Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 4

40 | TITEL zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (230) SMARTPHONES IN DER TASCHE ODER IM SPIND? So regeln Praxen das Thema „EINE ANSAGE SAMT NEUER REGELUNG WAR NÖTIG“ Bis vor Kurzem haben wir es als Praxisführung relativ locker gehalten. Wir waren der Meinung, lieber sehen wir, wenn die Mitarbeiterinnen am Handy sind, als dass sie damit heimlich auf der Toilette oder sonstwohin verschwinden. Aber dann hat das Gedaddel leider überhandgenommen und wir haben letztes Jahr eine offizielle Ansage gemacht: Handys gibt es nur noch im Backoffice und in den Pausen und sowieso nie im Behandlungszimmer! Sollte es einen Notfall geben oder jemand aus dem Team einen wichtigen Anruf erwarten, dann kommt dieser über das Praxistelefon an. Die neue Regelung klappt bisher gut und ohne großen Protest. Erstaunlicherweise erinnern sich die Kolleginnen sogar gegenseitig an die Vereinbarung. Eine Ausnahme machen wir bei den Damen am Empfang. Sie dürfen das Handy benutzen, weil wir damit auch intern mit ihnen kommunizieren. Unsere neue Regelung ist übrigens flexibel. Das heißt, wir können sie auch wieder lockern, wenn wir das Gefühl haben, der Umgang hat sich gebessert. Dr. Petra Volz betreibt gemeinsam mit ihrem Mann zwei Praxen in Garmisch und Partenkirchen mit insgesamt 24 Mitarbeiterinnen. Foto: Dr. Petra Volz „HANDYS GEHÖREN HINTER DIE KULISSEN“ Bei uns liegen die Handys hinter den Kulissen, im Pausenraum oder im Labor. Denn ich finde es nicht gut, wenn sie vor den Patienten aus der Hosentasche ragen oder gar ein lautes Klingeln sie erschrecken würde. Es könnte der Eindruck entstehen, dass wir nicht mit voller Konzentration bei ihnen sind. Auf der anderen Seite möchte ich die Handys nicht gänzlich am Arbeitsplatz verbieten, weil die Angestellten im Notfall auch auf ihrem privaten Gerät erreichbar sein müssen. Somit ist das ein Kompromiss, mit dem wir alle leben können. Eine blöde Situation hat es bislang glücklicherweise noch nicht gegeben. Dr. Robert Mühlig ist niedergelassen in Krefeld und führt rund 20 Mitarbeiter. Foto: Finn Steenfatt „ES GIBT KEIN GRUNDSÄTZLICHES HANDYVERBOT BEI UNS“ Es gibt kein grundsätzliches Handyverbot bei uns, nur in den Behandlungszimmern möchte ich kein privates Mobiltelefon sehen. Solange der Umgang mit den Handys daneben aber diskret abläuft, ist das in Ordnung. Das verhält sich schon seit Jahren wie ein ungeschriebenes Gesetz, an das sich alle halten. Das ist auch besonders wichtig für den Zusammenhalt bei der Team-Größe, prägt unseren Zusammenhalt und zahlt auf den gegenseitigen Respekt ein. Die Verwaltung darf aber Handys benutzen, da hierüber auch Angelegenheiten für den Praxisalltag geregelt werden. Ansonsten nutzen wir für die Kommunikation separate Apparate – auf denen ist auch die Erreichbarkeit der Angestellten im Notfall gewährleistet. Smart Watches wiederum sind erlaubt, sofern die Wearables lautlos gestellt sind. So können die Mitarbeitenden auch sehen, wenn sie dringlich erreicht werden müssen. Hagen Stille hat ein MVZ mit rund 40 Mitarbeitenden in der Gemeinde OttendorfOkrilla bei Dresden. Foto: Hagen Stille

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