26 | POLITIK zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (500) und die Mundgesundheit aus und ist in jeder Lebensphase anzuraten. Er reduziert das Risiko für Zahnfleischentzündungen und Parodontitis deutlich und verbessert deren Therapieprognosen. Zudem sinkt die Gefahr für Mundhöhlenkrebs, die Wundheilung nach zahnärztlichen Eingriffen wird gefördert und die Patientinnen und Patienten profitieren von weniger Mundgeruch, geringeren Zahnverfärbungen sowie einem verbesserten Geschmacksempfinden. Die zahnärztliche Praxis als Präventionsort Die zahnärztliche Praxis ist ein wichtiger Ort für Präventionsarbeit. Mehr als 50 Prozent der Raucherinnen und Raucher suchen jährlich eine Zahnarztpraxis auf, durchschnittlich 90 Prozent der Deutschen gehen immer in dieselbe Zahnarztpraxis. Dieses Vertrauensverhältnis bietet gute Chancen, (mund)gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Auch wenn die Kompetenz einer Tabakentwöhnung (TE) schwerpunktmäßig natürlich bei entsprechend geschulten Ärzten und Psychotherapeuten liegt, bietet sich in der Zahnarztpraxis eine Minimalintervention im Umfang von wenigen Minuten an („5A“-Modell). Dabei können sowohl Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch Dentalhygienikerinnen und Prophylaxekräfte die Patienten zu einer Rauchentwöhnung motivieren, einen Rauchstopp adressieren und auf ärztliche und psychotherapeutische Angebote zur TE verweisen. Für diese Kurzintervention hat die BZÄK gemeinsam mit dem DKFZ einen Flyer erstellt (siehe Kasten). Die Krankenkassen erstatten die Tabakentwöhnung allerdings bislang nur auf freiwilliger Basis; eine generelle Kostenerstattung ist derzeit weder in der GKV noch in der PKV vorgesehen. Die Zahnarztpraxis bietet die Chance, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern und eine Rauchentwöhnung im Rahmen einer Kurzintervention anzustoßen. Hierzu gehören: n die systematische Erfassung des Rauchstatus, n eine kurze Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens und eine Empfehlung zum Rauchstopp, n die Nutzung motivierender Gesprächsmodelle wie des 5A-Modells (ask, advise, assess, assist, arrange), n der Verweis auf professionelle Entwöhnungsangebote und digitale Unterstützungsangebote, wie das Rauchfrei-Ticket des BIÖG (siehe Kasten) sowie n die wiederholte Ansprache bei Folgeterminen. Rauchfrei und vorbeugen – auch über die Praxis hinaus Zahnärztliche Beratung und Kurzinterventionen zur Tabakentwöhnung sind zentrale Maßnahmen zur Prävention und sollten in die Praxisroutine integriert werden. Die BZÄK unterstützt daher folgende gesundheitspolitische Forderungen: n Regulierung aller Tabak- und Nikotinprodukte, einschließlich tabakähnlicher Erzeugnisse wie E-Zigaretten, sowie tabakfreier Nikotinprodukte durch Warnhinweise, Altersbeschränkungen und neutrale Verpackungen n Werbeverbote für alle Tabak- und Nikotinprodukte, insbesondere für Produkte, die Jugendliche ansprechen n Die verbindliche Honorierung zahnärztlicher Kurzberatungen zur Rauchentwöhnung durch Krankenkassen, um diese Präventionsleistungen dauerhaft in die Praxisroutine zu integrieren Fazit für die Praxis Rauchen ist einer der bedeutendsten, beeinflussbaren Risikofaktoren für orale Erkrankungen. Indem Zahnärztinnen und Zahnärzte die Rauchentwöhnung aktiv in die Patientenberatung integrieren, können sie ihre zentrale Rolle in der Prävention nutzen und Patientinnen und Patienten gezielt auf dem Weg zu einem rauchfreien Leben unterstützen. Die Zahnärzteschaft kann entscheidend dazu beitragen, Rauchgewohnheiten zu durchbrechen, und die Mund- und Allgemeingesundheit zu fördern. n Das vollständige Papier kann bei der BZÄK abgerufen oder über den QRCode eingesehen werden. „RAUCHFREI FÜR IHRE MUNDGESUNDHEIT“ Der Flyer „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit": In dem Flyer klären das Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die BZÄK in verständlicher Sprache über die Risiken des Rauchens für die Mundgesundheit, die Vorteile des Nichtrauchens und Hilfen zum Rauchstopp auf. Für das zahnärztliche Team bietet er eine gute Möglichkeit, den Patientinnen und Patienten etwas in die Hand zu geben, um sie zu informieren und bei der Rauchentwöhnung zu unterstützen. Zahnarztpraxen können den Flyer bei der BZÄK bestellen (Faltblatt, zehn Exemplare, kosten 2,50 Euro; Bestellungen ab zehn Exemplaren) oder online abrufen. Alle Informationen dazu gibt es auf der Webseite der BZÄK – über den QR-Code. Das Rauchfrei-Ticket: Ein weiteres niedrigschwelliges Hilfsangebot ist das Rauchfrei-Ticket vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), das sechs kostenfreie telefonische Beratungsgespräche umfasst und einen strukturierten Einstieg in die Tabak- und Nikotinentwöhnung ermöglicht. Foto: Robert Neumann– stock.adobe.com
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