28 | POLITIK DR. TORSTEN TOMPPERT ZUR LANDTAGSWAHL IN BADEN-WÜRTTEMBERG „Unsere Themen sind Budgetierung, Bürokratie, GOZ und Investoren!“ Am 8. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Was die Zahnärzteschaft im Ländle bewegt, schildert Dr. Torsten Tomppert. Er ist Präsident der Landeszahnärztekammer sowie Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Herr Dr. Tomppert, wie ist es um die zahnmedizinische Versorgung in BadenWürttemberg bestellt? Dr. Torsten Tomppert: In Baden-Württemberg ist die flächendeckende Versorgung gesichert, wir haben keine unterversorgten Gebiete. Als Flächenland haben wir allerdings Regionen, die an der Grenze zur Unterversorgung stehen. Das betrifft vor allem den Schwarzwald. Welche Themen beschäftigen die Zahnärztinnen und Zahnärzte zurzeit in Baden-Württemberg? Vor allem die Themen Budgetierung, Bürokratie, Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ). Budgetierungen behindern eine bedarfsgerechte Versorgung, unterlaufen präventive Ansätze, beschleunigen das Praxissterben und machen eine flächendeckende, qualitätsgesicherte Versorgung zunehmend unmöglich. Wir fordern den Gesetzgeber nachdrücklich auf, die Budgetierung zahnärztlicher Leistungen dauerhaft abzuschaffen. Was das Thema Bürokratie angeht: Rund 25 Prozent der Behandlungszeit gehen durch überflüssige Bürokratie zulasten der Patientinnen und Patienten verloren. Vor diesem Hintergrund haben wir bereits im vergangenen Jahr ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau gefordert, das die Abschaffung von sieben entbehrlichen bürokratischen Hürden im Praxisalltag vorsieht. Den angekündigten Bürokratieabbau der Bundesregierung begrüßen wir ausdrücklich – entscheidend wird jedoch sein, dass den Ankündigungen auch konkrete Entlastungen folgen. GOZ: Die wirtschaftliche Stabilität der Zahnarztpraxen hängt in erheblichem Maße von einer angemessenen privaten Gebührenordnung ab. Die GOZ ist mit ihrem seit Jahrzehnten unveränderten Punktwert nicht mehr zeitgemäß. Hier besteht dringender Reformbedarf. Spätestens für 2027 ist zudem eine neue GOÄ angekündigt. Der zahnärztliche Berufsstand lehnt es entschieden ab, diese neue GOÄ als Blaupause für eine zukünftige GOZ heranzuziehen. Im Umgang mit iMVZ verfolgen wir in Baden-Württemberg dieselben Ziele wie die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: eine klare fachliche und räumliche Begrenzung von iMVZ. Im Heilberufe-Kammergesetz BadenWürttemberg wurde hierfür ein tragfähiger Ansatz verankert. Demnach ist die Gewinnabführung an Dritte untersagt, und die Leitung eines MVZ muss zwingend in der Verantwortung eines Zahnarztes liegen. Mit welchen Schwierigkeiten kämpft die Zahnärzteschaft im Ländle? Die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg sieht sich weiterhin mit nicht anlassbezogenen Praxisbegehungen konfrontiert. Damit kein Missverständnis aufkommt: Hygiene ist uns sehr wichtig. Wasserproben sind beispielsweise kein Thema, sie sind nötig. Die bundesweite Hygienekostenstudie zeigt eindeutig, dass in keinem anderen Bundesland mehr in Hygiene investiert wird als im Ländle. Aber viele Regelungen sind sehr kompliziert und sehr kleinteilig. Für die Praxen ist es belastend, dass sie für jeden Handgriff eine Arbeitsanweisung brauchen. Sobald eine Arbeitsanweisung fehlt, haben sie ein Problem. Zum Beispiel müssen die Praxen einen Leiterbeauftragten benennen. Sie oder er muss in regelmäßigen Abständen auf der Leiter stehen, um zu überprüfen, dass sie hält. Generell hätten wir gerne Beratung, keine Kontrolle. Wir fordern, dass die nicht anlassbezogenen Praxisbegehungen anders durchgeführt werden, und zwar unter Expertise der Kammer. Auch der zunehmende Fachkräftemangel stellt eine große Herausforderung für die zahnärztliche Versorgung dar. Er wirkt sich bereits spürbar auf die Dr. Torsten Tomppert vertritt die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg. Er ist dort Präsident der Landeszahnärztekammer sowie Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Foto: Franziska Kraufmann zm116 Nr. 05, 01.03.2026, (310)
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