Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 5

44 | POLITIK KRITIK AM TERMINSERVICE- UND VERSORGUNGSGESETZ Mehrkosten von 2,9 Milliarden Euro und trotzdem lange Wartezeiten Ein Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) zeigt, dass sich die Wartezeiten auf Facharzttermine durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nicht verkürzt, sondern im Gegenteil sogar verlängert haben. Widerspruch kommt vom Bundesgesundheitsministerium (BMG). Und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält den Ruf nach mehr und schnelleren Terminen für „populistischen Unsinn“. Das TSVG war 2019 vom damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht worden. Durch zusätzliche Vergütungsregeln sollten die Wartezeiten für Versicherte reduziert werden. „Dies wurde nicht erreicht“, stellt der BRH in seinem jüngsten Bericht fest. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte hätten sich die Wartezeiten auf einen Facharzttermin verlängert. Dies zeige ein Vergleich der durchschnittlichen Wartezeiten des Jahres 2019 mit denen aus 2024. Die Differenz beider Patientengruppen blieb mit 15 Tagen konstant, stieg bei GKV-Versicherten jedoch von 33 auf 42 Tage und bei PKV-Versicherten von 18 auf 27 Tage. Gleichzeitig benennt der BRH Fehlanreize, die durch die TSVG-Vergütungsregelungen entstanden sind. Diese seien so ausgestaltet, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Vergütung durch „inakzeptables strategisches Verhalten“ optimieren können. „Dies betrifft Fachärztinnen und Fachärzte, die ihre Patientinnen und Patienten dazu animieren, hausärztliche Dringlichkeitsüberweisungen beizubringen. Dieser Fehlanreiz muss unterbunden werden, denn er provoziert zusätzliche Arztkontakte und konterkariert das zentrale Anliegen des TSVG, Wartezeiten zu verkürzen“, fordert der Bundesrechnungshof. Setzt das TSVG Fehlanreize? Eine zusätzliche Vergütung ist nach Überzeugung der Bundesbehörde nicht angemessen, da ihr keine zusätzliche Leistung der Ärzteschaft gegenüberstehe. Bis Mitte 2024 zahlten die Krankenkassen laut Bericht 2,9 Milliarden Euro „für Leistungen, die ohnehin bereits abgegolten waren". Vielmehr sei eine Verbesserung der Versorgungsqualität durch die TSVGVergütungsregelungen nicht belegt. Die Wartezeiten hätten sich verlängert, während die Gesamtarbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten im gleichen Zeitraum sank. „Eine Angleichung an die Wartezeiten von privat Versicherten ist ebenfalls nicht erfolgt“, heißt es im Bericht. Die zusätzlichen Ausgaben ohne eine Verbesserung des Zugangs zur ambulanten Versorgung seien „unwirtschaftlich“, lautet das Fazit. Der BRH verlangte darum erneut, die bestehenden TSVG-Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen. Das Bundesgesundheitsministerium kann die Ergebnisse nicht nachvollzieFoto: Framestock - stock.adobe.com zm116 Nr. 05, 01.03.2026, (326)

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