74 | BEKANNTMACHUNGEN zm116 Nr. 05, 01.03.2026, (356) Bekanntmachungen der KZBV und der KZVen Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen 2025 Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen. Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Abs. 4 SGB V, Stand: 11.05.2022 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Abs. 4 SGB V (Jahresbeträge) Im Vorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungs bestandteile) Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile ** Zusatzversorgung / Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienst wagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus demAmt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich auf zuwendender Betrag jährlich auf zuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1% Regelung*** jährlich auf zuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Vorstandsvorsitzender 270.969 € 54.193,80 € 46.064,73 €1) 14.400€ 30.000 €2) 475,08€ Sechs Monatsgehälter in Höhe des im letzten vollen Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Soweit im Falle einer Amtsenthebung keine Kündigung des Dienstvertrages gerechtfertigt ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle einer Amtsentbindung treffen die Vertragsparteien einvernehmlich eine angemessene Lösung über die Auflösung des Dienstvertrages. Kommt diese nicht zustande, kann der Dienstvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 416.102,61 € Stv. Vorstandsvorsitzender 255.769 € 54.193,80 € 40.645,35 €1) 14.400 € 30.000 €2) 475,08 Sechs Monatsgehälter in Höhe des im letzten vollen Monat vor dem Ausscheiden bezogenen Festgehaltes Soweit im Falle einer Amtsenthebung keine Kündigung des Dienstvertrages gerechtfertigt ist, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Im Falle einer Amtsentbindung treffen die Vertragsparteien einvernehmlich eine angemessene Lösung über dieAuflösung des Dienstvertrages. Kommt diese nicht zustande, kann der Dienstvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. 395.483,23 €
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