PRAXIS | 47 zm116 Nr. 05, 01.03.2026, (329) EXPERTENTIPP DIESE VERSICHERUNGEN HELFEN IN DER KRISE Grundsätzlich ist für eine Schadensübernahme durch Versicherungen die Klärung der Ursache wesentlich. Für die Entschädigung gilt der Maßstab „in gleicher Art und Güte“: Versicherte Gegenstände und Ausfälle werden in vergleichbarer Qualität ersetzt. Wichtig zu wissen ist dabei, dass sich die Versicherungssumme nicht am aktuell geschätzten Wert nach Zeit und Verschleiß orientiert, sondern am Neuwert. Beim Abschluss einer Versicherung sollte man darum immer ehrlich bei der Angabe des (Neu-)Werts der Praxis und des Inventars sein, um die Versicherungssumme in ausreichender Höhe festzulegen, sowie bei der Versicherungswahl auf die Vereinbarung der Neuwertentschädigung achten, betont Marco Kaufmann, Produktmanager bei der Deutschen Ärzteversicherung. Kommt es zu einem Schaden durch ein versichertes Ereignis, wird der Sachschaden ersetzt und auch der Ertragsausfall für die Zeit, in der die Praxis beziehungsweise einzelne Behandlungszimmer nicht genutzt werden können. In der Regel werden von den Versicherern externe Gutachter zur Berechnung des Ausfallschadens beauftragt. Für Schäden verursacht durch Feuer, Leitungswasser (Rohrbruch), Sturm und Hagel oder Einbruch-Diebstahl kommt die Praxisinhaltsversicherung auf. Über sie ist die gesamte Praxiseinrichtung versichert und die Betriebsunterbrechung aufgrund dieser versicherten Gefahren in der Regel mit enthalten. Ein Cyber-Schaden muss hingegen in der CyberVersicherung mitversichert werden. Die Praxisinhaltsversicherung kann erweitert werden – etwa durch die Elementarversicherung, die Schäden an Gegenständen trägt und den Betriebsausfall durch sogenannte Elementargefahren wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Erdrutsche kompensiert. Diese Versicherung kam beispielsweise im Sommer 2021 bei den Hochwassern im Ahrtal für die entstandenen Schäden auf. Darüber hinaus gibt es noch eine Elektronikversicherung für die technischen Geräte und elektronischen Anlagen: Neben den Standardgefahren, beispielsweise Feuer und Leitungswasser, sind darin auch Schäden versichert, die durch Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit oder auch Bedienungsfehler entstehen. Im Rahmen der Praxisinhaltsversicherung ist außerdem zu empfehlen, den „Medikamentenverderb“ als Zusatzklausel mitzuversichern. Dann werden Medikamente und Impfstoffe, die durch zum Beispiel einen unvorhergesehenen Stromausfall unbrauchbar werden, erstattet. Im Gegensatz zum Ertragsausfall einer Praxis wäre ein entstandener Medikamentenverderb durch den Stromausfall in Berlin versichert. Nicht mehr wegzudenken ist inzwischen auch eine CyberVersicherung in den Praxen. Sie kann als gesonderte Versicherung abgeschlossen werden. Erfahrungsgemäß nutzen Angreifer zumeist die Gutgläubigkeit und den Alltagsstress gezielt aus und versuchen Mitarbeiter dazu zu verleiten, mit einem schädlichen Link oder einer Anlage in einer E-Mail das Praxissystem zu kompromittieren. Aus diesem Grund ist die präventive Sensibilisierung des Teams ein sehr wichtiges Instrument zur Schadensvermeidung. Im Fall eines erfolgreichen Cyber-Angriffs zählen Schnelligkeit und die direkte Erreichbarkeit der IT-Spezialisten, Rechtsanwälte und Datenschutzprofis. Wichtig sind regelmäßige Back-ups, selbst wenn der Praxisalltag bereits voll mit Aufgaben ist, bekräftigt Kaufmann. Fazit Mit der Praxisinhaltsversicherung ist das Hab und Gut der Praxis versichert. Je nach Umfang und Beschaffenheit des Betriebs sind weitere Bausteine zur Risikoabsicherung sinnvoll. Dabei greifen die verschiedenen Versicherungen ineinander, eine passgenaue Absicherung ist daher für jede einzelne Praxis das Wichtigste, sagt Kaufmann. Um dem zunehmenden Cyber-Risiko zu begegnen, sollte man in Schulungsprogramme für die Mitarbeiter investieren. Hier bieten gute Cyberversicherungen auch Hilfe über ihre Netzwerke an. Praxisbetreiber können prüfen, wie weit ihr Versicherungsschutz reicht und ihn dann nach Ermessen und Bedarf ergänzen. Immer ratsam sei zudem eine Rechtsschutzversicherung, sagt Kaufmann. Allgemein ist ein bedarfsgerechter Vorrat an Trinkwasser, Snacks, Hygieneartikeln, Batterien, Taschenlampen, Powerbanks und den wichtigsten Medikamenten (ohne Kühlerfordernis) sinnvoll. Eine vollständige Liste für Verbraucher stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bereit (siehe QR-Code). Notstrombatterien oder -generatoren sind hingegen teuer und nur unter lokalen Voraussetzungen sinnhaft. Bei Cyber-Attacken muss der Profi ran Eine der derzeit größten Gefahren von außen geht laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von Cyber-Angriffen aus. Dabei gehen die Hacker mit immer besser getarnten Files vor, um die Praxis-IT zu infizieren. Neben dem Totalausfall der Technik droht das Abfließen sensibler Daten, die oft an eine Erpressung mit hoher Lösegeldforderung geknüpft sind. Dieses Geld sollte nicht gezahlt werden, raten Polizei und Sicherheitsexperten. Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren und den Notfallplan für dieses Szenario zu aktivieren. Schnelles und strukturiertes Handeln ist entscheidend, um den Schaden zu begrenzen. Das heißt: Die Computer nicht herunterfahren, aber betroffeneGeräte sofort vom Netzwerk trennen – etwa das LANBBK.BUND.DE Foto: scottchan – stock.adobe.com
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