Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 7

PRAXIS | 23 ein Dienstleister beauftragt werden, der den Datenträger oder gleich das ganze Gerät fachgerecht und datenschutzkonform „schreddert“, inklusive Nachweis. Nicht nur der Praxis-PC speichert Daten. In einer Zahnarztpraxis können viele Geräte sensible Daten enthalten: Drucker und Scanner speichern Dokumente, medizinische Geräte Untersuchungsdaten und Netzwerkgeräte Konfigurations- und Logdaten. Auf diesen Datenträgern können Patientendaten, Finanzinformationen oder Passwörter liegen. Damit nichts übersehen wird, hilft ein vollständiges Inventar der Praxis-Hardware. Wird ein Gerät ausgemustert, zeigt die Liste sofort, welche Geräte vor der Entsorgung nochmal genauer betrachtet werden sollten. Auf ihrer Seite zur IT-Sicherheit hat die KZBV eine Muster-Inventarisierung bereitgestellt. Der korrekte Entsorgungsweg Erst wenn alle Daten sicher gelöscht sind, ist das Altgerät schrottreif. Wie es entsorgt wird, regelt das ElektroG. So müssen Batterien und Akkus vor der weiteren Behandlung ausgebaut werden. Seit Januar 2026 gilt an kommunalen Sammelstellen deshalb ein Thekenmodell: Fachpersonal nimmt die Altgeräte entgegen, einfach abstellen ist nicht mehr erlaubt. Dass der Elektroschrott den korrekten Entsorgungsweg nimmt, liegt in der Verantwortung des Nutzers, also hier der Zahnarztpraxis. Klar sein sollte, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören. Wohin welches Gerät kommt, hängt vor allem von der Geräteklasse ab. Unterschieden wird zwischen Geräten für private Nutzer (Business-to-Consumer, B2C) und solchen für den gewerblichen Einsatz (Business-to-Business, B2B), wobei B2B-Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Damit gelten viele Geräte, zum Beispiel auch Computer, Bildschirme oder Drucker, formal als B2C-Geräte, auch wenn sie in der Praxis genutzt werden. B2C-Geräte können kostenlos bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Auch Händler müssen Altgeräte zurücknehmen. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter nehmen sie unentgeltlich an. Größere Geräte müssen Händler beim Kauf eines vergleichbaren neuen Geräts ebenfalls kostenlos zurücknehmen. Der Dienstleister, bei dem die IT-Geräte gekauft wurden, übernimmt also in der Regel auch die Entsorgung der Altgeräte. Bei B2B-Geräten kann die Entsorgung aufwendiger sein. Kommunale Sammelstellen scheiden als Anlaufstelle aus. Stattdessen greift die Produktverantwortung des Herstellers. Vor allem bei neueren Geräten sind sie zur Rücknahme verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag mit der Praxis eine andere Regel vorsieht oder wenn es sich um ein historisches Altgerät handelt. Als historisches Altgerät gelten Geräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind. In solchen Fällen muss die Praxis die Entsorgung selbst organisieren. Das Gerät muss dann an eine zertifizierte Anlage übergeben oder über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden. Manche Hersteller nehmen solche Geräte jedoch freiwillig zurück. Deshalb empfiehlt es sich bei B2B-Geräten immer, zuerst den Hersteller zu kontaktieren. Das gilt auch für medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, die infektiös sein können. Solche Geräte fallen nämlich nicht unter das ElektroG und müssen grundsätzlich über zertifizierte Anlagen oder spezialisierte Entsorgungsbetriebe entsorgt werden. Bei TI-Geräten greift die sichere Lieferkette Bei Konnektoren und Kartenterminals ist die Entsorgung hingegen vergleichsweise einfach geregelt. Sie läuft über die sogenannte sichere Lieferkette. Anbieter und Servicepartner sind verpflichtet, die TI-Geräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Ganz ohne Zutun der Praxen geht das aber auch nicht: Vor der Rücksendung müssen Konnektoren und Kartenterminals außer Betrieb genommen werden. Das kann bei beiden Geräten durch ein Werks-Reset erfolgen, was in diesem Fall ausreichend ist, um die gespeicherten Daten, wie die Verbindungsdaten, sicher zu löschen. Bei den Kartenterminals müssen zudem die Kartenslots gecheckt werden. Heilberufsausweise (HBA) und Praxisausweise dürfen auf gar keinen Fall im Gerät verbleiben. Auch die Gerätekarte (gSMC-KT) muss entfernt werden. Ist sie noch gültig, kann sie in einem anderen Terminal weiterverwendet werden. Ist sie abgelaufen, muss sie zerstört werden. Ist die TI-Technik vorbereitet, kann sie zurückgesendet werden. Hersteller und Servicepartner haben hierzu Retourprozesse eingerichtet, die den Praxen die Rückgabe erleichtern sollen. Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (497) RICHTIG LÖSCHEN Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt, wie sich Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen lassen.Auf der Themenseite finden sich eine Übersicht über sichere und weniger sichere Löschmethoden sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die gängigen Betriebssysteme. SO FINDEN SIE EINEN ZERTIFIZIERTEN ENTSORGER Wer ein zertifiziertes Unternehmen für die Entsorgung von Elektroaltgeräten sucht, wird bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) fündig. Auf der Website steht ein Verzeichnis zugelassener Betriebe bereit: https://www. stiftung-ear.de/verzeichnisse. ear wurde vom Umweltbundesamt mit zentralen Aufgaben beim Vollzug des Elektrogesetzes (ElektroG) beauftragt.

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