklich dann erfolgen, wenn eine entsprechende Handlung stattgefunden hat. Das heißt, es liegt wie immer an der Konsequenz der Führungskraft“, weiß Handrock. Wer keine Handys im Praxisalltag möchte, sollte laut Handrock so wenige Ausnahmen wie möglich zulassen. Gibt es eine „No Smartphone Policy”, dann werden Eltern über eine Sonderleitung von der Kinderbetreuung erreicht. Als es noch keine Handys gab, hat das schließlich auch funktioniert. Wenn das Handy weggeschlossen wird, wird es in den Pausen wahrscheinlich umso intensiver genutzt, gibt Handrock zu bedenken. „Das kann sich auch auf die Team-Atmosphäre auswirken. Wenn die Mitarbeitenden aber gemeinsam beschließen, eine handyfreie Pause einzulegen, dann ist das eine gute Lösung. Das ist jedoch ein gemeinsamer Beschluss, denn die Pausen sind Privatzeit.“ Schwieriger wird es, wenn Diensthandys verwendet werden, zum Beispiel für die Nutzung von Warenwirtschaftssystemen, und gleichzeitig die private Nutzung erlaubt ist. Wenn nicht alle gleich behandelt werden, führt das häufig zu Missmut im Team, denn früher oder später wird jemand dabei erwischt, wie er das Diensthandy zweckentfremdet. Einige Praxen sind deshalb dazu übergegangen, Dienst- und Mitarbeiterhandys klar zu trennen. Man sollte sich auch bewusst machen, dass man als Chefin oder Chef eine Vorbildfunktion hat. „Wenn man dauernd mit dem Handy am Ohr oder in der Hand herumläuft, wird es nämlich schwierig, die anderen Kollegen daran zu hindern. Der Chef ist nun mal das Vorbild, und ich möchte so sein dürfen wie er“, betont Handrock. Wenn er sein Handy viel nutzt, fördert das auch das Bedürfnis bei anderen. „Jeder kann bei sich anfangen und seine eigene Handynutzung überdenken.“ LL Foto: zm/sr TITELGESCHICHTE UMGANGMIT DEM SMARTPHONE n Teil 1: Hände weg vom Handy! n Teil 2: Repräsentative Umfrage zur Handynutzung im Job (ab Seite 39) n Teil 3: Smartphones in der Tasche oder im Spind? So regeln Praxen das Thema (ab Seite 40)
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