Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 4

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Neujahrsempfang der BZÄK „Nehmen Sie die Zahnmedizin gerne als Vorbild“, betonte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler und richtete einen klaren Appell für mehr Prävention an die Politik. SEITE 14 Der besondere Fall mit CME Der Fall einer Herpes-Zoster-assoziierten Osteonekrose des Kiefers beschreibt eine der seltensten Komplikationen einer Varicella-Zoster-Reaktivierung. SEITE 28 Zahnärztliche Hilfe in Afrika 26 Jahre war Zahnarzt Dr. Hans-Joachim Schinkel für den Verein „Dentists for Africa“ im Einsatz. Wie blickt er auf diese Zeit zurück? Der Gründer im Interview. SEITE 62 UMGANG MIT DEM SMARTPHONE IM PRAXISALLTAG Hände weg vom Handy! AUSGABE 04 | 2026 zm 16.02.2026, Nr. 04

EDITORIAL | 3 Einfach mal wieder in die Hände spucken Paracetamol ist kürzlich in die Schlagzeilen geraten, weil die US-Gesundheitsadministration – wieder einmal – behauptet hat, die Einnahme während der Schwangerschaft erhöhe das Risiko für Autismus beim Kind. Eine systematische Metaanalyse von 43 Studien ging deshalb der Frage nach, ob Paracetamol in der Schwangerschaft sicher angewendet werden kann oder nicht. Wir stellen in diesem Heft das Ergebnis vor. Und in unserer Serie zur Betriebswirtschaft in der Zahnarztpraxis erklären unsere beiden Experten diesmal, wie die Praxissoftware eingesetzt werden kann, um einen aktuellen Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Praxis zu bekommen. Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe ein Interview mit dem Gründer und langjährigen Vorsitzenden von Dentists for Africa (DfA), Dr. Hans-Joachim Schinkel. Er baute vor 26 Jahren das humanitäre Projekt auf und gestaltete die Arbeit in Kenia bis Ende 2025 maßgeblich mit. Lesen Sie, wie er sich in all den Jahren motivieren konnte und welche Herausforderungen er in der Zukunft sieht. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur „Ja, dann wird wieder in die Hände gespuckt. Wir steigern das Bruttosozialprodukt.“ Die etwas Älteren unter Ihnen werden sich vielleicht noch an diese Textzeile aus dem gleichnamigen Spaßsong „Bruttosozialprodukt“ der NDW-Kombo Geier Sturzflug erinnern. Dass das Lied in den westdeutschen Charts war, ist jetzt satte 43 Jahre her. Fast ein halbes Jahrhundert. Aber offenbar hat sich der Inhalt bei Teilen der CDU nachhaltig festgesetzt. Denn in immer kürzeren Abständen kommen in jüngster Zeit aus verschiedenen Ecken der Union Vorschläge, wie wir denn unser wirtschaftlich schwächelndes Land wieder ganz nach vorne bringen können. Grundtenor: Einfach wieder mehr arbeiten (... und weniger krankfeiern). Nachdem sich der Kanzler höchstpersönlich mit den Modalitäten der AUBescheinigung befasst hatte, gab es kurze Zeit später verschiedene Stimmen aus den Reihen der CDU, die das Recht auf Teilzeitarbeit einschränken beziehungsweise abschaffen möchten. In dieses Bild passt der jüngste, aber nicht neue Vorschlag des CDU-Wirtschaftsrates, die zahnmedizinische Versorgung aus der GKV-Finanzierung herauszuholen. So sollen dann die GKV-Finanzen – oder gar die ganze deutsche Wirtschaft – gerettet werden. Die KZBV und die BZÄK haben die entsprechende Antwort darauf gegeben. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, selbst CDU, hat abgewunken. Nach der Vorstellung von Teilen der Union soll also kräftig in die Hände gespuckt und landauf, landab angepackt werden, dann geht’s wieder aufwärts. Aber ob Ideen, die ein halbes Jahrhundert alt sind, in einer globalisierten Welt noch funktionieren? Wäre es nicht stattdessen besser, sich um Dinge wie Digitalisierung, den Abbau von Bürokratie oder neue intelligente Arbeits- und Steuermodelle zu kümmern? Was war eigentlich nochmal mit dem „Herbst der Reformen“? Und ob eine Misstrauenskultur gegenüber der arbeitenden Bevölkerung der richtige Weg ist, bei den bevorstehenden fünf Landtagswahlen von den Rechtsextremen Stimmen zurückzuholen, daran habe ich starke Zweifel. Vor 43 Jahren jedenfalls war das Handy noch kein Thema in der Arbeitswelt. Inzwischen ist das multifunktionale Smartphone zum allgegenwärtigen Begleiter geworden. Telefonieren ist nur noch eine Funktion unter vielen, Social-Media-Apps belegen die Spitzenplätze bei der Nutzungsdauer. Für viele ist der ständige Blick aufs Display nicht nur zur Gewohnheit, sondern schon regelrecht zur Sucht geworden. Das macht sich auch im Berufsleben bemerkbar. Wenn dort das Smartphone zum Zeit- und Aufmerksamkeitsfresser bei den Angestellten wird, sorgt das oft für Stress und stört den Betriebsfrieden. In unserer Titelgeschichte gehen wir der Frage nach, was arbeitsrechtlich erlaubt ist und welche Regeln Praxisinhaberinnen und -inhaber aufstellen sollten. Gerne können Sie uns von Ihren Erfahrungen berichten. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 20 „Man muss mit Leib und Seele Zahnärztin oder Zahnarzt sein!“ Sie ist die erste Frau an der Spitze der Bundeszahnärztekammer: Im Interview spricht Dr. Romy Ermler über die Herausforderungen ihrer Amtszeit. 42 Ein „Lehrbuchklassiker“ der MKG-Chirurgie Wie so oft – ein Zufallsbefund ohne klinische Symptomatik. Das Aspergillom der Kieferhöhle verläuft bei immunkompetenten Patienten zumeist komplikationslos mit günstiger Prognose. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 14 Neujahrsempfang der Bundeszahnärztekammer „Nehmen Sie die Zahnmedizin gerne als Vorbild!“ 20 Interview mit BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler „Berufspolitik ist wesentlich intensiver geworden“ 34 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen BZÄK und KZBV fordern Sprachtest vor der Kenntnisprüfung 50 Kurz erklärt: Telefonische AU Freischein zum Krankfeiern? 64 AOK-Studie zum Primärarztsystem in Baden-Württemberg Hausarztmodell senkt ungesteuerte Facharztbesuche um 50 Prozent ZAHNMEDIZIN 12 20. Hamburger Zahnärztetag Die Zahnmedizin der Zukunft 18 Daten von über elf Millionen Geburten ausgewertet Fluorid im Trinkwasser führt nicht zu einem geringeren Geburtsgewicht 28 Der besondere Fall mit CME Herpes-Zoster-assoziierte Osteonekrose des Kiefers 42 MKG-Chirurgie auf Sporensuche Das Aspergillom des Sinus maxillaris 52 Fallbericht aus dem DGZ-JuniorSpezialisierungsprogramm Pragmatismus als Option bei der Versorgung Hochbetagter 68 Die BERK®-Technik zur Restauration zervikaler Läsionen Kompositapplikation mit extradünner Kanüle Inhalt zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (194)

INHALT | 5 68 Die Berk®-Technik Klasse-V-Restaurationen werden schon mal unterschätzt. Werden die Kompositmaterialien aber schrittweise appliziert, umgeht man die Probleme beim Füllen der Kavität. TITELSTORY 36, 40 Umgang mit dem Smartphone Eine Neuroradiologin beschreibt das Suchtpotenzial, ein Anwalt und eine Team-Coachin die Fallstricke im Praxisalltag. Und sechs Chefinnen und Chefs erzählen, welche Handy-Policy sie fahren. TITELSTORY 36 Umgang mit dem Smartphone im Praxisalltag Hände weg vom Handy! 39 Repräsentative Umfrage zur Handynutzung im Job Die meisten sind von dem Gebimmel genervt 40 Smartphones in der Tasche oder imSpind? So regeln Praxen das Thema MEDIZIN 32 Goldstandard-Übersichtsarbeit in The Lancet Paracetamol in der Schwangerschaft erhöht NICHT das AutismusRisiko beim Kind PRAXIS 28 Betriebswirtschaft in der zahnärztlichen Praxis – Teil 2 Die Praxissoftware ist auch eine Art Frühwarnsystem 48 Praxisübernahme vor den Toren Berlins – Teil 3 Let’s Talk Money: Welche Finanzierung passt zu mir? 58 Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums ePA bald mit Volltextsuche GESELLSCHAFT 62 Interview mit Dentists-for-AfricaGründer Dr. Hans-Joachim Schinkel „Wir sind keine Heilsbringer, sondern Partner auf Augenhöhe!“ 74 „Bausteine Zukunft“ zum Aufbau von Hilfsstrukturen in Indien Multiplikatoren vor Ort sind der Schlüssel MARKT 78 Neuheiten RUBRIKEN 10 Ein Bild und seine Geschichte 46 Nachrichten 59 Formular 60 Termine 73 Impressum 76 Bekanntmachungen 94 Zu guter Letzt Titelfoto: zm/sr zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (195)

Seit dem 1. Januar 2026 sind die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) fester Bestandteil des Gelben Hefts. Das ist mehr als eine formale Änderung der Dokumentation – es ist die Anerkennung unserer standespolitischen Arbeit als unverzichtbarer Teil der kindlichen Gesamtentwicklung. Wir alle kennen die Situation: Pflichtbewusst gehen Eltern zu jeder ärztlichen U-Untersuchung zum Kinderarzt, doch der Weg in die zahnärztliche Praxis wird noch zu oft erst gesucht, wenn die Probleme schon da sind. Jahrelang haben wir als Berufsstand daran gearbeitet, dass die Mundgesundheit nicht isoliert betrachtet werden darf. Mit der Integration unserer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Heft zum 1. Januar 2026 ist der Zahnärzteschaft auf dem Weg zu diesem Ziel eine weitere entscheidende Weichenstellung gelungen. Dass die Dokumentation unserer Untersuchungen nun gleichberechtigt neben den ärztlichen U1 bis U9 steht, ist ein starkes Signal und rückt die zahnmedizinische Prävention dorthin, wo sie hingehört: in das Zentrum der kindlichen Gesundheitsvorsorge. Wir als Zahnärztinnen und Zahnärzte wissen: Gesunde Milchzähne sind die Basis für eine lebenslange Mundgesundheit und für eine gute Gesundheit insgesamt. Zahn- und Allgemeinmedizin müssen gleichberechtigt und auf Augenhöhe nebeneinanderstehen. Indem wir nun die Untersuchungsergebnisse der Z1 bis Z6 im Gelben Heft dokumentieren können, wird unsere Expertise für die Eltern sicht- und greifbar. Die psychologische Wirkung des Gelben Hefts ist nicht zu unterschätzen: Was im Gelben Heft steht, wird wahrgenommen. Was dort unterschrieben wird, gilt als essenziell. Diese Neuerung ist vor allem ein Verdienst Ihrer täglichen Arbeit. Sie sind es, die in der Praxis die Aufklärungsarbeit leisten – von der Ernährungsberatung bis zur Fluoridanwendung. Damit beweisen Sie, dass es bei den Z1 bis Z6 um mehr geht als um Kontrolle. Sie sind die ersten und wichtigsten Ansprechpartner und -partnerinnen für Eltern, wenn es um die Mundgesundheit geht. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sind wesentlicher Baustein zur Vertrauensbildung in eine Mundgesundheit durch Prävention von Beginn an. Die Zahlen der DMS • 6 belegen eindrucksvoll, was wir als Berufsstand im Bereich der Prävention können. Ihre Rückmeldungen an Ihre KZV und die KZBV in den letzten Wochen zeigen, dass Sie diese Rolle als Präventionsspezialisten auch im Gelben Heft ausleben wollen. Wir wissen, dass es mit der Verteilung der Ergänzungen für die Gelben Hefte Anlaufschwierigkeiten gab. Diese Probleme sollten nun überwunden sein und sollten uns nicht davon abhalten, jetzt bei den Z1 bis Z6 durchzustarten. Das Gelbe Heft zeigt, dass die Bedeutung der frühkindlichen Prävention endlich systemübergreifend anerkannt wird. Es liegt nun an uns, diesen Rückenwind weiter zu nutzen. Lassen Sie uns den Eltern zeigen, dass der Besuch in der Zahnarztpraxis genauso zum Aufwachsen dazugehört wie das Messen der Körpergröße in der kinderärztlichen Praxis. Wir gestalten die Gesundheit der nächsten Generation von der ersten Stunde an mit. Der Besuch in der Zahnarztpraxis für die Z1 bis Z6 muss für die Eltern genauso selbstverständlich werden wie der Besuch für die ärztlichen Untersuchungen U1 bisU9. Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz für die Gesundheit unserer kleinsten Patientinnen und Patienten! Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Z1 bis Z6: Das Gelbe Heft ist endlich komplett 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne

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zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (198) Leserforum Mit Begeisterung und neuer Zuversicht habe ich den Artikel von Univ.-Prof. Dr. Johan Wölber und Univ.-Prof. Dr. med. Florian Bruns M.A. verfolgt, die für eine Besteuerung zuckerhaltiger Nahrungsmittel plädieren. Damit unterstützen die Autoren meine aus langjähriger Berufserfahrung erwachsenen Wünsche und Anregungen zu weitergreifenden Maßnahmen, den Folgen einer mittlerweile weit verbreiteten, gesundheitsschädigenden Lebensweise mit ihren Auswirkungen auf die körperliche Verfassung jedes einzelnen Betroffenen als auch das von der Allgemeinheit getragene Gesundheitssystem entgegenzuwirken. Um die von Dr. Roland Kaden in der zm 1-2/2026 zurecht befürchteten „Schlupflöcher“ für die Industrie zu schließen, wäre es meiner Meinung nach notwendig, alle zuckerhaltigen Produkte –unabhängig von Herkunft, Synthese oder Zusammensetzung der enthaltenen Zucker – und damit auch die sogenannten „versteckten Zucker“ einem höheren Steuersatz zu unterziehen. Als im Fachgebiet der Kinderzahnheilkunde praktizierende Zahnärztin erfahre ich im Berufsalltag, vor allem bei Personengruppen mit anamnestisch hochkalorischer und potenziell kariogener Ernährungsweise, oft nur wenig Resonanz auf meine Aufklärungsbemühungen. Durch eine steuerlich bedingte Preissteigerung industriell verarbeiteter Nahrungsmittel und Getränke mit hohem Zuckergehalt könnte auch diesen Menschen eine Chance aufgezeigt werden, das große Privileg erkennen und auch nutzen zu dürfen, ein Land zu bewohnen, in dem uns überall und zu jeder Zeit über den Wasserhahn das physiologisch wertvollste und gleichzeitig kostengünstigste Getränk zur Verfügung steht. Nur durch politisch motivierte Entscheidungen und Veränderungen werden sowohl die Gesundheit der Allgemeinbevölkerung als auch unser solidarisch konzipiertes Gesundheitswesen langfristig gewahrt werden können. Dr. Isabella Neumeyer Petershausen ZUCKERSTEUER Alle zuckerhaltigen Getränke einer höheren Steuer unterziehen! Zum Meinungsartikel „Eine Zuckersteuer ist keine Bevormundung, sondern Verantwortung“, in zm 23-24/2025, S. 16. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Fotos: YouTube – DentalDigest, Dennis – stock.adobe.com zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (200) 10 | GESELLSCHAFT Am 15. Dezember 2025 landete ein Interviewangebot mit Dr. Anthony Baroud im Posteingang der zm. Ohne konkrete Angaben zu dessen Person zu machen, behauptet die von ihm engagierte PR-Agentur darin, bei Baroud handele es um nicht weniger als den „einflussreichsten Zahnarzt der Welt“. Denn nach einem Bachelor in Biochemie und dem Zahnmedizinstudium an der University of Illinois (USA) entdeckte der junge Mann sein wahres Talent. Viel gekonnter als Sonde und Bohrer bedient er die Klaviatur der sozialen Medien. Sein YouTube-Kanal „DentalDigest“ hat 21 Millionen Abonnenten, auf TikTok sind es immerhin die Hälfte. Die beglückt er vor allem mit schnell geschnittenen Kurzvideos. Absoluter Höhepunkt ist ein 45-Sekünder, bei dem der offensichtliche Fan von Superlativen versucht, sich mit „der größten Zahnbürste der Welt“ die mittels Färbetablette sichtbar gemachte Plaque wegzuschrubben. Albern? Vielleicht. Aber 391 Millionen Aufrufe (!) und 9,8 Millionen Likes lassen keinen Zweifel, dass Baroud damit einen Nerv trifft. Doch Baroud hat nicht nur die Aufklärung handysüchtiger Pubertierender mit Mini-Aufmerksamkeitsspanne im Blick. Künftig will er Kindern zwischen vier und acht Jahren als „Dr. Brushy“ in einer Online-Show „durch spannende Abenteuer, lustige Herausforderungen und unterhaltsame Zahnputzübungen“ dabei helfen, gesunde Zahnpflegegewohnheiten zu entwickeln. Das kann man sich vorstellen wie eine Kreuzung aus Max Schrubbel und Kroko auf Speed. mg

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12 | ZAHNMEDIZIN 20. HAMBURGER ZAHNÄRZTETAG Die Zahnmedizin der Zukunft Wie wird die Zukunft der Zahnmedizin aussehen, welche Innovationen werden wichtig werden und wie können Praxen die Trends und Entwicklungen bei Technologien und in der Versorgung nutzen? Beim Hamburger Zahnärztetag ging es um Orientierung in einer Welt, die sich nicht nur zahnmedizinisch, verändert. Um beim Jahreskongress der Hamburger Zahnärzte dabei zu sein, hatten sich 580 Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Jubiläumsveranstaltung am 23. und 24. Januar angemeldet. Konstantin von Laffert, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, kam in seiner Begrüßungsrede direkt auf das Thema zu sprechen: „Wir wollen einen Blick in die Zukunft werfen und zeigen, welche Möglichkeiten wir haben.“ Die Herausforderungen durch die allseits in den Alltag einsickernden KI-Technologien seien groß – das biete Chancen, aber: „Wir müssen immer prüfen, ob das, was wir uns vorgeben lassen, auch zutreffend ist. Das gilt natürlich in besonderem Maße für unsere zahnärztliche Tätigkeit“, sagte von Laffert. Das von PD Dr. Oliver Ahlers, Fortbildungsreferent der Zahnärztekammer Hamburg, und seinem Team gestaltete wissenschaftliche Programm nahm in diesem Jahr die Rahmenbedingungen, Trends und Entwicklungen der Berufsausübung in den Blick. So beschäftigte sich der Eröffnungsvortrag mit den Patienten der Zukunft. Seniorpartner Oliver Rong von der Unternehmensberatung Roland Berger in Hamburg und dort verantwortlich für den Bereich Gesundheitswesen, sagte, die Zahnmedizin sei in der GKV nur „stiefmütterlich“ vertreten, deshalb müssten die Patienten heute bereits viel selbst zahlen. Wer Leistungen selbst trage, sei jedoch viel sensibler im Hinblick auf Qualität und die Kundenorientierung. Das gelte für die gesamte Medizin, für die Rong insgesamt mehr Selbstbeteiligungen erwartet. Deshalb müssten alle Arztgruppen insgesamt „kundenorientierter“ werden. „Was will der Patient und was ist der Patient? Er ist informiert, er ist selber digital unterwegs, er begegnet Ihnen auf Augenhöhe. Er erwartet Qualität und moderne Technologie. Er hat eine Anspruchshaltung!" Das müsse man im Umgang berücksichtigen. Rong gab auch konkrete Handlungstipps: „Machen Sie das Thema Digitalisierung komplett prozessreif“ und „Binden Sie Ihre Kunden langfristig über Prävention. Der Patient kommt dann nicht nur, wenn er einen Zahnschmerz hat, sondern immer. Und das sollten Sie nutzen!“. Die KI darf unseren kritischen Blick nicht eintrüben Prof. Dr. Falk Schwendicke (München) beschäftigte sich mit der Frage, wie KI diagnostische Prozesse beeinflusst. Die Digitalisierung verändere zunächst einmal nur die Datenerhebung, nicht die Interpretation. Die gewonnenen Daten müssten dann vom Arzt in den Patientenkontext eingeordnet und mit eigener klinischer Erfahrung und Leitlinienwissen abgeglichen werden. Dabei müssten Entscheidungen auch bei Unsicherheiten über gegebenenfalls unvollständige Daten oder bei schwierigen Risiko-Nutzen-Abwägungen getroffen werden – das sei der menschlichen Intelligenz vorbehalten. Schwendicke verwies auf Verzerrungsrisiken wie den „Automation Bias“ mit dem „Risiko des blinden Vertrauens“ in die KI. Wenn beispielsweise die KI bei der Röntgenbildanalyse eine Kariesläsion übersieht, gehe der Behandler fälschlicherweise von einem „sauberen Scan“ aus. Die Folge: übersehene Befunde. Wenn dagegen die KI fälschlicherweise etwas markiert, führe blindes Vertrauen zur Überbehandlung von gesundem Gewebe. Verschiedene Studien hätten gezeigt, dass Zahnärzte in den Behandlungen invasiver werden, wenn sie mit KI arbeiten. „Sie bohren schneller, weil sie sich sicherer wähnen. Da kann es passieren, dass Kariesläsionen im Schmelz behandelt werden, die vorher gar nicht gesehen worden wären“, so Schwendicke. Der Effekt finde sich auch in der Medizin: In der KI-gestützten Koloskopie würden mehr Auffälligkeiten gefunden und es werde mehr reseziert. Als Gegenmittel rät Schwendicke zur Maxime „Vertrauen, aber überprüfen“. Die Bildgebung solle immer zuerst ohne KI betrachtet werden, KI als Zweitmeinung genutzt werden. „Wir müssen unseren kritischen Blick behalten“ appellierte Schwendicke. Auch Prof. Dr. Jan-Frederik Güth (Frankfurt) warnte in seinem Vortrag „Digitale Restaurationen: Wo geht die Reise hin?“ vor blindem Technikvertrauen. Die ärztliche Kunst werde durch KI nicht ersetzt: Künstliche Intelligenzen könnten zwar diagnostische Fähigkeiten von Menschen überholen, aber selbst wenn wir alle Informationen hätten, bliebe doch grundsätzlich die Einschätzung und die daraus entwickelte therapeutische Entscheidung beim Menschen. Güth sieht KI und digitale Technologien als ganz normales Werkzeug in der Hand des Arztes, wobei das Digitale einen klinisch relevanten Mehrwert bieten müsse: „Digital und analog ergibt Dialog“. br Konstantin von Laffert, Präsident der Zahnärztekammer Hamburg begrüßt die Teilnehmer des Hamburger Zahnärztetages. Foto: Saskia Giebel/ZÄK Hamburg zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (202)

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14 | POLITIK zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (204) NEUJAHRSEMPFANG DER BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER „Nehmen Sie die Zahnmedizin gerne als Vorbild!“ Zum Neujahrsempfang der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) trafen sich Ende Januar Vertreter aus Politik und dem Gesundheitswesen im Tipi am Kanzleramt in Berlin. Angesichts der finanziellen Schieflage der sozialen Sicherungssysteme müsse der Fokus auch künftig auf der Prävention liegen, betonte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Das spare viel Geld und erhöhe die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten. Ermler begrüßte in ihrer Rede den Reformeifer, „den die neue Bundesregierung an den Tag legt“. Insbesondere der angekündigte Bürokratieabbau sei im Sinne der Zahnärzteschaft. Veränderungen seien auch dringend nötig, um die Sozialsysteme zukunftsfest aufzustellen. Allerdings müsse das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung erhalten bleiben, denn es ergänze sich im Zusammenspiel („ein System kommunizierender Röhren“) sehr gut. Was die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertenkommission zur Reform der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeht, forderte Ermler „ausgewogene, mehrheitsfähige Lösungen“, die die unnötigen Kosten der GKV minimieren, ohne dabei die Erfolge der Prävention zu gefährden. „Die Ausgliederung zahnmedizinischer Leistungen aus der GKV stellt dabei sicherlich kein probates Mittel dar“, stellte Ermler fest. Für die Zahnärztinnen und Zahnärzte sei klar, dass der Fokus der Gesundheitsausgaben auf der Prävention liegen muss. Denn wenn die Menschen länger gesunde Zähne hätten, entfielen Füllungen, Kronen und Implantate. Dies spare nicht nur der Krankenversicherung Geld, sondern erhöhe auch die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten. Dies hätten zuletzt die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) verdeutlicht. So habe man seit Einführung der Gruppen- und Individualprophylaxe Ende der 1990er-Jahre Karies bei Kindern um 90 Prozent senken können, Zahnverluste kämen bis ins Erwachsenenalter praktisch nicht mehr vor – und der Anteil zahnloser jüngerer Seniorinnen und Senioren sei um 80 Prozent zurückgegangen. Heute seien nur noch fünf Prozent der 65- bis 74-Jährigen zahnlos. „Nehmen Sie die Zahnmedizin gerne als Vorbild“, appellierte Ermler an die Politik. Klatschen alleine hilft nicht Klatschen alleine helfe jedoch nicht, nötig seien – endlich – greifbare Entlastungen in den Praxen. „Unsere großartigen Präventionserfolge stehen auf der Kippe, wenn die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht mehr richtig arbeiten können. Denn sie ächzen unter dem Gewicht steigender Melde- und Dokumentationspflichten, die Gut gelaunt beim Neujahrsempfang der BZÄK (v.l.): Dr. Ralf Hausweiler, Dr. Romy Ermler und Dr. Doris Seiz vom geschäftsführenden Vorstand der BZÄK mit Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV (2.v.r) Foto: BZÄK/Marius Schwarz „Für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte ist schon lange klar, wo der Fokus der Gesundheitsausgaben künftig liegen muss: auf der Prävention! Denn Geld wird am besten gespart, wenn der Grund für die Ausgabe wegfällt.“ BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler

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16 | POLITIK ihnen Zeit für ihre Patientinnen und Patienten rauben“, machte Ermler deutlich. Am – effektiven – Abbau von Bürokratie führe daher kein Weg vorbei. Die Behörden sollten mehr Vertrauen wagen, gleichzeitig müsse mehr Ermessensspielraum für Beamte her – „damit gesunder Menschenverstand über Paragrafenreiterei siegt“. Die BZÄK-Präsidentin kam auch auf die Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu sprechen. Der Entwurf für die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), deren Umsetzung Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für dieses Jahr angekündigt hat, dürfe keine Blaupause für die Reform der GOZ sein. Was für die Ärzte funktioniert, passe für die Zahnärzte gar nicht, etwa die im GOÄ-Entwurf vorgesehene Abschaffung des Gebührenrahmens und Einschränkungen bei der analogen Berechnung neuer Leistungen. Wenn man dies übernehme, würde das die GOZ nachhaltig verändern – mit negativen Folgen für die Patientinnen und Patienten. Denn zahnmedizinische Leistungen seien hochgradig individuell – abhängig von Befund, Aufwand und Behandlungsalternativen. Eine pauschale Festgebühr werde dieser Komplexität nicht gerecht. Der Steigerungsfaktor erlaube eine flexible Anpassung der Kosten an Schwierigkeit und Zeitaufwand und gehe zudem auf Patientenwünsche ein. „Wir brauchen diesen Handlungsspielraum. Daher kann die GOÄ kein Vorbild für die GOZ sein“, stellte Ermler klar. Die geplante Strafverschärfung bei Übergriffen auf Beschäftigte im Gesundheitswesen begrüßte Ermler. Wer helfende Hände angreift, müsse mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ärzte, Zahnärzte und ihre Teams müssten in ihrem Berufsalltag wirksam geschützt werden. „Daher hoffe ich, dass das geplante Gesetz schnell Realität wird“, betonte Ermler. Zahnärzte sind ein Role Model Die Zahn- und Mundhygiene habe für sie persönlich sowie für ihre Kolleginnen und Kollegen einen außerordentlich hohen Stellenwert, betonte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, Dr. Tanja Machalet, in ihrem Grußwort. Denn dabei gehe es um Prävention, Krankheitsvorbeugung, Ernährung, Konsumsteuern, geschlechtsspezifische Versorgungsfragen und letztlich auch um gesellschaftliche Teilhabe. Prävention werde Kindern in Deutschland von klein auf vermittelt – dieser Ansatz sei sehr wichtig. Auch bei Erwachsenen gehöre der Zahnarzt-Besuch zur regelmäßigen Routine. Damit forderten die Zahnärzte Prävention nicht nur, sondern lebten sie auch. Mundhygiene und Zahnpflege seien Paradebeispiele dafür, was durch Prävention erreicht werden kann. „An dieser jahrzehntelangen Arbeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten wir uns ein Beispiel nehmen. Sie sind ein Role Model, wenn wir über Prävention sprechen“, lobte Machalet. Beifall erntete ihre Ankündigung, sich für die Einführung einer Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke noch in dieser Legislaturperiode einzusetzen. „Wir brauchen eine Zuckersteuer beziehungsweise Zuckerreduktionssteuer.“ Um dies in der Koalition durchzusetzen, brauche sie die Unterstützung der Zahnärzteschaft. Eine Zuckersteuer „wäre ein wirksames Instrument“, um den Zuckergehalt in Getränken zu senken und insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. In Großbritannien könne man sehen, dass die Einführung einer solchen Abgabe den Zuckerkonsum bei Jugendlichen und Erwachsenen deutlich gesenkt habe. „Es ist mein dringender Wunsch, in dieser Legislatur eine Zuckersteuer auf den Weg zu bringen“, erklärte Machalet. Das Geld aus der Steuer müsse dann gezielt für Prävention eingesetzt werden. Die Zahnmedizin ist Teil der Lösung Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), begrüßte, dass Warken zu einem Dialog mit der Selbstverwaltung zurückgefunden habe. Das sei schon einmal anders gewesen, sagte er in Anspielung auf Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD). Angesichts der Finanzmisere der gesetzlichen Krankenkassen warnte Hendges vor „ungezielten Kostensenkungsmaßnahmen“. Die vertragszahnärztliche Versorgung sei kein Kostentreiber, sondern Teil der Lösung. „Wir zeigen mit unserer Präventionsausrichtung auf, wie man das Gesundheitssystem stabilisieren kann“, sagte Hendges. Prävention gelinge jedoch nur, wenn dafür Anreize geschaffenwerden. Als Erfolg hob Hendges hervor, dass die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen seit Jahresbeginn ins sogenannte Gelbe Heft integriert wurden. Prävention sei ein hohes Gut, das nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfe. Da Mund- und Allgemeinerkrankungen sich gegenseitig beeinflussen würden, sei es wichtig, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen. „Die Zahnmedizin zeigt, wie Prävention und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen sind“, erläuterte Hendges. Anders als bei der Zahnmedizin gebe es im Krankenhausbereich und in der Arzneimittelversorgung hohe Ausgabensteigerungen. Hendges forderte, die neue Parodontitistherapie gesetzlich zu verankern. Dabei sei es wichtig, bei Reformen die Selbstverwaltung eng einzubinden. ao zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (206) Dr. Tanja Machalet (SPD), Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestags „Wir zeigen mit unserer Präventionsausrichtung auf, wie man das Gesundheitssystem stabilisieren kann." KZBV-Chef Martin Hendges Foto: BZÄK/Marius Schwarz

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18 | ZAHNMEDIZIN DATEN VON ÜBER ELF MILLIONEN GEBURTEN AUSGEWERTET Fluorid im Trinkwasser führt nicht zu einem geringeren Geburtsgewicht US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. forderte kürzlich dazu auf, die Empfehlungspraxis zur TrinkwasserFluoridierung neu zu evaluieren. Doch besteht tatsächlich ein Zusammenhang zwischen fluoridiertem Wasser und Veränderungen des Geburtsgewichts bei Säuglingen? Ein internationales Team von Forscherinnen und Forschern aus der Schweiz, Großbritannien und den USA hat nun mögliche Zusammenhänge untersucht und dabei Daten von über elf Millionen Geburten ausgewertet. Es ist wichtig, solche bevölkerungsweiten Maßnahmen methodisch sauber zu überprüfen“, sagt Erstautor Benjamin Krebs von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel. Immer wieder sorgten Studien für Aufsehen, die Fluorid als schädlich darstellten. „Dabei ist es aber wichtig zu verstehen, was Studien tatsächlich messen und vergleichen. Oft zeigen diese lediglich, dass bestimmte Effekte gemeinsam auftraten. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass das Fluorid die Ursache war – andere Faktoren können ebenfalls eine Rolle spielen.“ Die Praxis der Trinkwasserfluoridierung steht immer wieder in der Kritik. Befürchtet werden etwa mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Neugeborenen, die sich in einem geringeren Geburtsgewicht oder einem erhöhten Risiko für Frühgeburten zeigen könnten. Das Team hat deshalb untersucht, ob die Aufnahme von Fluorid über das Trinkwasser solche Effekte haben könnte. Grundlage der Analyse waren die Daten von rund 11,5 Millionen Geburten in den USA über einen Zeitraum von 21 Jahren. Die Forschenden werteten Daten von über 670 sogenannten „Counties” in den USA aus, die zwischen 1968 und 1988 erhoben wurden. Sie verglichen Geburten vor und nach der Einführung von Fluorid im Trinkwasser und setzten diese Entwicklung in Beziehung zu Regionen, in denen keine Einführung stattfand. So konnten sie regionale Unterschiede sowie allgemeine zeitliche Entwicklungen ausschließen. Die Analyse erfolgte zwischen dem 4. Februar und dem 28. Oktober 2025. Geburtsgewicht als etablierter Gesundheitsindikator Primäres Zielkriterium war die Veränderung des mittleren Geburtsgewichts. Sekundäre Zielkriterien waren die Häufigkeit von Untergewicht bei der Geburt (<2.500 g), die Schwangerschaftsdauer (in Wochen) sowie die Häufigkeit von Frühgeburten (Schwangerschaftsdauer <37 Wochen). Die Fluoridierung des Trinkwassers wurde anhand des bevölkerungsgewichteten Anteils der Landkreisbewohner, die fluoridiertes Wasser erhalten, gemessen. Grundlage hierfür waren die Daten der Centers for Disease Control and Prevention (CDC). zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (208) Abbildung 1: Geschätzter Zusammenhang zwischen der Fluoridierung des Trinkwassers und dem Geburtsgewicht [Krebs B. et al., 2026] 9-mo In utero exposure –40 –30 –20 –10 0 10 20 30 40 Time since fluoridation (mo) DID estimate, –0,526; P = 0,81 Change in birth weigth (g) –36 –30 –24 –18 –12 –6 –0 6 12 18 24 30 36

ZAHNMEDIZIN | 19 Foto: globalmoments-stock.adobe.com Die endgültige Stichprobe umfasste 170.604 LandkreisMonat-Kombinationen (677 Landkreise multipliziert mit 252 Monaten) basierend auf 11.479.922 Einlingsgeburten in 677 Landkreisen (408 mit CWF-Behandlung [60,3 Prozent] und 269 ohne [39,7 Prozent]). Das mittlere Gestationsalter lag bei 39,5 Wochen [SD: 0,8], der Anteil der Jungen bei 51,2 Prozent und der Anteil der Mädchen bei 48,8 Prozent. Das mittlere Geburtsgewicht lag bei 3.337,4 g [SD: 172,8]. Die höchsten mittleren Anteile des mütterlichen Alters wurden im Alter von 20 bis 24 Jahren mit 0,36 [SD: 0,13] und im Alter von 25 bis 29 Jahren mit 0,27 [SD: 0,12] ermittelt. Der mittlere Anteil der ethnischen Zugehörigkeit der Mütter lag bei 0,14 [SD: 0,22] Schwarze, 0,84 [SD: 0,22] Weiße und 0,02 [SD: 0,06] Sonstige. Insgesamt schienen die Geburtsverläufe und mütterlichen Merkmale in den behandelten und nie behandelten Landkreisen weitgehend ähnlich zu sein. „Wir konnten keine negativen Effekte feststellen“, resümiert Krebs. Weder das durchschnittliche Geburtsgewicht noch die Dauer der Schwangerschaft oder das Risiko für Frühgeburten unterschieden sich messbar im Vergleich der Entwicklung vor und nach der Einführung gegenüber Regionen, die keine Fluoridierung einführten. Das Geburtsgewicht gilt ihmzufolge als anerkannter Indikator für die Gesundheit von Neugeborenen und eignet sich besonders gut, um möglicheEffekte während der Schwangerschaft zu untersuchen. „Auch, weil wir genau wissen, wie lange die ungeborenen Kinder dem Fluorid ausgesetzt waren“, so Krebs. Mit ihren Ergebnissen stützen die Forscher die Empfehlungen der US-amerikanischen Behörden zur Unterstützung der Kariesprävention durch Trinkwasserfluoridierung. In den USA wird Fluorid seit dem Ende der 1940er-Jahre dem Trinkwasser zugesetzt. Die Einführung erfolgte schrittweise auf Gemeindeebene und erreicht heute mehr als 60 Prozent der Bevölkerung. br Krebs B , Simon L , Schwandt H , Burn S , Neidell M. Fluoridierung des Trinkwassers und Geburtsverläufe. JAMA Netw Open. 2026;9(1):e2554686. doi:10.1001/ jamanetworkopen.2025.54686 https://doi.org/10.1001/jamanetworkopen.2025.54686 zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (209) tokuyama-dental.eu Spezialisten & Alleskönner: Die ESTELITE-Familie – ein einzigartiges System für die moderne Füllungstherapie basierend auf sphärischen Füllkörpern. Ästhetik mit System – Komposite von TOKUYAMA MUSTER &MEHR Individuelle Anwendungsmöglichkeiten durch verschiedenste Viskositäten Exzellente Polierbarkeit & Handhabung mehrfach ausgezeichnet durch den Dental Advisor Hohe Belastbarkeit durch optimal abgestimmte sphärische Füllkörper Tiefe & schnelle Aushärtung durch kontrollierte Brechungsindizes & RAP-Technology Für den idealen Workflow: Unsere ESTEPOLISHER

20 | POLITIK zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (210) Frau Dr. Ermler, wo sehen Sie die größten Herausforderungen in Ihrer Amtszeit? Dr. Romy Ermler: Vorab: Wir stehen vor ein bis zwei Schlüsseljahren in der Gesundheitspolitik. Die Politik hat sich vor dem Hintergrund der vielen Baustellen auch einiges vorgenommen – hier müssen wir unsere Schwerpunktthemen intelligent und nachhaltig einbringen. Ganz klar, dazu gehört die GOZ beziehungsweise die Anpassung des Punktwerts. Wichtig ist, dass dem Thema die dringende Notwendigkeit seitens der Politik überhaupt einmal zuerkannt wird. Das ist so ein dickes Brett! Wir dürfen nicht zulassen, dass die GOÄ als Blaupause dient – die systemischen Unterschiede sind zu groß. Und was für die Ärztinnen und Ärzte gut funktioniert, muss nicht für unsere Kolleginnen und Kollegen gut sein. Welche Themen sehen Sie noch? Den Bürokratieabbau, die Fachkräftesicherung und die Zukunft der Sozialversicherungssysteme. Die holprige Digitalisierung bleibt sicher auch ein Dauerbrenner. Bei der aktuellen Diskussion über die Sozialversicherungssysteme müssen wir uns immer wieder vor Augen führen, dass die gesetzliche und die private Krankenversicherung als „duales Krankenversicherungssystem“ ein synergistisches Neben- und Miteinander führen: Was in der GKV ist, ist nicht in der PKV und umgekehrt. Wir sind aktiv in die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Kommission zur Finanzierung der GKV eingebunden. Die erste Anhörung fand bereits Anfang Januar statt. Dort benötigen wir ausgewogene Lösungen, die einerseits unnötige Kosten in der GKV minimieren, ohne andererseits die Erfolge der Prävention zu gefährden. Auch hier muss man der Politik klarmachen, dass die Zahnärzteschaft kein Kostentreiber ist. Ganz im Gegenteil. Mit dem Ausgliedern zahnmedizinischer Leistungen aus der GKV wäre dieser Spagat nicht sicherzustellen. Sie erwähnten bereits die Novellierung der GOZ. Wie bringt man der Politik bei, dass die neue GOÄ nicht eins zu eins auf die Zahnmedizin übertragbar ist? Man muss deutlich machen, dass die Zahnmedizin viele individuelle Leistungen und unterschiedliche Schwierigkeitsgrade aufweist, die eine flexible Abrechnung erfordern. Der in der Zahnmedizin übliche Steigerungsfaktor ermöglicht eine faire Anpassung an den Aufwand und die Patientenbedürfnisse. Hier gibt es gravierende Unterschiede zur Medizin, die berücksichtigt werden müssen. In der Zahnmedizin muss der Steigerungsfaktor sehr viel genutzt werden, in der Medizin hingegen selten. Gerade das sehr patientenindividuelle zahnärztliche Leistungsspektrum mit seiner Vielzahl von Behandlungsalternativen lässt sich mit einer Festgebühr nicht transparent abbilden. Daher kann die GOÄ nicht direkt auf die Zahnmedizin übertragen werden; die GOZ braucht eigene, zahnmedizinisch passende Regelungen. Eine sogenannte Zuckersteuer wird in Deutschland nach wie vor kontrovers diskutiert. Gerade bei den konservativen Partien regt sich Widerstand, weil sie befürchten, dass die Menschen eine solche Maßnahme als Gängelung empINTERVIEW MIT BZÄK-PRÄSIDENTIN DR. ROMY ERMLER „Berufspolitik ist wesentlich intensiver geworden“ Die gesundheitspolitische Agenda für Dr. Romy Ermler ist lang. Dass sie die erste Frau an der Spitze der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist, spielt für sie eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger ist für sie, der Politik verständlich zu machen, dass GOÄ und GOZ nicht identisch sind – und dass Zahnärztinnen und Zahnärzte viel lieber behandeln als verwalten.

POLITIK | 21 zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (211) finden könnten. Welche Position vertritt die BZÄK in dieser Frage? Wir befürworten eine Herstellerabgabe, insbesondere für zuckerhaltige Softdrinks. Unser Vorschlag ist also keine Zuckersteuer, die die Bürgerinnen und Bürger zahlen, sondern wir denken in Richtung einer Abgabe, die sich an die Hersteller richtet. Je mehr Zucker deren Produkte enthalten, desto höher die Abgabe. In Großbritannien hat dieses Vorgehen Wirkung gezeigt. Die Folge war nicht, dass weniger Cola oder Limonade verkauft wurden. Doch die Unternehmen haben den Zuckergehalt in Softdrinks deutlich gesenkt, um für sich finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Einnahmen aus der Abgabe sollten dazu verwendet werden, Prävention und Gesundheit zu finanzieren. Wie begegnen Sie dem Vorwurf der Bevormundung? Das ist Nonsens, die Menschen sollen für das gleiche Geld einfach ein besseres Produkt bekommen. Für uns steht die Prävention im Fokus. Wir wollen Aufklärungsarbeit leisten, die Folgeerkrankungen verhindert. Und jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür. Warum ist das Timing gerade gut? Weil Strukturreformen im deutschen Gesundheitssystem in aller Munde sind. Eine Zuckerabgabe kann ernährungsbedingte Folgeerkrankungen wie Adipositas, Diabetes und Herz-KreislaufErkrankungen langfristig zurückdrängen – und zugleich die GKV finanziell entlasten. Die zahnmedizinische Prophylaxe zeigt, dass Aufklärung wirkt. Dank kontinuierlicher Elternarbeit hat sich beispielsweise das Wissen etabliert, dass ungesüßte Getränke für Kinder am besten sind. Solche AhaEffekte können auch bei anderen Zielgruppen gelingen, wenn man sie über die Risiken einer zu zuckerhaltigen Ernährung informiert. Was wünschen Sie sich dieses Jahr für die Freien Berufe von der EU-Politik? Dass der versprochene Bürokratieabbau endlich greift. Dass wir eine praxisrelevante europäische Politik sehen, die den Niedergelassenen das Leben nicht schwerer macht – wie zum Beispiel durch ein Ethanolverbot. Hier setze ich sehr auf die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten. Über meine Tätigkeit im Vorstand des „Council of European Dentists“ (CED) stehe ich dazu bereits im regen Austausch. Gehen wir zurück nach Deutschland: Was ist Ihnen in der Zusammenarbeit mit den Länderkammern wichtig? Wir brauchen einen guten Fluss von Informationen, vor allem, um Best Practices untereinander auszutauschen. Ich sage immer: Nicht jede Kammer muss das Rad neu erfinden. Stattdessen sollten wir voneinander lernen. Und dieses Potenzial können wir noch besser ausschöpfen, indem wir Ressourcen bündeln. Was hat Ihr Interesse an der Berufspolitik geweckt? Der Schritt in die Selbstständigkeit im Jahr 2005. In der Niederlassung merkt man schnell, dass man Probleme gemeinsam viel schneller lösen kann. Es war für mich sehr einfach, in die Standespolitik hineinzuwachsen, weil ich in meinem Landesverband in Brandenburg sehr positiv aufgenommen und sehr schnell integriert und gefördert wurde. Gab es Vorbilder, die Sie ermutigt haben, diesen Schritt zu tun? Nein, meine Motivation war, dass ich kollegialen Austausch gesucht habe. Nach dem Studium habe ich mich in Potsdam niedergelassen. Über die Mitgliedschaft in meinem Landesverband wollte ich Kolleginnen und Kollegen in meiner Nähe kennenlernen. Durch den Austausch habe ich schnell gemerkt, dass unser Beruf nicht nur aus Patientenbehandlung besteht, sondern auch Selbstverwaltung ein wichtiges Thema ist. So bin ich in die standespolitische Arbeit hineingerutscht – alles andere hat sich dann nach und nach ergeben. Wie hat sich die Art, wie zahnärztliche Berufspolitik betrieben wird, in den vergangenen Jahren verändert? Sie ist im Laufe der letzten Jahre wesentlich intensiver geworden, „Aus meiner Erfahrung gibt es nur eine Voraussetzung, die man erfüllen muss, um gute Standespolitik machen zu können: Man muss mit Leib und Seele Zahnärztin oder Zahnarzt sein.“ Dr. Romy Ermler Fotos: Sascha Rudat

22 | POLITIK zm116 Nr. 04, 16.02.2026, (212) weil immer mehr Einflüsse von außen kommen, wo wir standespolitisch viel schneller gegensteuern müssen. Haben Sie ein Beispiel? Das sind etwa die vielen bürokratischen Anforderungen an die zahnärztlichen Praxen, die uns inzwischen geradezu überrollen. Alle Kammern können wahrscheinlich ein Lied davon singen, welche Kämpfe sie unter anderem mit den Gesundheitsämtern ausfechten. Als ich mich 2005 niedergelassen habe, gab es noch keine Diskussionen über Wischdesinfektion oder einen Leiterbeauftragten. Was sagen Sie Zahnärztinnen und -ärzten, die Interesse an der Berufspolitik haben, aber vor den Anforderungen zurückschrecken? Dass sie die Hürden an der falschen Stelle vermuten. Aus meiner Erfahrung gibt es nur eine Voraussetzung, die man erfüllen muss, um gute Standespolitik machen zu können: Man muss mit Leib und Seele Zahnärztin oder Zahnarzt sein. Wer richtig für den Job brennt, weiß, was nötig ist, um den Beruf gut auszuüben und kann sich somit auch schnell in die Selbstverwaltung einfinden. Der Vorteil in unserer Selbstverwaltung ist, dass wir uns als Praktiker einbringen können. Dieses Wissen und die Erfahrungen aus der Praxis bringt man in die Gespräche mit der Politik ein. Am besten nicht abstrakt, sondern anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis, denn so ist ein Problem für die Politikerinnen und Politiker viel leichter verständlich. Sie sind die erste Frau an der Spitze der Bundeszahnärztekammer. Was bedeutet Ihnen das? Dass ich eine Frau bin, steht für mich persönlich gar nicht so im Vordergrund. Auch, weil ich mich als Vertreterin der gesamten Zahnärzteschaft verstehe. Ich muss aber sagen: Als ich vor viereinhalb Jahren Vizepräsidentin wurde, war es ein Riesenthema, eine Frau in den Geschäftsführenden Vorstand zu wählen. Seit vergangenem Oktober sind wir nun sogar zwei Frauen im Geschäftsführenden Vorstand, ohne dass dieser Umstand noch groß debattiert wird. Ich glaube, Frauen in Führungspositionen sind inzwischen auch in der Zahnärzteschaft selbstverständlich. Sicherlich gibt es noch Luft nach oben. Es wäre natürlich generell wünschenswert, dass das Geschlecht überall immer weniger eine Rolle spielt. Da sehe ich die Zahnärzteschaft aber auf einem sehr guten Weg. Das Gespräch führten Claudia Kluckhuhn und Susanne Theisen. ZUR PERSON DR. ROMY ERMLER, MBA ... studierte Zahnmedizin an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Jahr 2005 ließ sie sich in Potsdam in eigener Praxis mit den Schwerpunkten Prothetik und Parodontologie nieder. In der Berufspolitik übernahm sie 2009 ihr erstes Amt als Gutachterin für Zahnersatz und Parodontologie. 2018 wurde sie in den Vorstand der LZK Brandenburg gewählt, der sie seit 2025 auch als Präsidentin vorsteht. Im Juni 2021 wurde sie Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer, seit Oktober 2025 ist sie Präsidentin. Sie ist außerdem Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente und Vorstandsmitglied im Council of European Dentists. Fotos: Sascha Rudat

goz-honorarvereinbarung.de Zahnmedizin von heute zu Preisen von 1988? Deutschland ist in der Bekämpfung von Karies hervorragend aufgestellt. Die Mundgesundheit der Deutschen hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Im Gegensatz zu den Abrechnungsmöglichkeiten der Zahnärzte. Wegen Tatenlosigkeit der Bundesregierungen ist die Gebührenordnung (GOZ) aus den 80er Jahren und damit aus der Zeit gefallen. § 2 Abs. 1 und 2 GOZ können das ändern, wenn wir mit den Patienten ehrlich sprechen. 1 Liter Benzin 1988: 0,50 Euro 2025: 1,70 Euro

24 | PRAXIS BETRIEBSWIRTSCHAFT IN DER ZAHNÄRZTLICHEN PRAXIS – TEIL 2 Die Praxissoftware ist auch eine Art Frühwarnsystem Marcel Nehlsen, Bernhard Fuchs Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist als Steuerungsinstrument aus der Praxis nicht wegzudenken. Nichtsdestotrotz hat sie systembedingte Grenzen: Sie liefert nämlich keinen aktuellen Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Praxis. Und genau hier springt die Praxissoftware ein. Zahnärzte leben betriebswirtschaftlich stets in der Vergangenheit – zumindest aus Sicht der BWA. Selbst wenn im Januar 2026 bereits die BWA für Dezember 2025 vorliegt, bildet diese Auswertung nicht den wirtschaftlichen Jetzt-Zustand der Praxis ab. Sie zeigt lediglich, welche Einnahmen und Ausgaben bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich geflossen sind. Die tatsächlich erbrachten, aber noch nicht bezahlten Honorare bleiben unberücksichtigt. Genau an dieser Stelle kommt der Praxissoftware eine zentrale Rolle zu: Sie kann als echtes Frühwarnsystem dienen. Als Freiberufler ist es dem Zahnarzt gestattet, seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu ermitteln. Dabei werden die im jeweiligen Jahr tatsächlich zugeflossenen Einnahmen und die tatsächlich gezahlten Ausgaben berücksichtigt – unabhängig davon, wann die Leistungen erbracht oder die Kosten verursacht wurden. Diese Methode führt zum steuerlichen Gewinn und ist rechtlich zulässig sowie steuerlich anerkannt. Im Unterschied zur Bilanz erfolgt jedoch keine periodengerechte Abgrenzung. Einnahmen und Ausgaben werden nicht dem Jahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind, sondern dem Zeitpunkt des Geldflusses. Gerade in Zahnarztpraxen führt dieses Prinzip zwangsläufig zu Verzerrungen – insbesondere auf der Einnahmenseite. Spätere Zahlungseingänge sind ein strukturelles Problem Ein wesentlicher Grund für diese Verzerrung liegt in der verzögerten Auszahlung der Kassenleistungen. In Nordrhein und vielen anderen KZV-Bezirken werden Leistungen aus den Bereichen ZE, KB und PAR zwar relativ zeitnah ausgezahlt, bei konservierenden und chirurgischen Leistungen erfolgt jedoch nur eine monatliche Abschlagszahlung. Die endgültige Abrechnung und Auszahlung der Restbeträge finden erst mit Verzögerung von einem Quartal statt. Das heißt, zum Jahresende wartet jede Zahnarztpraxis auf einen erheblichen Teil der bereits erbrachten, aber noch nicht vereinnahmten Kassenhonorare – häufig in der Größenordnung eines kompletten Quartalsumsatzes. Auch private Leistungen unterliegen zeitlichen Verschiebungen. Selbst bei einem effizienten Rechnungs- und Forderungsmanagement vergehen zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang in der Regel mehrere Wochen. Factozm116 Nr. 04, 16.02.2026, (214) ZEITVERSETZTE ZAHLUNGSEINGÄNGE DER KASSENLEISTUNGEN Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abschläge für 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Restzahlungen III/2025 IV/2025 I/2026 II/2026 Quelle: Marcel Nehlsen, Bernhard Fuchs

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