66 | GESELLSCHAFT VERBAND DEUTSCHER ZAHNTECHNIKER-INNUNGEN Der VDZI feiert seinen 70. Geburtstag Seit 70 Jahren setzt sich der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) für die Branche ein. Ein Blick zurück zeigt, wie technologischer Fortschritt, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Politik das Handwerk über die Zeit verändert haben. Lust auf einen Parforceritt durch die Geschichte des modernen Zahnersatzes und seiner Hersteller? Die Geschichte der Zahntechniker beginnt eigentlich schon viel früher, und zwar 1910: Damals fand nämlich die Generalversammlung des Vorstandes Deutscher Zahntechniker in München statt, die aus den Innungen der Zahn-Künstler hervorgegangen waren. Oder spätestens 1930, als die Zahntechnik als selbstständiges Handwerk vom Deutschen Handwerksund Gewerbekammertag und dem Reichsverband des deutschen Handwerks offiziell anerkannt wurde. Vier Jahre später –1934 – wurden die ersten Zahntechniker-Innungen gegründet. 1951 hielten der neu gegründete Bundesverband der rein gewerblichen zahntechnischen Laboratorien (BgzL) und der Verband der deutschen zahnärztlichen Berufsvertretungen (VDZB) vertraglich fest, dass die technische Herstellung von Zahnersatz nicht unter den Begriff der Ausübung der Zahnheilkunde fällt und die Herstellung von Prothesen – sofern sie nicht in praxiseigenen Laboratorien erfolgt – grundsätzlich den gewerblichen zahntechnischen Laboratorien vorbehalten ist. Und: Die Ausbildung von Personal zur technischen Herstellung von Zahnersatz sollte allein in der Hand der Zahntechniker liegen. Mit dem Zahnheilkundegesetz von 1952 wurde das Zahntechniker-Handwerk auf die rein handwerkliche Herstellung des Zahnersatzes beschränkt. Am 25. August 1956 wurde schließlich der „Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)“ als Zusammenschluss des BgzL und des Hauptinnungsverbandes in Augsburg gegründet. Der BgzL, nach seinem Vorsitzenden Hans Dittenheber auch Dittenheber-Verband genannt, vertrat bis dahin die Zahntechniker in der Amerikanischen und in der Französischen Besatzungszone; der Hauptinnungsverband, nach dem Innungsmeister Emil Hohmann auch als Hohmann-Verband bekannt, war für die Britische Besatzungszone zuständig. 1959: Das Berufsbild des Zahntechnikers steht Bereits zwei Jahre später wurde das Hamburger Abkommen unterzeichnet: Darin verzichtete der VDZI auf die Eingliederung des Zahnersatzes am Patienten, umgekehrt sicherte die Zahnärzteschaft den Zahntechnikern zu, sie als selbstständigen Berufsstand anzuerkennen. Als das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 1959 das Berufsbild des Zahntechnikers genehmigte, war der Weg frei, sich als Handwerk mit eigener bundesweit organisierter Standesorganisation zu etablieren. Bereits 1966 erreichte der Verband, dass zahntechnische Leistungen in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingebunden wurden. Ein Jahr späAuf der Zahntechnik plus in Leipzig feierte der VDZI am 6. und 7. März sein 70-jähriges Jubiläum. Foto: VDZI zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (540)
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