Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 4

zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (198) Leserforum Mit Begeisterung und neuer Zuversicht habe ich den Artikel von Univ.-Prof. Dr. Johan Wölber und Univ.-Prof. Dr. med. Florian Bruns M.A. verfolgt, die für eine Besteuerung zuckerhaltiger Nahrungsmittel plädieren. Damit unterstützen die Autoren meine aus langjähriger Berufserfahrung erwachsenen Wünsche und Anregungen zu weitergreifenden Maßnahmen, den Folgen einer mittlerweile weit verbreiteten, gesundheitsschädigenden Lebensweise mit ihren Auswirkungen auf die körperliche Verfassung jedes einzelnen Betroffenen als auch das von der Allgemeinheit getragene Gesundheitssystem entgegenzuwirken. Um die von Dr. Roland Kaden in der zm 1-2/2026 zurecht befürchteten „Schlupflöcher“ für die Industrie zu schließen, wäre es meiner Meinung nach notwendig, alle zuckerhaltigen Produkte –unabhängig von Herkunft, Synthese oder Zusammensetzung der enthaltenen Zucker – und damit auch die sogenannten „versteckten Zucker“ einem höheren Steuersatz zu unterziehen. Als im Fachgebiet der Kinderzahnheilkunde praktizierende Zahnärztin erfahre ich im Berufsalltag, vor allem bei Personengruppen mit anamnestisch hochkalorischer und potenziell kariogener Ernährungsweise, oft nur wenig Resonanz auf meine Aufklärungsbemühungen. Durch eine steuerlich bedingte Preissteigerung industriell verarbeiteter Nahrungsmittel und Getränke mit hohem Zuckergehalt könnte auch diesen Menschen eine Chance aufgezeigt werden, das große Privileg erkennen und auch nutzen zu dürfen, ein Land zu bewohnen, in dem uns überall und zu jeder Zeit über den Wasserhahn das physiologisch wertvollste und gleichzeitig kostengünstigste Getränk zur Verfügung steht. Nur durch politisch motivierte Entscheidungen und Veränderungen werden sowohl die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung als auch unser solidarisch konzipiertes Gesundheitswesen langfristig gewahrt werden können. Dr. Isabella Neumeyer Petershausen ZUCKERSTEUER Alle zuckerhaltigen Getränke einer höheren Steuer unterziehen! Zum Meinungsartikel „Eine Zuckersteuer ist keine Bevormundung, sondern Verantwortung“, in zm 23-24/2025, S. 16. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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