Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (392) 14 | POLITIK Auf die Drucksache 18/16798 vom 25. November 2025 konnte man nur zufällig stoßen, an die große Glocke gehängt wurde der Fall nämlich nicht: Der Landtag in Düsseldorf hatte sich am 18. Dezember offenkundig in 1. Lesung mit dem Hochschulstärkungsgesetz NRW befasst und dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Oje, wird der berüchtigte „Bachelor light“ jetzt etwa Wirklichkeit? Wir erinnern uns: Ende 2024 – ebenfalls kurz vor Weihnachten – war der entsprechende Referentenentwurf in Umlauf gekommen, der für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin im Fall des Nichtbestehens – ja, richtig gelesen! – der letzten Prüfungsabschnitte einen Bachelor vorsah. Ein akademischer Grad als Belohnung fürs Scheitern quasi. Wörtlich hieß es in Paragraf 66 Abs. 1c des damaligen Entwurfs: „Die Universität verleiht Studierenden eines Studiengangs der Zahnmedizin [...] einen Bachelorgrad, wenn sie den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (gem. ZApprO) oder die zahnärztliche Prüfung (gem. AOZ) nicht bestanden haben." Auf jeden Fall eine Gefahr für die Patienten Sofort schlugen die betroffenen Heilberufe dagegen Alarm. Noch am 19. Dezember 2024 verfassten die Kammern der Ärzte, Zahnärzte – mit Unterstützung von BZÄK und KZBV –, Tierärzte und Apotheker aus Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Psychotherapeuten- und die Pflegekammer aus NRW eine erste Stellungnahme, in der sie unmissverständlich klarmachten: „Die nordrhein-westfälischen Heilberufskammern lehnen die vorgesehene Integration von Bachelor-Abschlüssen in die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin strikt ab.“ Im Mai 2025 erneuerten sie in einem zweites Statement ihre Forderung, die vorgesehenen Ergänzungen im § 66 Hochschulgesetz NRW ersatzlos zu streichen: Der gesamte Berufsstand der Ärzte, Apotheker und Zahnärzte – inklusive eines Großteils der Universitäten – sei gegen die Einführung des integrierten Bachelors. NEUES ZUM NRW-HOCHSCHULSTÄRKUNGSGESETZ Der „Bachelor light“ ist abgesägt! 2024 ploppte in NRW ein aberwitziger Gesetzentwurf auf: Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudierende, die die letzte Prüfung vergeigen, sollten einen Bachelor bekommen. Sofort schlugen die betroffenen Heilberufe dagegen Alarm. Doch auf die Kritik kam keine Reaktion und der Gesetzentwurf verschwand in der Versenkung – bis jetzt! Vergeigen, versemmeln, durchrasseln – für das Nichtbestehen einer Prüfung gibt es viele Bezeichnungen; die Idee des NRW-Wissenschaftsministeriums, diesen Misserfolg mit einem Bachelor auszuzeichnen, ist aber garantiert einmalig. Foto: alicobanoglu - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=