Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 4

TITEL | 41 zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (231) Foto: Mihail - adobe.stock.com „ZWISCHENDURCH DRAUFSCHAUEN IST OK“ In den Behandlungszimmern erlauben wir weder die privaten Handys noch Smartwatches am Handgelenk. Deren Nutzung ist in der Teeküche und im Pausenraum erlaubt, wo auch jede Angestellte ein persönliches Fach hat. Die Regelung ist einheitlich und gilt somit natürlich auch für uns Zahnärztinnen. Wir haben unsere Handys im Büro liegen. Ist ein Moment Zeit zwischen den Aufgaben oder den Patienten, darf jeder auf sein Handy schauen. Insofern es passt, auch mehrmals am Tag. Wir verbieten es also nicht gänzlich während der Arbeitszeit und fahren mit diesem Kompromiss sehr gut, keiner legt ein Veto ein. Weil sich alle an die Abmachung halten, ist die Akzeptanz groß. Dr. Katja Paul führt mit ihrer Partnerin eine Praxis in Leipzig mit 14 Team-Mitgliedern. Foto: Paul „NIEMAND CHECKT HIER MAL KURZ DAS HANDY“ Die Handys bleiben selbstverständlich im Sozialraum und sind auch meist auf lautlos gestellt. Keine meiner Helferinnen würde auf die Idee kommen, ihr Mobiltelefon mit ins Behandlungszimmer zu nehmen, um es ständig zu checken. Das würde ich auch nicht erlauben. Wir handhaben das schon immer so. Ich habe ein Team aus erfahrenen Mitarbeiterinnen, für die das stets selbstverständlich war. Neuen Angestellten beziehungsweise Auszubildenden wird die Regelung auch direkt so erklärt und bisher gab es da noch keine Probleme, keine Diskussionen. Wer das nicht akzeptieren kann, hat meines Erachtens nichts in diesem Beruf verloren! Wenn eine meiner Helferinnen mit kleinem Kind eine unsichere Situation wegen der Betreuung oder Krankheit oder Ähnlichem hat, dann wird das Handy schon mal mit an den Arbeitsplatz genommen, um für den Notfall erreichbar zu sein. Das wird von meinen Damen dann aber auch in der Frühbesprechung kommuniziert. Sybille Koch betreibt eine kleine Praxis in Nürnberg und beschäftigt vier Angestellte. Foto: Koch „WÄHREND DER ARBEIT BITTE IN DIE SCHUBLADE“ Ein grundsätzliches Handyverbot gibt es in unserer Praxis nicht. Private Mobiltelefone dürfen auch in den Praxisräumen mitgeführt werden, allerdings bitten wir darum, sie während der Arbeit in der Schublade aufzubewahren. Wichtig ist uns, dass Smartphones nicht vor den Patientinnen und Patienten genutzt werden. Die Behandlung und der persönliche Kontakt stehen ja im Vordergrund – eine private Handynutzung währenddessen passt nicht zu unserem professionellen Anspruch. Außerdem gilt ganz klar: Sensible oder patientenbezogene Daten dürfen niemals über private Geräte verarbeitet oder gespeichert werden. Datenschutz und Vertrauen haben für uns höchste Priorität. Für organisatorische Abläufe im Praxisalltag verwenden wir separate Praxisgeräte, über die auch die Erreichbarkeit im Notfall gewährleistet ist. Smartwatches sind ebenfalls erlaubt, sofern sie lautlos gestellt sind. So können Mitarbeitende im Bedarfsfall schnell informiert werden, ohne den Praxisablauf zu stören. Dr. Kalvin Nowak hat in Berlin zusammen mit seinem Bruder die väterliche Praxis übernommen und führt dort 24 Mitarbeitende. Foto: DentalFirst Tipps zum Digital Detox gibt es über den QR auf zm-online.de!

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