ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Das sind die Folgen des Stillens Eine neue S3-Leitlinie zur Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung nimmt auch Bezug zu ECC und Mundatmung. SEITE 20 Rauchen und Mundgesundheit „Das Thema Rauchen gehört auf die Präventionsagenda“, fordert die BZÄK. Gerade Jugendliche seien gefährdet. SEITE 24 Fachtagung KRITIS in Berlin Wie lässt sich das Gesundheitswesen besser auf Krisen und einen möglichen Verteidigungsfall vorbereiten? SEITE 34 RETAINER IN DER KIEFERORTHOPÄDIE Ohne Retention kein stabiles Ergebnis? AUSGABE 07 | 2026 zm 01.04.2026, Nr. 07
#whdentalde video.wh.com W&H Deutschland GmbH office.de@wh.com wh.com Das Must-have in der Oralchirurgie & Implantologie Implantmed Plus II wird zur helfenden Hand im Operationssaal. Ziel ist es, Anwender:innen bestmöglich und effizient zu unterstützen – sei es bei der Implantatinsertion oder bei der Weisheitszahnextraktion. Das Piezomed module Plus II wird einfach angedockt und bietet höchste Flexibilität. Digitale Assistenz auf einem neuen Level Jetzt zum Aktionspreis! Mehr Infos unter:
EDITORIAL | 3 Wenn Evidenzen immer wieder infrage gestellt werden alternative Tabak- und Nikotinprodukte von einer Expertin beleuchten und haben ein Interview mit einer Krebsforscherin geführt. Außerdem sprachen wir mit dem Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Martin Hendges, über den „Aktionsplan 2025 bis 2030 für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung“. Er berichtet, welches Echo die Vorschläge der KZBV in der Politik bisher hervorgerufen haben und wie man den Aktionsplan weiter voranbringen will. Darüber hinaus stellen wir kompakt die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ vor. Insgesamt 26 wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsgruppen haben sich an der Erarbeitung von zwei neuen Empfehlungen zur Stilldauer beteiligt. Die neue Leitlinie enthält zudem differenzierte Einschätzungen zu den Auswirkungen des Stillens auf die Mund- und Zahngesundheit – unter anderem mit Blick auf die Mundatmung, ECC und die Okklusion. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Manche Diskussionen tauchen in regelmäßigen Abständen wieder auf, auch wenn die Sachlage eigentlich klar zu sein scheint. Schwierig wird es immer dann, wenn eine eindeutige Evidenzlage angezweifelt wird – was natürlich richtig und legitim wäre, wenn es neue Evidenzen gäbe. Beim Thema Fluorid sind nicht zuletzt durch die Entwicklungen in den USA, wo eine wissenschaftskritische Regierung einen kruden Kulturkampf gegen gesetzte Standards führt, neue Diskussionsschleifen entstanden, ohne wissenschaftlich fundierte neue Erkenntnisse. Und hierzulande hat es der Versuch einer vermeintlichen Graswurzel-Gruppierung, Fluorid in Zahnpasta in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, trotz mäßigen Erfolgs in die Publikumsmedien geschafft. Ein bekanntes deutsches Nachrichtenmagazin hat sehr klar recherchiert, dass hinter der Pseudo-Bürgerinitiative knallharte wirtschaftliche Interessen eines Herstellers von fluoridfreier Zahnpasta stecken. Wir in der zm stellen ja mit schöner Regelmäßigkeit den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zum Thema Fluorid vor, so dass Sie, liebe Leserinnen und Leser, stets auf dem Laufenden sind. So könnten wir eigentlich über derartige Initiativen müde lächeln. Nur leider, leider lassen sich insbesondere junge Eltern gerne von derartigem Unfug verunsichern, mit dem Sie dann in den Praxen konfrontiert werden. Wichtige Informationen zum Thema finden Sie unter anderem auch auf der Website der Bundeszahnärztekammer. Damit können Sie für Klarheit sorgen. In unserer Titelgeschichte beschäftigen wir uns diesmal mit dem Thema Retainer in der Kieferorthopädie. Zwar herrscht Einigkeit darüber, dass Retentionsmaßnahmen ein zentraler Bestandteil kieferorthopädischer Therapiekonzepte und besonders für die langfristige Stabilität im Frontzahnbereich relevant sind. Doch darüber hinaus werden Art, Dauer und Intensität der Retention durchaus kontrovers diskutiert. Unsere Titelgeschichte will deshalb einen Überblick über die aktuelle Evidenz geben. Dabei werden Retainer-Strategien im Hinblick auf deren Alltagstauglichkeit diskutiert. Zudem werden aber auch weitere Aspekte wie die Rolle der Patientencompliance sowie typische Komplikationen und Anforderungen an die Nachsorge betrachtet. Alles zusammen ergibt Konsequenzen für die Planung, die Kontrolle und die Kommunikation von Retentionskonzepten. Daneben finden Sie in diesem Heft ein Artikel-Paket zum Thema Rauchen und Mundgesundheit. Mit ihrem aktualisierten Positionspapier will die BZÄK Rauchen als bedeutenden Risikofaktor für die Mund- und Allgemeingesundheit stärker in den Fokus der präventions- und gesundheitspolitischen Diskussionen zu rücken. Ziel ist es natürlich, dadurch den Tabakkonsum zu senken. Zusätzlich lassen wir Foto: Lopata/axentis
4 | INHALT 22 Tipps im Umgang mit Elektroschrott Bevor Altgeräte ausrangiert werden, sollten Praxen prüfen, welche Daten darauf gespeichert sind. Und diese dann richtig löschen. 70 Chirurgische Therapie einer Plunging Ranula Die CME-Fortbildung: Herausforderungen bei der Behandlung einer rezidivierenden, beidseits imponierenden Mundbodenschwellung MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum 10 Leserforum Social Media POLITIK 16 Martin Hendges mit einem Update zum „Aktionsplan 2025 bis 2030“ der KZBV „Es ist gelungen, eine sachorientierte Debatte anzustoßen“ Rauchen und Mundgesundheit 24 Neues Positionspapier der Bundeszahnärztekammer Rauchstopp muss auf die Präventionsagenda! 28 Die neuen Produkte der Tabak- und Nikotinindustrie Die wechselnden Konsummuster verschleiern die Wirkung 30 Interview mit Dr. Katrin Schaller zu Rauchen und Mundgesundheit „Deutschland fehlt ein klares politisches Bekenntnis zur Tabakprävention“ 34 Fachtagung KRITIS in Berlin Es fehlt noch eine Gesamtstrategie – gegen die multiplen Krisen 54 Interview mit DAJ-Geschäftsführerin Dr. Steffi Beckmann „Gruppenprophylaxe gilt heute als zentraler Baustein der Kindergesundheit“ ZAHNMEDIZIN 20 Neue S3-Leitlinie zur Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung Das sind die Folgen des Stillens auf die Mund- und Zahngesundheit 32 Aus der Wissenschaft Adjuvante systemische Antibiotikatherapie bei Stadium-III/IV-Grad-CParodontitis? 50 En-bloc-Resektion in der MKG-Chirurgie Pleomorphes Adenom der Mastikatorloge mit Gefäßnähe 70 Der besondere Fall mit CME Chirurgische Therapie bei rezidivierender Ranula 75 Kohortenstudie aus Dänemark mit über 500.000 Kindern Schlechte Mundgesundheit im Kindesalter erhöht das Risiko für Herzerkrankungen Inhalt zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (478)
INHALT | 5 62 Abseits der Praxis Der schnelle Zahnarzt von der Havel: Dr. Norbert Lewerenz geht immer raus. Bei Wind und Wetter. Und erläuft Medaille um Medaille. TITELSTORY 36 Wie viel Retention ist nötig? Wie lassen sich kieferorthopädische Behandlungsergebnisse am besten sichern, um Rezidive zu vermeiden? TITELSTORY 36 Retainer in der Kieferorthopädie Ohne Retention kein stabiles Ergebnis? PRAXIS 14 Aktionstag zur Berufsorientierung Machen Sie Schülerinnen und Schülern Lust auf den ZFA-Beruf! 22 Sichere Entsorgung von Altgeräten Tipps im Umgang mit Elektroschrott 48 Carina Schrills aus SchleswigHolstein Wie es ist, mit 23 Zahnärztin zu sein 56 Praxisübernahme vor den Toren Berlins – Teil 5 Finden Sie Ihre persönliche Handschrift! 68 Studie untersucht Nutzen des Chairside-Bluttests zur DiabetesFrüherkennung Eine Diabetesdiagnostik beim Zahnarzttermin ist sehr sinnvoll! GESELLSCHAFT 46 CT-Scans von 37 ägyptischen Mumien analysiert Korrelation zwischen Mundund Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist über 4.000 Jahre alt! 62 Abseits der Praxis Der schnelle Zahnarzt von der Havel 66 Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen Der VDZI feiert 70. Geburtstag 74 US-Studie zur Gesundheitsvorsorge Verschulden für den Zahnarztbesuch 76 Hilfseinsatz mit DIANO Licht und Schatten sind nahe beieinander in der Dominikanischen Republik MARKT 81 Neuheiten RUBRIKEN 12 Ein Bild und seine Geschichte 19, 79 Bekanntmachungen 59 Formular 60 Termine 78 Persönliches 80 Impressum 98 Zu guter Letzt Titelfoto: Schmidt zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (479)
Das Problem ist seit Jahren bekannt und dennoch lässt der große Wurf immer noch auf sich warten. Kaum ein Parteiprogramm, in dem das Thema Bürokratieabbau zumindest als Stichwort nicht prominent auftaucht. Und auch die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, die Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen massiv verringern zu wollen. Allein die Umsetzung steht noch aus. Gerade dieser Tage hören wir viel darüber, dass die Zukunft der Gesundheitsversorgung von notwendigen Sparmaßnahmen und echten Strukturreformen abhängig sei. Immer neue Vorschläge werden öffentlich diskutiert. Zu einem zukunftsfesten Gesundheitssystem gehören aber vor allem adäquate Rahmenbedingungen für die freiberuflichen Praxen, wozu auch eine schlanke Bürokratie zählt. In Ihrem Alltag in den Zahnarztpraxen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und in dem Ihrer Praxisteams spielen Bürokratie und Verwaltungsaufgaben heute eine große Rolle. Große Teile wertvoller Zeit, die der Patientenversorgung zugutekommen sollte, werden durch diese Aufgaben gebunden. Es ist daher mehr als nachvollziehbar, dass Sie die Vielzahl bürokratischer Anforderungen als erhebliche Belastung empfinden, die im laufenden Praxisbetrieb zunehmend an die Grenzen des Zumutbaren stößt. Diese Bürokratielasten müssen endlich spürbar reduziert werden. Zumal die überbordende Bürokratie auch ein wesentlicher Grund dafür ist, dass immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte überlegen, früher aus der Versorgung auszuscheiden. Gleichzeitig schreckt sie viele Niederlassungswillige von der Übernahme oder der Gründung einer eigenen Praxis ab. Eine Analyse im Rahmen unseres im Herbst veröffentlichten Aktionsplans „Versorgung sichern – Strukturen stärken“ belegt abermals, dass anziehende Rahmenbedingungen bei der Frage der Niederlassung ein entscheidender Faktor sind. Damit diese Bereitschaft hoch bleibt, ist es essenziell, die Rahmenbedingungen für die Praxen vor Ort attraktiver zu gestalten – angefangen bei einem konsequenten Abbau überflüssiger Bürokratielasten. Hier ist die Politik klar gefordert. Ein umfassender Bürokratieabbau im Gesundheitswesen wurde vom Gesetzgeber viel zu lange aufgeschoben und ist somit längst überfällig. Schon seit Langem liegen unsere Vorschläge auf dem Tisch, umständliche, überflüssige oder unverhältnismäßige Vorgaben endlich abzubauen. Die Ampel-Regierung hatte es verpasst, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl ein „Bürokratieabbaupaket“ für das Gesundheitswesen bereits damals im Koalitionsvertrag vereinbart war. Umso dringender appellieren wir an die jetzige Bundesregierung, die Chance zu nutzen und dieses Versäumnis zu korrigieren. Auch hierbei bieten wir der Bundesregierung unsere Unterstützung an. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer haben wir unseren bisherigen Maßnahmenkatalog aktualisiert und unterbreiten den politischen Entscheidungsträgern damit nun erneut konkrete Vorschläge. Ein wesentlicher Baustein für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs war seinerzeit eine Online-Befragung innerhalb der Zahnärzteschaft, in deren Vordergrund die Erfahrungen im Praxisalltag mit besonders belastenden und zeitintensiven Bürokratieaufwänden standen. Und die Ergebnisse sprachen eine deutliche Sprache. Dabei wurden die Telematik/EDV-Technik, die Hygienevorschriften und das Qualitätsmanagement als besonders belastend eingestuft. Zu diesen Themen sowie zu weiteren Bereichen enthält unser Maßnahmenkatalog Vorschläge für versorgungsorientierte Lösungen. Es liegt nun an der Bundesregierung, unsere Vorschläge so bald wie möglich im Rahmen des angekündigten Bürokratieentlastungsgesetzes aufzugreifen und so die zahnärztliche Versorgung und damit vor allem Sie und Ihre Teams im Praxisalltag gezielt von unnötigen Verwaltungsaufgaben zu befreien. Wir setzen uns mit aller Kraft bei der Politik dafür ein – darauf können Sie sich verlassen. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Die Bürokratie muss spürbar reduziert werden 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne
ONE VISION – BE SMART. BE ICX. WERDE AUCH DU ZUM SCANHERO! DEIN SMARTER EINSTIEG IN DIE DIGITALE ABFORMUNG. ICX-P5 PREMIUM & FAIR! INTRAORAL SCANNER ICX-FREE PREMIUM & FAIR! KABELLOS! INTRAORAL SCANNER ICX–INTRAORAL SCANNER. PRÄZISION TRIFFT WIRTSCHAFTLICHKEIT. ICX-BAMBOOPRO MOBILES SYSTEM FÜR IHREN ICX-P5INTRAORAL SCANNER KOSTENLOSER ICX-DEMOSCAN! JETZT TERMIN SICHERN & DURCHSTARTEN! Mobil: 0151 442 144 57 · Tel.: 02461 911 0 196 a.ott@medentis.de
zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (482) Leserforum Sehr erfreulich, dass mal wieder etwas über Kunst in der Zahnarztpraxis geschrieben wird. Im Jahr 2021 war ich in einem Artikel „Mit Tulpen gegen die Angst“ (zm 4/2021, siehe QRCode) einer der genannten Praxisinhaber. Inzwischen bin ich im Ruhestand, werde aber immer wieder von früheren Patienten auf die schönen Tulpen angesprochen. Dr. Wilfried Forschner ZA i.R., Tübingen KUNST IN DER ZAHNARZTPRAXIS Mit Tulpen gegen die Angst Zur Titelgeschichte „Von Monet bis Pappmaché“, in zm 6/2026, S. 34. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Fotos: Federico Rostagno - stock.adobe.com, SdecoretMockup – stock.adobe.com, Natika – stock.adobe.com Zeigen Sie uns Ihre Praxiskunst! Sie haben auch Kunst an der Praxiswand, zeigen Skulpturen im Wartezimmer oder präsentieren Installationen im Außenbereich? Dann lassen Sie doch Ihre Kolleginnen und Kollegen daran teilhaben und schicken Sie uns Fotos an zm@zm-online.de. Wir stellen Ihre Praxiskunst in den nächsten Ausgaben vor! 8 | MEINUNG
VISALYS® BULKFILL MODULAR, FLEXIBEL, ERFOLGREICH ÄSTHETISCHES ONE SHADE 4MM KOMPOSIT www.kettenbach-dental.de Stark in Prävention – Restauration – Abformung Bulk-Restaurationen effizient und langlebig umgesetzt: VISALYS® BULKFILL ermöglicht Ein-Schicht-Applikationen bis 4 mm und unterstützt damit einen effizienten restaurativen Workflow. Gleichzeitig sorgt die sehr geringe Wasseraufnahme des Materials für eine hohe Langzeitstabilität und trägt zu randstabilen, verfärbungsresistenten Restaurationen im Seitenzahnbereich bei. Niedrige Wasseraufnahme BIS GMA FREI 4mm BISZU JETZT ENTDECKEN!
10 | MEINUNG zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (484) Umgang mit dem Smartphone im Praxisalltag Wir haben bei sechs Zahnarztpraxen nachgefragt, wie viel Handy bei Ihnen erlaubt ist. Die Antwort von Zahnärztin Dr. Petra Volz, gepostet am 16.02.2026 auf Facebook, hat dort für zahlreiche Reaktionen gesorgt. Diese Titelgeschichte in der zm 4/2026 war der Auslöser für die Facebook-Kommentare. Claudia Sowa Hier ist ein Perspektivwechsel sinnvoll: wie würden Sie als Patient es finden, wenn es während Ihrer (vielleicht auch nicht angenehmen) Behandlung aus der Tasche von Behandler:in und/oder Assistenz ständig bimmelt. Aus meiner Sicht ist das respektlos den Patienten gegenüber. Er verdient volle Aufmerksamkeit während seiner Behandlung. Daher hat bei uns niemand sein Handy am Mann (oder Frau).“ 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen 16 SamBerndt Darf eine Tonaufnahme im Sprechzimmer heimlich durchgeführt werden? Nein. § 201. Vertraulichkeit des Wortes. Kann ein Smartphone als Aufnahmegerät verwendet werden? Ja. Ich sehe enorme Risiken: §201, DSGVO, Vertrauensschutz Wer das Smartphone bei Mitarbeiter:innen im Sprechzimmer zulässt, muss im Zweifel haften, wenn das missbraucht wird. Jenny Priehn SamBerndt SamBerndt Jenny Priehndu möchtest mehr über das Thema wissen? Ließ die von mir zitierten rechtlichen Grundlagen. Das ist leider gar nicht witzig. Zumal gerade die Strafen bei Datenlecks eine Praxis ruinieren können. 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen 4 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen 2 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen Anna-Lena Weiß SamBerndt Was ist mit den IPhones in den Ämtern? Kfz-Zulassungsstelle (statt Arbeit TikTok ??) SamBerndt Anna-Lena WeißStillschweigende Duldung, bis es irgendwann knallt. Ich habe mich notwendigerweise mit diesem Thema intensiv beschäftigt. Privates Handy in den Pausen und Sozialräumen, kein Thema. Wir stellen WLAN. Handy in den Patientenbereichen: untersagt. Musste leider sein. Ist rechtlich kein öffentlicher Bereich. Wartezimmer schon. 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen 8 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen 13 Simone Polt Warum steht das überhaupt zur Frage? Handys in die Umkleide, Sozialraum. Ist eine Frage von Anstand und Respekt, den man lernt und nicht erst nachfragen muss,“ wie handhabt ihr das.“ Der Generationswechsel wird immer schwieriger. Es sollten eher gesetzliche Vorgaben wie zb Arbeitszeit Dokumentation überall auch durchgeführt werden. Manche AGs halten das immer noch für nicht wichtig und kontrolliert wirds eh nicht 2Wo. Gefällt mir Antworten Verbergen 10 Die Namen und Profildaten wurden von der Redaktion geändert. Fotos: Diego – stock.adobe.com, Simone Polt – stock.adobe.com, Prostock-studio – stock.adobe.com, Jacob Lund – stock.adobe.com, vector_IT – stock.adobe.com, Werner – stock.adobe.com, Racle Fotodesign – stock.adobe.com, goodluz – stock.adobe.com FACEBOOK Leserforum Social Media
Setzen Ihre Patient:innen ihre Zahnfleischgesundheit aufs Spiel? Lassen Sie uns gemeinsam helfen. Starke antiseptische Wirkung stärkere Plaquereduktion** effektiver* 7x 28x Empfehlen Sie meridol® med Chlorhexidin 0,2 % zur kurzzeitigen effektiven Unterstützung der Zahnfleischgesundheit und meridol® PARODONT EXPERT zur Verstärkung der Wirkung des täglichen Zähneputzens#, um die Ursache von Zahnfleischproblemen zu bekämpfen§ und die Widerstandskraft des Zahnfleisches gegen Zahnfleischrückgang und Parodontitis zu stärken. *meridol® PARODONT EXPERT Zahnpasta, in der Umkehr von gelegentlich blutenden zu nicht blutenden Stellen am Zahnfleisch, im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.000 ppm F-, NaMFP), nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3967079). ** Nach 6 Monaten bei zweimal täglicher Anwendung im Vergleich zu einer fluoridierten Mundspülung, 200 ppm F- als NaF. Montesani et al., 2024, J Dent Res, 102 (SI_ #3969463). # Im Vergleich zu einer fluoridierten Zahnpasta (1.450 ppm F-, MFP/ NaF) § Reduziert bakterielle Plaque bei kontinuierlicher Anwendung, bevor Zahnfleischprobleme entstehen. meridol® med Chlorhexidin 0,2 % Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten 1,0617 g Chlorhexidindigluconat-Lösung, entsprechend 200 mg Chlorhexidinbis (D-gluconat), Sorbitol-Lösung 70 % (nicht kristallisierend), Glycerol, Propylenglycol, Macrogolglycerolhydroxystearat, Cetylpyridiniumchlorid, Citronensäure-Monohydrat, Pfefferminzöl, Patentblau V (E 131), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Zur zeitweiligen Keimzahlreduktion in der Mundhöhle, als temporäre adjuvante Therapie zur mechanischen Reinigung bei bakteriell bedingten Entzündungen der Gingiva und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen, bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Bei Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels, bei schlecht durchblutetem Gewebe, am Trommelfell, am Auge und in der Augenumgebung. Nebenwirkungen: Reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen von Zahnhartgeweben, Restaurationen (Zahnfüllungen) und Zungenpapillen (Haarzunge). Dieses Arzneimittel enthält Aromen mit Allergenen. Selten treten Überempfindlichkeitsreaktionen auf. In Einzelfällen wurden auch schwerwiegende allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock nach lokaler Anwendung von Chlorhexidin beschrieben. In Einzelfällen traten reversible desquamative Veränderungen der Mukosa und eine reversible Parotisschwellung auf. CP GABA GmbH, 20354 Hamburg. Stand: Januar 2026. KURZZEITIGE BEHANDLUNG TÄGLICHER ZAHNFLEISCHSCHUTZ Setzen Sie auf
EIN BILD UND SEINE GESCHICHTE Foto: Liz Crake_YouTube-England Rugby, Dennis – stock.adobe.com zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (486) 12 | GESELLSCHAFT Bis Mitte März konnten sich Zuschauer der „Six Nations 2026“ wieder überzeugen, dass Rugby kein Sport für Zartbesaitete ist. Am 11. April startet dann die Damenvariante des Traditionsturniers zwischen England, Schottland, Wales, Irland, Frankreich und Italien. Vielleicht wieder mit dabei ist Elisabeth „Liz“ Crake (Foto Mitte). Die 32-jährige ist nicht nur Erste-Reihe-Stürmerin bei den Londoner Wasps – dem FC Bayern München des britischen Damen-Rugbys –, sondern bereitet als Mitglied der englischen Nationalmannschaft Verteidigerinnen aus aller Welt regelmäßig Kopfschmerzen. Da man als Frau selbst im Mutterland dieses Sports nicht von der öffentlichen Rugby-Begeisterung allein leben kann, studierte Crake parallel zu ihrer Sportkarriere bis 2018 am King's College in London Zahnmedizin. Heute praktiziert sie im Stadtteil Wimbledon in eigener Praxis. Dafür verwandelt sie sich regelmäßig von der rabiaten Wasps-Mannschaftskapitänin mit schlammverschmierten Knien, malträtiertem Trikot und blutverkrustetem Gesicht zur „Spezialistin für ästhetische Gesichtsbehandlungen“. Als Sportlerin habe sie erfahren, erklärt sie auf ihrer Website, wie schwer es sei, „die Balance zwischen Training, Regeneration, einem vollen Terminkalender und dem Erhalt eines frischen Hautbildes“ zu halten. Darum erweiterte sie kurzum ihr Tätigkeitsfeld um Behandlungen wie „Microneedling, chemische Peelings, Mesotherapie und Skinbooster“, außerdem bietet sie demnächst auch Polynukleotide an. Die aus Fischzellen gewonnenen DNA-Fragmente werden in der ästhetischen Medizin als injizierbare Biostimulatoren zur Hautverjüngung bei der Behandlung von Falten, Augenringen und zur Hautstraffung im Gesicht eingesetzt. Denn, so Crake: „Gute Haut ist wirklich die Basis!“ mg
Darum habe ich mich von Expertinnen und Experten beraten lassen, die genau verstehen, was für meinen Vermögensaufbau und meine Zukunftspläne wichtig ist. Mehr erfahren auf apobank.de Die beste Wahl für gesunde Finanzen. Sie gehen ja auch nicht zum Gemüsehändler, wennSie ’ne Wurzelbehandlung brauchen. Dr. med. dent. Ulrich Watzinger
14 | PRAXIS AKTIONSTAG ZUR BERUFSORIENTIERUNG Machen Sie Schülerinnen und Schülern Lust auf den ZFA-Beruf! Am Boys' und Girls'Day öffnen die Betriebe wieder ihre Türen für Schülerinnen und Schüler, um sich beim Nachwuchs vorzustellen. Auch niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte haben am 23. April die Möglichkeit, die Fachkräfte von morgen auf den ZFA-Beruf aufmerksam zu machen. Der Aktionstag richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse. Je nach dem, welche Interessen die Jugendlichen haben, können die Praxen den Umgang mit Patienten, die Praxisorganisation oder auch die technische Seite des Berufs in den Vordergrund stellen. Der Ausbildungsberuf zur ZFA wird nach wie vor überwiegend von jungen Frauen ergriffen. Ihr Anteil liegt bei 93,8 Prozent, in manchen Bundesländern sogar bei nahezu 100 Prozent, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) meldet. Dennoch – oder gerade deswegen – sollte der Aktionstag frei von Klischees sein und Jungen sowie Mädchen Wege in Berufe aufzeigen, in denen das jeweils andere Geschlecht eher unterrepräsentiert ist. Auf den Websites zur Aktion (boysday.de; girls-day.de) stehen Plakate zum kostenlosen Download bereit, mit denen Praxen darauf hinweisen können, dass sie am Aktionstag teilnehmen. Die Website enthält auch Tipps zur Organisation des Tages in der Praxis sowie rechtliche Informationen. Ebenso stehen Teilnahmeerklärungen und Formulare zur Befreiung vom Unterricht zum Download bereit, die an interessierte Eltern und Schüler ausgegeben werden können. Zudem haben Praxen die Möglichkeit, sich in ein Schüler-Portal zur Betriebssuche einzutragen. Der Aktionstag wird vom Bundesbildungsministerium gefördert. LL Die Bundeszahnärztekammer betreibt in Kooperation mit den (Landes)Zahnärztekammern eine bundesweite Nachwuchskampagne. Auf der Website zfaberuf.com gibt es neben Informationen zum ZFA-Beruf auch eine Jobbörse. zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (488) Beim Boys’Day im vergangenen Jahr zeigte ZFA Emanuele Arra den Schülern Faruk (Mitte) und Timo (rechts), welche Aufgaben sie später einmal am Patienten erwarten. Fotos: Fatma Tetik, www.boys-day.de
PRAXIS | 15 Dr. Thomas Sailer aus Ludwigsburg. zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (489) INTERVIEW MIT DR. THOMAS SAILER ZUM BOYS'DAY „Männer bringen eigene Stärken mit!“ Die Praxis von Dr. Thomas Sailer aus Ludwigsburg bei Stuttgart hat in den vergangenen Jahren zum Boys'Day Schüler in die Praxis eingeladen. Wie der Schnuppertag für beide Seiten gut funktioniert, erklärt er hier. Dr. Sailer, warum lohnt sich der Aktionstag für Praxen? Dr. Thomas Sailer: Man kann sich vor Ort und im Geschehen viel besser kennenlernen als in einem steifen Bewerbungsgespräch. Wir haben oft beobachtet, wie sich junge Menschen darin verkrampfen und kaum noch authentisch sein können. Wir verstehen den Boys'Day als eine Art Hospitation und lassen die Jungs einen Tag lang mitlaufen. Sie bekommen einen Einblick in die Behandlungen und auch in die Chirurgie. Beim Reden und Erklären erfahren automatisch beide Seiten mehr voneinander, so unsere Erfahrung. Der Aufwand hält sich in Grenzen. Wir haben vom Veranstalter eine Einladung erhalten und uns dann auf deren Homepage informiert. Viel zu organisieren gibt es da nicht. Wir laden allerdings nicht mehr als zwei Praktikanten gleichzeitig ein. Das würde sonst die Koordination überfordern. Einmal hatten wir acht Schüler gleichzeitig hier, das war zu viel. Was war Ihre Motivation für die Teilnahme am Boys’Day? Zum einen sind wir der Meinung, dass man solche Aktionen grundsätzlich unterstützen sollte, wenn man kann. Zum anderen haben wir bereits einen Mann im Team, unseren Zahnmedizinischen Fachangestellten Emanuele, der hervorragend ins Team passt. Somit haben wir bereits erste Erfahrungen mit einem männlichen Kollegen gemacht und erkannt, wie positiv sich das auf die Teamdynamik auswirkt. Das hat uns gezeigt, dass Männer den Beruf der ZFA ebenfalls hervorragend ausführen können und eigene Stärken mitbringen. Deshalb wollen wir unsere Türen gezielt für weitere männliche Mitarbeiter öffnen. Welche Stärken sind das? Zunächst einmal wird das Team heterogener, was immer bereichernd und ausgleichend ist. Auch die Patienten finden das gut. Vor allem unter den Patientinnen hat Emanuele inzwischen eine richtige Fan-Base. Sie gehen gerne zu ihm, denn alle schätzen seine unkomplizierte und kompetente Art. Er macht einen super Job und hat sich toll entwickelt. Ehrlicherweise hatte ich anfangs jedoch Vorbehalte wegen des engen Kontakts bei der Zusammenarbeit. Behandler und Assistenz sind sich bei der Tätigkeit am Patienten schließlich sehr nah. Ich wollte zunächst mit meinem Bruder, der damals noch in der Praxis war, und mit meiner Frau Rücksprache halten. Beide meinten: „Versuche es!”, denn sie waren beide sehr von unserem männlichen Bewerber angetan. Männliche ZFA sind eher noch die Ausnahme in den Praxen. Gibt es etwas, was Praxen im Umgang mit männlichen Bewerbern beachten sollten? Eigentlich gibt es wenig Besonderes zu beachten. Ich denke, die Jungs sind vielleicht eher von der Technik beeindruckt. Wir haben die Schüler insgesamt als sachorientiert und neugierig erlebt. Ansonsten halte ich es für alle Bewerber und Bewerberinnen wichtig, dass sie Menschenfreunde sind, sich sozial und empathisch zeigen und gerne im Kontakt mit den Patienten sind. Zusammen mit einer gewissen Dienstleistungsmentalität sind das die Grundvoraussetzungen – völlig geschlechtsunabhängig. Das Gespräch führte Laura Langer.
16 | POLITIK MARTIN HENDGES MIT EINEM UPDATE ZUM „AKTIONSPLAN 2025 BIS 2030“ DER KZBV „Es ist gelungen, eine sachorientierte Debatte anzustoßen“ Im vergangenen Oktober stellte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den „Aktionsplan 2025 bis 2030 für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung“ vor. Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, berichtet, welches Echo die Vorschläge in der Politik hervorgerufen haben. Herr Hendges, warum war es aus Sicht der KZBV notwendig, den Aktionsplan zu entwickeln? Martin Hendges: Wir als KZBV – zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern – nehmen unseren Sicherstellungsauftrag sehr ernst, wir stehen zu unserer gemeinsamen Verantwortung. Wir haben den Anspruch und sind grundsätzlich dazu in der Lage, auch künftig eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig stellt unter anderem der demografische Wandel unser Gesundheitssystem insgesamt – und damit auch den zahnärztlichen Versorgungsbereich – vor eine vielschichtige Bewährungsprobe. Die Frage, wie im Rahmen der gesellschaftlichen Umbrüche die ambulanten Strukturen in unserem Land erhalten und gefördert werden können, ist dabei von zentraler Bedeutung und nimmt ja auch einen zentralen Platz auf der gesundheitspolitischen Agenda ein. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD unterstreicht die Bedeutung des Themas. Auch bei der Gesundheitsministerkonferenz, in diesem Jahr unter der Leitung Niedersachsens, wird das Thema auf der Agenda stehen. Mit dem Aktionsplan Sicherstellung wollen wir für unseren vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich die Faktenlage klären und ein Fundament für eine sachorientierte Debatte legen: Wie stellt sich die Versorgung im zahnärztlichen Bereich heute tatsächlich dar? Wie wird sie sich entwickeln? Welche politischen Rahmenbedingungen sind notwendig? Auf diese Fragen geben wir auch mit der Prognose auf 2030 Antwort und unterbreiten Vorschläge, wie die Versorgungsstrukturen im zahnärztlichen Bereich insgesamt gestärkt werden können und drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Zugleich wurde in der Vergangenheit immer wieder, teilweise reflexartig und unreflektiert, das Instrument der Bedarfszulassung in die Diskussion im politischen Raum gebracht, wenn es darum ging, einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken. In unserem Aktionsplan zeigen wir auf, dass eine Wiedereinführung der Bedarfszulassung kein geeignetes Instrument für eine vertragszahnärztliche Versorgungssteuerung darstellt. Stattdessen brauchen wir Rahmenbedingungen, die das Engagement von KZBV und KZVen bei der Sicherstellung unterstützen. Es war uns wichtig, genau hierzu mit der Politik ins Gespräch zu kommen. Welche Reaktionen haben die Vorschläge dort hervorgerufen? Seit der Veröffentlichung unseres Aktionsplans haben wir ein breites positives Echo aus der Politik erhalten. Eine Vielzahl der Gesundheitsministerien der Bundesländer hat sich bei uns gemeldet und uns für unsere Initiative gedankt. Viele haben direktes Interesse an vertiefenden Gesprächen mit der KZBV geäußert und in der Folge konnten wir viele Gespräche führen. Mit wem zum Beispiel? Wir haben mit den Gesundheitsministerien aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gesprochen. Für Bayern haben wir mit Staatsministerin Gerlach und in Niedersachsen sogar mit Ministerpräsident Lies und mit Gesundheitsminister Philippi gesprochen. Begleitet haben mich bei den Gesprächen jeweils die Vorsitzenden der KZVen. Darüber hinaus haben uns Schreiben der Gesundheitsministerinnen und -minister aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt erreicht. In Sachsen hat uns der Ministerpräsident geantwortet und angekündigt, dass Sachsen dabei ist, eine Landzahnarztquote einzuführen. Die Gespräche und Reaktionen zeigen doch, dass die Länder verstanden haben, regionale Lösungen anzudenken und wegzugehen von einer nur in der Theorie wirkenden Steuerung über Bedarfszulassung. Haben Sie mit diesem Rücklauf gerechnet? Wie bereits ausgeführt, wird das Thema Sicherstellung der Versorgung im Koalitionsvertrag von Union und SPD Die Stärkung der Versorgungsstrukturen im zahnärztlichen Bereich ist das zentrale Thema des Aktionsplans, den die KZBV im Herbst 2025 vorgelegt hat. Die Vorschläge stießen laut dem KZBV-Vorsitzenden Martin Hendges vielerorts auf Interesse. Foto: Jan Knoff zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (490)
POLITIK | 17 adressiert. Die Gesundheitsministerkonferenz hat sich bereits im vergangenen Jahr mit diesem Thema beschäftigt, auch dieses Jahr steht das Thema auf der Agenda. Daher wussten wir, dass es ein großes politisches Interesse gibt. Einige Länder sind ja auch zuletzt beim Thema Sicherstellung aktiv geworden, etwa Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei der Einführung der Landzahnarztquote, um nur ein Beispiel zu nennen. Dennoch habe ich mich sehr über das breite Echo gefreut und über die Möglichkeit, mit so vielen Bundesländern vertieft ins Gespräch zu kommen. Für unsere Arbeit nehmen wir hier viele wertvolle Impulse mit. Welche Themen haben die Politikerinnen und Politiker besonders interessiert? Ausgetauscht haben wir uns insbesondere über unsere konkreten Vorschläge zur Stärkung der Versorgungsstrukturen, die wir in unserem AktionsMehr über den „Aktionsplan 2025 bis 2030“ wollte etwa der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (Mitte) erfahren. Er traf sich in Hannover zum Gespräch mit dem KZBV-Vorstandsvorsitzenden Martin Hendges (l.) und dem Vorsitzenden der KZV Niedersachsen, Dr. Jürgen Hadenfeldt (r.). Foto: KZVN SCANNEN UMMEHR ZU ERFAHREN © 2026 Ultradent Products, Inc. All rights reserved. ULTRADENTPRODUCTS.COM SECHS NEUE FARBEN UNVERÄNDERT STARKE LEISTUNG
18 | POLITIK zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (492) AKTIONSPLAN 2025 BIS 2030 VERSORGUNG SICHERN – STRUKTUREN STÄRKEN Der im Oktober 2025 publizierte „Aktionsplan 2025 bis 2030 für eine wohnortnahe und flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung“ der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) informiert über den aktuellen Stand der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland und formuliert Vorschläge, wie die Versorgungsstrukturen auch zukünftig gestärkt und drohenden lokalen Versorgungsengpässen frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Derzeit, betont das Papier, befindet sich die zahnärztliche Versorgung bundesweit auf einem flächendeckend guten Niveau. Eine Herausforderung stellt aus Sicht der KZBV jedoch der demografische Wandel dar. Vor diesem Hintergrund fordert die KZBV in ihrem Aktionsplan politische Rahmenbedingungen, die das Engagement von KZBV und KZVen bei der Sicherstellung unterstützen und die Niederlassung fördern. Dazu gehören unter anderem der Abbau von Bürokratie in den Praxen, eine vollumfängliche Vergütung der erbrachten Leistungen, die Stärkung der Freiberuflichkeit und eine strenge Regulierung von iMVZ. In der Wiedereinführung der Bedarfszulassung sieht die KZBV kein geeignetes Steuerungsinstrument. Zielführender seien Anstrengungen auf politischer Ebene, gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Deutschland zu gewährleisten. Zur gezielten Stärkung der Versorgung in unterversorgten oder in von Unterversorgung bedrohten Bereichen plädiert die KZBV ergänzend zu den oben genannten Rahmenbedingungen darüber hinaus unter anderem für staatliche Investitionskostenzuschüsse für Zahnarzt- und Zweigpraxen sowie für steuerrechtliche Vergünstigungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich in diesen Gebieten niederlassen oder ihren Ruhestand hinausschieben. Positive Effekte könnte darüber hinaus der erleichterte Zugang zum Zahnmedizinstudium durch eine Quote für Studierende haben, die sich vorab verpflichten, für einen festgelegten Zeitraum nach ihrer Approbation in einem Planungsbereich mit festgestelltem Versorgungsbedarf im Bundesland des Studienortes tätig zuwerden. plan unterbreiten. Natürlich sind nicht alle unsere Vorschläge für jedes Bundesland und die dortige Versorgungssituation passend. Dennoch ging es fast in jedem Gespräch um die Frage: Wie kann es gelingen, die Niederlassung attraktiv zu machen oder zu halten? Hier konnten auch die vielfältigen Aktivitäten auf KZV-Ebene gut dargestellt werden. Wichtig war uns auch zu zeigen, dass der zahnärztliche Versorgungsbereich ganz anders „tickt“ als der ärztliche. Dazu gehören unter anderem die hohe Zahnarztbindung, eine funktionierende Überweisungsstruktur, kein Steuerungsproblem und kein Terminproblem. Auch die Landzahnarztquote spielte in vielen Gesprächen eine Rolle, ebenso wie der Bürokratieabbau, die notwendige Planungssicherheit für die Praxen und die Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren. Aber auch über die weitere Verbesserung der Versorgung vulnerabler Gruppen haben wir uns in vielen Gesprächen ausgetauscht – ein Thema, auf das wir als KZBV ja schon seit vielen Jahren ein besonderes Augenmerk richten. Welche Rückschlüsse ziehen Sie aus den Reaktionen? Dass sich unser daten- und faktenbasierter Ansatz auszahlt. Dass es gelungen ist, mit unserem Aktionsplan eine sachorientierte Debatte anzustoßen und zu führen und es möglich ist, im Zusammenspiel von Politik und Selbstverwaltung, jeder in seinem Aufgabenfeld, Lösungen zu finden. In diesem Sinne darf es gerne weitergehen. Gibt es Momente aus den Gesprächen, die Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben sind? Als besonders positiv nehme ich mit, wie groß das Interesse am Austausch und an Fragen der zahnmedizinischen Versorgung und ihrer Sicherstellung ist und dass wir zeigen konnten, dass wir im zahnärztlichen Bereich gut aufgestellt sind, dass Selbstverwaltung gut funktioniert und sich entfalten kann, wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen. Wir hoffen, dass die Gespräche einen Beitrag dazu leisten konnten, diesen Weg weiterzugehen. Dazu konnte seitens der KZVen sehr gut ausgeführt werden, welche Aktivitäten auf KZV-Ebene bereits entfaltet wurden. Sehr gefreut habe ich mich auch darüber, welch positive Resonanz wir auf die Erfolge unserer Präventionsbemühungen erhalten. Die Erfolge bei der Mundgesundheit, basierend auf unserem präventionsorientierten Versorgungsansatz, werden politisch breit anerkannt und wurden in allen Gesprächen herausgestellt, ebenso wie die Tatsache, dass wir ein effizient wirtschaftender Versorgungsbereich sind. Das zeigt einmal mehr, dass wir im zahnärztlichen Bereich beispielgebend für das gesamte Gesundheitswesen auf dem richtigen Pfad unterwegs sind. Was sind die nächsten Schritte der KZBV, um den Aktionsplan voranzubringen? Selbstverständlich werden wir weiterhin mit der Politik zu unserem Aktionsplan im Austausch bleiben. In diesem Sinne verstehe ich die Gespräche, die wir bislang geführt haben, als eine Art „Auftakt“, um beim Thema Sicherstellung in einem kontinuierlichen politischen Dialog zu bleiben. Das gilt für die Länder, aber auch auf Bundesebene wird uns das Thema Sicherstellung der Versorgung weiter begleiten, beispielsweise in Gesprächen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Das Gespräch führte Susanne Theisen. Der Aktionsplan der KZBV wurde im Oktober 2025 veröffentlicht und ist als Kurzfassung sowie als vertiefende Ausarbeitung verfügbar unter: www.kzbv. de/aktionsplan-sicherstellung
BEKANNTMACHUNGEN | 19 zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (493) VORLÄUFIGE Tagesordnung für die 8. Vertreterversammlung der KZBV am 10. und 11. Juni 2026 in 50931 Köln, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Universitätsstr. 73, Raum „1. OG“ Beginn: Mittwoch, 10.06.2026, 13:00 Uhr Fortsetzung: Donnerstag, 11.06.2026, 09:15 Uhr 1. Eröffnung der Vertreterversammlung 2. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung 3. Fragestunde 4. Bericht des Vorstandes 5. Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 6. Nachwahl eines Mitglieds im Wahlausschuss 7. Nachwahl eines Mitglieds im Haushaltsausschuss 8. Nachwahl eines Mitglieds im Kassenprüfungsausschuss 9. Nachwahl von Mitgliedern des Satzungsausschusses 10. Fortführung ZäPP 11. Verschiedenes Stand: 11.03.2026 Medizinische Doku. Intuitiv und sicher. KI-gestützte Dokumentation in der Zahnarztpraxis. one.cgm.com LDM-910_DEN_0126_NME Jetzt Beratungstermin anfordern! Weitere Information finden Sie auf one.cgm.com/doku-assistent Jetzt 1 Monat kostenfrei testen
20 | ZAHNMEDIZIN NEUE S3-LEITLINIE ZUR STILLDAUER UND INTERVENTIONEN ZUR STILLFÖRDERUNG Das sind die Folgen des Stillens auf die Mund- und Zahngesundheit Insgesamt 26 wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsgruppen haben sich an der Erarbeitung von zwei neuen Empfehlungen zur Stilldauer beteiligt. Die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung” enthält zudem auch differenzierte Einschätzungen zu den Auswirkungen des Stillens auf die Mund- und Zahngesundheit – unter anderem in Bezug auf Mundatmung, ECC und Okklusion. Die neue S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“ wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) veröffentlicht. Insgesamt wurden 30 gesundheitsrelevante Endpunkte bei Mutter und Kind analysiert, darunter kindliche Infektionsund Stoffwechselerkrankungen sowie Aspekte der mütterlichen Gesundheit. Ein großer Teil der Leitlinie thematisiert auch die Mund- und Zahngesundheit. Die 26 beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsgruppen haben zwei neue Empfehlungen zur Stilldauer verabschiedet. Erstens wird in der Leitlinie empfohlen, reifgeborene Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich oder überwiegend zu stillen. Zweitens wird darüber hinaus eine Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten empfohlen. Zwei neue Empfehlungen zur Stilldauer Die Empfehlung zum Vollstillen über sechs Monate erhielt den Empfehlungsgrad B. Die Empfehlung zu einer Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten wurde mit dem Empfehlungsgrad A verabschiedet. Ausschließliches Stillen bedeutet, dass das Kind ausschließlich mit Muttermilch ernährt wird. Beim überwiegenden Stillen werden zusätzlich Wasser oder Tee gegeben. Beide Formen werden als Vollstillen zusammengefasst. Beim Teilstillen wird zusätzlich Säuglingsanfangsnahrung oder Beikost gegeben. In der Leitlinie wird empfohlen, reifgeborene Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich oder überwiegend zu stillen. Darüber hinaus wird eine Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten empfohlen. Foto: uv_group-stock.adobe.com zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (494)
ZAHNMEDIZIN | 21 Für die Zahn- und Mundgesundheit informiert die Leitlinie über die bevorzugte Mundatmung, frühkindliche Karies (ECC) und Zahnfehlstellungen. Leitlinie liefert differenzierte Einschätzungen zur Mundatmung: Da eine reduzierte Muskelspannung als möglicher Faktor für Mundatmung diskutiert wird, finden sich in der Literatur Hinweise, dass das Saugen an der Brust die orofaziale Muskulatur fördern könnte [Peres et al., 2015]. Laut der Leitlinie könnte eine Gesamtstilldauer von mehr als zwölf Monaten im Vergleich zu einer kürzeren Gesamtstilldauer möglicherweise protektiv in Bezug auf die bevorzugte Mundatmung sein. Das gilt auch für eine Gesamtstilldauer von mehr als 24 Monaten im Vergleich zu weniger als 24 Monaten. Für ausschließliches beziehungsweise überwiegendes Stillen über sechs Monate im Vergleich zu einer kürzeren Stilldauer ergeben sich hingegen keine Anhaltspunkte für protektive oder adverse Effekte auf bevorzugte Mundatmung. Für alle Studien wird die Evidenz als sehr niedrig eingestuft. zu frühkindlicher Karies: Frühkindliche Karies (ECC) bezeichnet Kariesbefall im Milchgebiss bis zum sechsten Lebensjahr. Die Leitlinie bewertet Muttermilch hinsichtlich ihrer möglichen Kariogenitätdifferenziert: Einerseits könnte der Milchzucker (Lactose) theoretisch zur Kariesentstehung beitragen, andererseits enthält Muttermilch protektive, antibakteriell wirkende Bestandteile. Zusätzlich wird ein möglicher Schutz über die Stillmechanik diskutiert: Die Milch gelangt beim Saugen überwiegend nach hinten in Richtung Rachen und wird geschluckt, statt sich länger an den Zahnflächen zu halten. Insgesamt wird die Studienlage als uneinheitlich beschrieben. Aufgrund deutlicher methodischer Einschränkungen sind belastbare Schlussfolgerungen nur eingeschränkt möglich. zu Zahn- und Kieferfehlstellungen: Stillen wird in der Leitlinie auch im Zusammenhang mit der Entwicklung von Zahn- und Kieferfehlstellungen diskutiert. Zur möglichen Erklärung führen die Autoren an, dass die orofaziale Muskulatur beim Saugen an der Brust stärker beansprucht wird als bei der Flaschenernährung. Insgesamt finden sich Hinweise, dass Kinder, die gar nicht, nur unregelmäßig oder kürzer als sechs Monate gestillt wurden, häufiger Zahnfehlstellungen aufweisen als Kinder, die über sechs beziehungsweise zwölf Monate voll gestillt wurden – die Evidenz wird jedoch als sehr niedrig eingestuft. nl Die vollständige Leitlinienfassung finden Sie über den QR-Code. Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V., Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V., Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.: S-3 Leitlinie Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung, Version 1.0, Datum, Registernummer 027-072, 2025, verfügbar unter: https://register. awmf.org/de/leitlinien/detail/027-072 (Zugriff am 26.02.2026) zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (495) Einmal registrieren, immer sparen! Einfache Materialbestellung. Schneller Preisvergleich. aera-online.de Jetzt registrieren und bis zu 50 % sparen! Clevere Funktionen für eine bequeme Nachbestellung. 100 % kostenfrei.
22 | PRAXIS SICHERE ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN Tipps im Umgang mit Elektroschrott Während ausgediente Haushaltsgeräte schnell bei Händlern oder kommunalen Wertstoff-Centern abgeladen werden können, müssen Zahnarztpraxen bei ihrer Praxis-IT genauer hinschauen. Denn wer Computer, Drucker & Co. ausmustert, entsorgt womöglich mehr als nur Elektroschrott. Die blaue Glasflasche, der Kassenbon aus Thermopapier, der fettige Pizzakarton – schon beim Hausmüll kann die Mülltrennung knifflig sein. Bei Elektrogeräten steigt die Komplexität. Hier gilt das Elektround Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG. Es regelt, wie Geräte auf den Markt kommen, zurückgenommen und entsorgt werden. Die Details hat die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) auf stolzen 155 Seiten zusammengetragen. Es gibt also einiges zu beachten. Vor dem Ausmisten müssen Zahnarztpraxen sich grundsätzlich fragen: Ist das zu entsorgende Altgerät ein Datenträger? Wenn ja, liegt es in der Verantwortung der Praxis, alle Daten sicher zu löschen. Erst prüfen, dann alles richtig löschen Bevor Geräte mit Datenträgern ausrangiert werden, sollten Praxen prüfen, welche Daten darauf gespeichert sind. Werden diese noch benötigt, hilft eine Sicherheitskopie. Regelmäßige Backups der für den Praxisbetrieb wichtigen Daten sind ohnehin Pflicht. Abhängig von der Aktualität der letzten Datensicherung kann vor der Entsorgung ein weiteres Back-up sinnvoll sein. Ist das geklärt, kann gelöscht werden. Wichtig ist, dass richtig gelöscht wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in der Sache vor Missverständnissen. Viele verbreitete Löschmethoden würden keinen ausreichenden Schutz bieten. Der geleerte Papierkorb auf DesktopBetriebssystemen ist ein Klassiker, aber selbst das Formatieren eines Datenträgers sei oftmals nicht sicher. Vorsicht gelte auch bei beim Werks-Reset – je nach Gerät könne es sein, dass nur das Inhaltsverzeichnis zurückgesetzt wird, nicht aber die gespeicherten Inhalte. Deshalb rät das BSI, die Daten mit einer speziellen Software zu überschreiben. Erst dann seien sie zuverlässig gelöscht. Zahnarztpraxen können das selbst erledigen. Sicherer als Selbermachen ist aber ein zertifiziertes Löschverfahren. Professionelle Dienstleister löschen die Daten fachgerecht und bestätigen die Löschung. Im Zweifel hilft der Hammer Ist ein Datenträger defekt oder soll das Gerät endgültig aus dem Verkehr gezogen werden, empfiehlt das BSI die physische Vernichtung. Dabei ist Gewaltanwendung ausdrücklich erlaubt: „Richten Sie bei der physischen Zerstörung möglichst maximalen Schaden am Speichermedium an.“ So bestehen Festplatten aus mehreren übereinander angeordneten Magnetscheiben. Werden die beschädigt oder verbogen, hätten selbst Spezialisten kaum noch Chancen, Daten wiederherzustellen. Bei USB-Sticks müssten die einzelnen Speicherchips zerstört werden. Die physische Vernichtung von Datenträgern bietet laut BSI einen hohen Schutz gegen Datenmissbrauch. Im Zweifel also Schutzkleidung an und Hammer raus. Alternativ kann auch Foto: Only Fabrizio - adobe.stock.com zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (496)
PRAXIS | 23 ein Dienstleister beauftragt werden, der den Datenträger oder gleich das ganze Gerät fachgerecht und datenschutzkonform „schreddert“, inklusive Nachweis. Nicht nur der Praxis-PC speichert Daten. In einer Zahnarztpraxis können viele Geräte sensible Daten enthalten: Drucker und Scanner speichern Dokumente, medizinische Geräte Untersuchungsdaten und Netzwerkgeräte Konfigurations- und Logdaten. Auf diesen Datenträgern können Patientendaten, Finanzinformationen oder Passwörter liegen. Damit nichts übersehen wird, hilft ein vollständiges Inventar der Praxis-Hardware. Wird ein Gerät ausgemustert, zeigt die Liste sofort, welche Geräte vor der Entsorgung nochmal genauer betrachtet werden sollten. Auf ihrer Seite zur IT-Sicherheit hat die KZBV eine Muster-Inventarisierung bereitgestellt. Der korrekte Entsorgungsweg Erst wenn alle Daten sicher gelöscht sind, ist das Altgerät schrottreif. Wie es entsorgt wird, regelt das ElektroG. So müssen Batterien und Akkus vor der weiteren Behandlung ausgebaut werden. Seit Januar 2026 gilt an kommunalen Sammelstellen deshalb ein Thekenmodell: Fachpersonal nimmt die Altgeräte entgegen, einfach abstellen ist nicht mehr erlaubt. Dass der Elektroschrott den korrekten Entsorgungsweg nimmt, liegt in der Verantwortung des Nutzers, also hier der Zahnarztpraxis. Klar sein sollte, dass Elektrogeräte nicht in den Hausmüll gehören. Wohin welches Gerät kommt, hängt vor allem von der Geräteklasse ab. Unterschieden wird zwischen Geräten für private Nutzer (Business-to-Consumer, B2C) und solchen für den gewerblichen Einsatz (Business-to-Business, B2B), wobei B2B-Geräte gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Damit gelten viele Geräte, zum Beispiel auch Computer, Bildschirme oder Drucker, formal als B2C-Geräte, auch wenn sie in der Praxis genutzt werden. B2C-Geräte können kostenlos bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Auch Händler müssen Altgeräte zurücknehmen. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter nehmen sie unentgeltlich an. Größere Geräte müssen Händler beim Kauf eines vergleichbaren neuen Geräts ebenfalls kostenlos zurücknehmen. Der Dienstleister, bei dem die IT-Geräte gekauft wurden, übernimmt also in der Regel auch die Entsorgung der Altgeräte. Bei B2B-Geräten kann die Entsorgung aufwendiger sein. Kommunale Sammelstellen scheiden als Anlaufstelle aus. Stattdessen greift die Produktverantwortung des Herstellers. Vor allem bei neueren Geräten sind sie zur Rücknahme verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag mit der Praxis eine andere Regel vorsieht oder wenn es sich um ein historisches Altgerät handelt. Als historisches Altgerät gelten Geräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht worden sind. In solchen Fällen muss die Praxis die Entsorgung selbst organisieren. Das Gerät muss dann an eine zertifizierte Anlage übergeben oder über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt werden. Manche Hersteller nehmen solche Geräte jedoch freiwillig zurück. Deshalb empfiehlt es sich bei B2B-Geräten immer, zuerst den Hersteller zu kontaktieren. Das gilt auch für medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, die infektiös sein können. Solche Geräte fallen nämlich nicht unter das ElektroG und müssen grundsätzlich über zertifizierte Anlagen oder spezialisierte Entsorgungsbetriebe entsorgt werden. Bei TI-Geräten greift die sichere Lieferkette Bei Konnektoren und Kartenterminals ist die Entsorgung hingegen vergleichsweise einfach geregelt. Sie läuft über die sogenannte sichere Lieferkette. Anbieter und Servicepartner sind verpflichtet, die TI-Geräte zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Ganz ohne Zutun der Praxen geht das aber auch nicht: Vor der Rücksendung müssen Konnektoren und Kartenterminals außer Betrieb genommen werden. Das kann bei beiden Geräten durch ein Werks-Reset erfolgen, was in diesem Fall ausreichend ist, um die gespeicherten Daten, wie die Verbindungsdaten, sicher zu löschen. Bei den Kartenterminals müssen zudem die Kartenslots gecheckt werden. Heilberufsausweise (HBA) und Praxisausweise dürfen auf gar keinen Fall im Gerät verbleiben. Auch die Gerätekarte (gSMC-KT) muss entfernt werden. Ist sie noch gültig, kann sie in einem anderen Terminal weiterverwendet werden. Ist sie abgelaufen, muss sie zerstört werden. Ist die TI-Technik vorbereitet, kann sie zurückgesendet werden. Hersteller und Servicepartner haben hierzu Retourprozesse eingerichtet, die den Praxen die Rückgabe erleichtern sollen. Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV zm116 Nr. 07, 01.04.2026, (497) RICHTIG LÖSCHEN Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt, wie sich Daten auf Festplatten, Datenträgern und Smartphones sicher löschen lassen.Auf der Themenseite finden sich eine Übersicht über sichere und weniger sichere Löschmethoden sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die gängigen Betriebssysteme. SO FINDEN SIE EINEN ZERTIFIZIERTEN ENTSORGER Wer ein zertifiziertes Unternehmen für die Entsorgung von Elektroaltgeräten sucht, wird bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) fündig. Auf der Website steht ein Verzeichnis zugelassener Betriebe bereit: https://www. stiftung-ear.de/verzeichnisse. ear wurde vom Umweltbundesamt mit zentralen Aufgaben beim Vollzug des Elektrogesetzes (ElektroG) beauftragt.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=