zmSTARTER | 73 zm116 Nr. 06, 16.03.2026, (451) darstellt. Sie ist als Hospitation beziehungsweise Praktikum zu betrachten und kein Arbeitsverhältnis“, erinnert Wolff. Der Nachweis erfolgt durch ein „Zeugnis über die Famulatur“ nach dem Muster der Anlage 11 zur ZApprO, ausgestellt durch den betreuenden Zahnarzt. Dieser Nachweis ist zwingend dem Antrag auf Zulassung zur Z3 beizufügen. Eine Anerkennung von Einsätzen an nicht vertraglich eingebundenen Praxen im Inland oder im Ausland bedarf einer Einzelprüfung und der Genehmigung durch den Studiendekan. An vielen zahnmedizinischen Fakultäten können die Famulaturvereinbarungen digital eingereicht werden. Keine bundesweiten Standards bei der Vermittlung Und wie finden die Studierende eine passende Praxis? Regional geht das in vielen Bundesländern über die Kammern, die Listen mit Famulatur-Praxen anbieten. „Das läuft unserer Einschätzung nach gut“, berichtet Wolff. Mit Glück treffen während der Famulatur sogar potenzielle Nachfolger beziehungsweise Übernehmerinnen in der Praxis aufeinander. Auf den Webseiten der Zahnärztekammern sowie der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) finden Interessierte weitere Informationen und Musterformulare rund um die Famulatur. Überregional wurde die zentrale Plattform „Famupool.de – Famulatur-Praxen in der Zahnmedizin“ ins Leben gerufen, auf der Informationen von Famulatur-Praxen mit Universitätsverträgen hinterlegt sind. Zu den Kooperationspartnern gehören der Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V. sowie das Zahniportal.de, ein Netzwerk von und für Zahnmedizinstudierende. Die Famulatur ergänzt die universitäre Ausbildung durch einen praxisnahen Einblick und soll die Studierenden für organisatorische und kommunikative Aspekte des Berufs sensibilisieren, etwa für die Struktur und den Ablauf in einer Zahnarztpraxis, die Bereiche des Patientenmanagements und der -kommunikation. Sie soll zudem auf die Team-Interaktionen und interprofessionelles Arbeiten vorbereiten. Wolff: „Letztendlich fördert sie das Verständnis für die späteren Praxisprozesse – von komplexer Patienten- und Teamführung, über die vielen Facetten der zahnärztlichen Behandlung bis hin zu betriebswirtschaftlichen Aspekten, die wir an den Universitäten nicht umfassend abdecken können.“ Zwar existieren keine bundeseinheitlichen Lernzielkataloge für die Famulatur, aber die (Landes)Zahnärztekammern und Verbände sowie die BZÄK bieten Muster-Anforderungsprofile als Orientierung für eine erfolgreiche Famulatur-Praxis. Ab ins Ausland? Eine Famulatur im Ausland ist grundsätzlich möglich, wenn sie den von der ZApprO vorgesehenen Anforderungen entspricht. „Einige Studierende möchten über den eigenen Kontext hinausblicken und die zahnmedizinische Praxis in einem internationalen Umfeld kennenlernen“, so Wolff. Sie zeigt Verständnis dafür, dass es Studierende reizt, die Famulatur mit einer Auslandserfahrung zu kombinieren. Der dichte Zeitplan des stark verschulten Studiums ließ bisher kaum Raum dafür. „Auch für die persönliche Entwicklung kann das bereichern. Ich habe selbst eine Famulatur im Ausland gemacht und empfand dies als sehr wertvolle Erfahrung. Gerade in Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten häufig von Abgrenzung geprägt sind, kann dies Austausch und Verständigung fördern, auch das gehört zu unserem Bildungsauftrag als Hochschule“, betont die Professorin. Derzeit liegen noch keine belastbaren Zahlen vor, wie viele der Studierenden eine Auslandsfamulatur absolvieren. Geschätzt macht dies aber ein eher geringer Teil. „Wir beobachten das in Ruhe und sorgen uns eigentlich nicht darum, dass zu viele nicht in den heimischen Praxen, sondern im Ausland famulieren. Diejenigen, die das tun, gehören ohnehin meist zu den engagiertesten, denn die Organisation ist aufwendig, die Kosten müssten in der Regel selbst getragen werden“, berichtet sie. Eine Entwicklung beobachte man aber kritisch: „Immer, wenn man Freiheiten eröffnet, werden diese auch missbraucht. Hier und da treiben Stilblüten aus und die Famulatur im Ausland wird von Unternehmen als eine Art Bildungsurlaub beworben, was dem eigentlichen Zweck widerspricht.“ Übrigens ist auch beides möglich: Eine gemäß ZApprO durchgeführte vierwöchige Famulatur im Heimatland und eine weitere – freiwillige – als Auslandseinsatz, die dann mehr nach den eigenen Vorstellungen gestaltet werden kann. LL Prof. Dr. Diana Wolff ist Ärztliche Direktorin der Poliklinik für Zahnerhaltungskunde an der Mund-, Zahn- und Kieferklinik des Universitätsklinikums Heidelberg. Foto: Universitätsklinikum Heidelberg REISELUST ALLEIN REICHT NICHT Findet ein zahnärztlicher Hilfseinsatz unter schwierigen Rahmenbedingungen statt oder wurde er privat initiiert und ist nicht hinreichend mit den Verantwortlichen vor Ort abgestimmt, können schnell ethische und/oder rechtliche Konflikte entstehen. Was Zahnärztinnen und Zahnärzte und Studierende dann beachten sollten, hat die BZÄK in einem Paper zusammengefasst. Das PDF „Ethisch-rechtliche Gesichtspunkte bei zahnärztlichen Hilfseinsätzen im Ausland” kann auf der Website der BZÄK heruntergeladen werden und ist über den QR-Code erhältlich.
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