46 | POLITIK ABGABE AUF ZUCKERHALTIGE PRODUKTE Weiterhin viel Widerstand Die Delegierten des CDU-Parteitags erteilten einer Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke eine Abfuhr, das PKV-Institut WIP spricht im Zusammenhang mit der Besteuerung zuckerhaltiger Produkte von einem paternalistischen Eingriff. Das zeigt: Die Vorbehalte gegenüber einer sogenannten Zuckersteuer sitzen nach wie vor tief. Im Vorfeld des CDU-Parteitags Ende Februar in Stuttgart hatte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther einen Antrag eingebracht, der für die Einführung einer Herstellerabgabe auf Getränke mit hohem Zuckeranteil plädierte. Jedoch: Die einflussreiche Antragskommission empfahl den Delegierten, den Vorschlag abzulehnen – was sie mehrheitlich taten. An diesem Votum änderte auch ein Appell für die Unterstützung der vorgeschlagenen Herstellerabgabe, unterzeichnet von 46 Mediziner- und Verbraucherverbänden – darunter die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Bundesärztekammer (BÄK) –, kurz vor der Veranstaltung nichts. Die Gegner des Vorschlags argumentierten auf dem Parteitag, dass der Staat statt auf Verbote auf mehr Aufklärung über die Risiken eines zu hohen Zuckerkonsums setzen sollte. Die stellvertretende CDU-Generalsekretärin Christina Stumpp sagte: „Eine Zuckersteuer ist keine Gesundheitspolitik, sondern grüne Bevormundungspolitik.“ Andere äußerten sich zudem besorgt mit Blick auf eine weitere Belastung der Wirtschaft. Dem Parteitagsbeschluss zum Trotz hat Günther angekündigt, die Herstellerabgabe nun über den Bundesrat voranbringen zu wollen. In der Sitzung der Länderkammer Ende März soll ein entsprechender Antrag eingebracht werden. Wäre eine Zuckersteuer denn effektiv? Anders als der Appell der Gesundheitsorganisationen vermuten lässt, herrscht auch in der Wissenschaft keine einheitliche Meinung zum Thema. „Wie effektiv ist eine Zuckersteuer bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Bevölkerungsgesundheit?“, fragt etwa eine aktuelle „Literaturübersicht“ des Wissenschaftlichen Instituts (WIP) des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Für die Analyse wertete das Institut nationale und internationale Untersuchungen zu den möglichen Auswirkungen einer Zuckersteuer – insbesondere auf zuckerhaltige Getränke – aus. Die Bestandsaufnahme des Zuckerkonsums und seiner gesundheitlichen Folgen ziehe nicht zwingend die Notwendigkeit einer Besteuerung nach sich, lautet eine Schlussfolgerung, zu der das WIP kommt. Ordnungspolitische Schritte müsste der Staat zusätzlich begründen: „Insbesondere ist zu klären, ob staatliche Eingriffe in Form fiskalischer Lenkungsinstrumente gegenüber alternativen Maßnahmen – etwa Aufklärung, freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie oder regulatorischen Vorgaben jenseits des Steuerrechts – einen nachweisbaren Nutzen entfalten.“ Während die Auswirkungen von Steuern für zuckerhaltige Getränke auf die Verkaufszahlen und das Konsumverhalten der Bevölkerung laut der Überblicksstudie bereits umfassend untersucht wurden, sei die Evidenz hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen bislang noch begrenzt. Nach WIP-Angaben weisen verschiedene Beobachtungsstudien darauf hin, dass bei einer Besteuerung von Getränken ein Teil des Zuckerkonsums über andere zuckerhaltige Produkte wie Süßigkeiten oder Snacks erfolgt. Die Gesamtzuckeraufnahme bleibe demnach trotz Getränkebesteuerung hoch – mit entsprechenden Folgen für die Gesundheit. „Um positive gesundheitliche Wirkungen zu erzielen, braucht es ein Bündel an verschiedenen Präventionsmaßnahmen“, heißt es deshalb in der Studie. Als Beispiele führt das Autoren-Team verpflichtende Lebensmittelkennzeichnungen, Aufklärungskampagnen, Werbeeinschränkungen für zuckerhaltige Produkte, Warnhinweise auf den Verpackungen von zuckerhaltigen Produkten und die Einführung verbindlicher Qualitätsstandards für gesundes Essen inöffentlichen Einrichtungen an. Baustelle Zuckersteuer: Bei der Frage, ob insbesondere zuckerhaltige Getränke besteuert werden sollen, gibt es kein einheitliches Meinungsbild. Warum taugt die englische Tax nicht für Deutschland? Foto: amnarj2006 - stock.adobe.com zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (424)
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