Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

POLITIK | 47 Die WIP-Studie fragt auch nach dem „ordnungspolitischen Leitbild“, das einer Zuckersteuer zugrunde gelegt wird. Die Autoren schreiben: „Eine mögliche Sichtweise besteht darin, individuelle Konsumentscheidungen primär als Ergebnis informierter Präferenzen zu verstehen und staatliche Eingriffe auf die Bereitstellung transparenter Informationen zu beschränken. Aus dieser Perspektive ist eine paternalistische Rolle des Staates, die aktiv in Konsumentscheidungen eingreift, nur begrenzt zu legitimieren.“ Eine staatliche Einflussnahme auf den Konsum in Form einer Steuer ist aus Sicht des WIP nur dann gerechtfertigt, wenn es in der Bevölkerung „nachweisbare Defizite bei der individuellen Entscheidungsfähigkeit gibt, die korrigiert werden sollen“. Die Übersichtsarbeit weist Lücken auf Nach Meinung von Prof. Dr. Johan Wölber von der Poliklinik für Zahnerhaltung an der TU Dresden bringt die Zusammenfassung des WIP keine wesentlichen neuen Informationen hervor. Es sei richtig, dass eine Zuckersteuer in ein Maßnahmenbündel eingebettet werden müsste, um eine gesundheitsfördernde Wirkung zu entfalten. Dazu gehören laut Wölber, der auch Präsident der DACH-Gesellschaft für Ernährungszahnmedizin ist, Werbeverbote für zuckerhaltige Produkte an Kinder, eine Entsteuerung von gesunden Lebensmitteln wie Obst und Gemüse sowie Aufklärungskampagnen. Zur Literaturübersicht des WIP merkt der Experte an: „Die ‚Studie‘ ist keine systematische Übersichtsarbeit, sondern eine freie Zusammenstellung von Evidenz. Warum ein Krankenkassenassoziiertes Institut vor den Gefahren eines ‚paternalistischen Eingriffs indie Konsumentensouveränität‘ warnt und sich nicht auf Patient*innen fokussiert, wirft eher grundsätzliche Fragen auf: Warum sollten Krankenkassen nicht für eine Zuckersteuer sein? In Bezug auf Tabak und Alkohol gibt es schließlich auch keine Einwände.“ Zudem fällt Wölber auf, dass eine Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) aus dem Jahr 2023 (siehe Kasten) nicht in die Überblicksarbeit einbezogen wurde. Sie vergleicht die Entwicklung des Zuckergehalts in Softdrinks in Großbritannien und Deutschland und bringt deutliche Unterschiede zwischen den beiden Ländern zum Vorschein: „Während sich zwischen 2015 und 2021 der verkaufte Zucker in Softdrinks in Deutschland um nur zwei Prozent verringert hat – neun Prozent waren von der Regierung anvisiert worden –, sank der Wert in Großbritannien mit der Zuckersteuer im selben Zweitraum um 29 Prozent. Die freiwillige Reduktionsstrategie scheint also nicht zu funktionieren.“ sth zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (425) DIE FREIWILLIGE SELBSTVERPFLICHTUNG REICHT NICHT Im Jahr 2023 kam eine Analyse der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM) zu dem Schluss, dass die Strategie der freiwilligen Zuckerreduktion, gescheitert ist. Die Industrie hatte sich verpflichtet, bis 2025 den Zucker in Softdrinks um 15 Prozent zu senken. Das Ergebnis: Der durchschnittliche Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland ist in den Jahren 2015 bis 2021 lediglich um etwa zwei Prozent gesunken. Der Studie zufolge lag der durchschnittliche absatzgewichtete Zuckergehalt von Softdrinks in Deutschland im Jahr 2015 bei 5,3 Gramm je 100 Milliliter und im Jahr 2021 bei 5,2 Gramm je 100 Milliliter. Zum Vergleich: In Großbritannien ist der Zuckergehalt im gleichen Zeitraum von ebenfalls 5,3 Gramm je 100 Milliliter auf 3,8 Gramm je 100 Milliliter gesunken. Die britische Regierung hatte 2018 eine Herstellerabgabe auf stark gezuckerte Getränke eingeführt, um den Zuckergehalt in Softdrinks zu senken. In Deutschland hat man dagegen auf die freiwillige Mitarbeit der Getränkeindustrie gesetzt: So hatte die damalige Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) im Jahr 2018 die „Nationale Reduktionsstrategie“ für Fertiglebensmittel ins Leben gerufen, in die auch die Getränkeindustrie eingebunden war. Die DANK-Auswertung hat aber gezeigt, dass die Industrie im Beobachtungszeitraum der Studie deutlich hinter den selbst gesteckten Zielen zurückblieb. Rein rechnerisch hätte von 2015 bis 2021 eine Reduktion um neun Prozent erfolgen müssen, um das vorgegebene Ziel erreichen zu können. nb Philipsborn P, Huizinga O, Leibinger A, et al. : Interim Evaluation of Germany’s Sugar Reduction Strategy for Soft Drinks: Commitments versus Actual Trends in Sugar Content and Sugar Sales from Soft Drinks. Ann Nutr Metab 2023. doi: 10.1159/000529592 Für die Analyse haben die AutorInnen Daten des Marktforschungsinstituts Euromonitor International ausgewertet, das als führend in der Marktforschung für Verbrauchermärkte gilt. Foto: Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK)

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