Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 6

72 | zmSTARTER zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (450) FESTER BESTANDTEIL IN DER ZAHNÄRZTLICHEN AUSBILDUNG „Die Famulatur fördert das Verständnis für die späteren Praxisprozesse“ Die Famulatur ergänzt die universitäre Ausbildung durch einen praxisnahen Einblick in den zahnärztlichen Alltag – außerhalb des akademischen Kontextes. Worauf es dabei ankommt und was man gewinnt, erklärt Prof. Dr. Diana Wolff von der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK). Die Famulatur ist inzwischen verpflichtenderBestandteilderzahnärztlichen Ausbildung gemäß der Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO). Sie ermöglicht den Studierenden, sich vor dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit und dem unmittelbaren Patientenkontakt in realen Praxisabläufen vertraut zu machen. „Die Studierenden können die Idee der praxisorientierten Erfahrungen nun mit Leben füllen. Vorher hat dieser Baustein in der Ausbildung gefehlt“, freut sich Wolff über die Entwicklung und Würdigung der „Praxisphase“ als festen Part des Studiums. Als Teil des Präsidiums der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde (VHZMK) und deren ehemalige Präsidentin hat sie sich maßgeblich für die Ausgestaltung der neuen Studienstruktur engagiert. Zeitlich ist die Famulatur gemäß der neu konzipierten ZApprO nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z1) und vor dem Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) angesetzt – typischerweise nach dem 5. Semester und vor dem 10. Semester (klinischer Teil). „Es ist sinnvoll, sie eher später im Studium zu absolvieren, damit man dann auch möglichst viel mitnehmen kann. Kurz vorher ist der ideale Zeitpunkt gekommen, sich die Frage zu stellen: Was interessiert mich besonders oder in welche Fachrichtung möchte ich vielleicht gehen? – und sich entsprechend eine Famulatur-Praxis mit diesem Schwerpunkt zu suchen“, rät die Professorin. Organisation und Ablauf Die Famulatur umfasst vier Wochen (28 Kalendertage) und wird ganztägig ausgeführt. Das geht meist nur in unterrichtsfreien Zeiten – in der Regel während der Semesterferien oder in genehmigten Freistellungsperioden, um Konflikte mit den akademischen Verpflichtungen zu vermeiden. „Natürlich ist es sinnvoll, sie während der gesamten Zeit in ein und derselben Praxis zu absolvieren. Möglich ist aber auch, die Famulatur in zwei Abschnitte zu splitten, wenn ein Wechsel der Praxis erforderlich ist“, erklärt Wolff. Der Nachwuchs darf dabei jedoch nicht selbstständig therapieren, sondern hospitiert unter Aufsicht und Leitung einer approbierten Zahnärztin oder eines approbierten Zahnarztes, die praktisch in einer Praxis tätig sind. Es besteht kein Schutz der Berufshaftpflichtversicherung. Der betreuende Zahnarzt übernimmt die fachliche Verantwortung und bestätigt am Ende die erbrachte Leistung. Das ist eine der zentralen Voraussetzungen seitens der FamulaturPraxen. „Die Universitäten und die Praxen schließen eine Vereinbarung zur Durchführung der Famulatur. Die Praxis und der Famulant unterzeichnen im Anschluss einen Vertrag, der auch den Nachweis über die geleistete Famulatur Sinnvoll ist die FamulaturPraxis nach dem eigenen bevorzugten Schwerpunkt auszuwählen. Foto: nazariykarkhut – adobe.stock.com

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