Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

24 | PRAXIS zm116 Nr. 09, 01.05.2026, (690) „DIE EPA HAT NOCH LUFT NACH OBEN“ Wenn das Ganze gut funktioniert, ist es toll. Soviel zur Theorie. Aber die ePA läuft noch immer nicht rund, es hakt oft bei der Technik. Der Konnektor scheint das Nadelöhr zu sein und ist auch gern einmal nicht verfügbar. Enttäuschend sind auch die vielen unvergüteten Stunden, die man außerhalb der Behandlungszeiten für Wartungen, Updates oder Tausch von Systemkomponenten über das Jahr verteilt am Rechner sitzt, um die TI wieder zum Laufen zu bringen. Die ePA ist noch lange nicht nutzerfreundlich, da ist noch viel Luft nach oben in puncto Nutzbarkeit und Bedienbarkeit. Anlassbezogene Befundberichte stelle ich selten in die ePA ein. Am sinnvollsten finde ich das elektronische Bonusheft. Das bieten wir den Patienten bei deren Zustimmung an. Damit können sie den aktuellen Stand ihrer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gesichert nachweisen, falls sie Zahnersatz benötigen. Dies spart gegebenenfalls Nachfragen oder Fehleinträge durch die Krankenkasse. Wenn im herkömmlichen Bonusheft Einträge fehlen, müssen die Patienten dies hingegen im Nachgang mit der Kasse klären, und das ist meist sehr aufwendig. Die Patientinnen und Patienten interessieren sich überwiegend nicht für die ePA. Meiner Ansicht nach ist es immer noch Aufgabe der Krankenkassen, ihre Versicherten über die E-Akte zu informieren. Aber die Aufklärung scheint bisher noch nicht auf fruchtbareren Boden als bei den beiden eingestampften Vorgängerversionen zu fallen. Und wie soll die Motivation für uns Leistungserbringer gesteigert werden, wenn die aktuellen Vorschläge der FinanzKommision Gesundheit vorsehen, dass die Vergütung von 2 beziehungsweise 4 Punkten ab 2027 abgesetzt werden soll? Leistungszwang ohne Vergütung kann nicht funktionieren. Dr. Gunter Lühmann ist niedergelassener Zahnarzt in Hamburg-Harburg und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Hamburg. Foto: Manja Carlsson Foto: Buenger und Meißner „BISLANG WIRD DIE AKTE KAUM NACHGEFRAGT“ Die ePA ist für uns im Praxisalltag bislang noch kein großes Thema, denn sie wird aktuell praktisch kaum nachgefragt. Somit nutzen wir die Möglichkeit auch nur sehr begrenzt. Wenn wir uns in unserer TI die Freigabe der e-Akte seitens der Patienten anschauen, dann haben geschätzt lediglich etwa fünf Prozent ihre ePA aktiviert. Unser Rezeptions-Team bestätigt uns das: Die Nachfrage sowie die Interaktionen bezüglich der ePA und ihrer Inhalte lassen sich bisher an einer Hand abzählen. Wir haben das Thema aber dennoch dauerhaft auf unserer Agenda und klären derzeit bei den Team-Meetings zum Beispiel, wie wir bei Überweisungen das Röntgenbild per E-Mail und datenschutzgerecht versenden. Das könnte – insofern die Patienten dies bei ihrer Karte aktiviert haben – bald auch in die ePa übermittelt werden. Wir nutzen als Praxisverwaltungssoftware übrigens Dentport. Die ePAFunktionalität war dort schon sehr früh implementiert und funktioniert reibungslos. Dr. Thomas Meißner und Dr. Laura Buenger leiten die Praxis Buenger und Meißner in Potsdam, Brandenburg. „DER BENEFIT ERSCHLIEẞT SICHMIR BISLANG NOCH NICHT!“ Die Voraussetzungen für den Einsatz der ePA sind in der Praxis geschaffen. Allerdings fragen auch bei uns nur sehr wenige Patienten dazu an. Der Benefit erschließt sich mir bislang noch nicht: Noch sind Aufwand und Kosten hoch, die Nutzbarkeit begrenzt. Röntgenbilder etwa sind meist zu groß, um sie problemlos in der digitalen Akte hochladen zu können. Arztbriefe stellen wir Zahnärzte ja nicht ein. Umgekehrt kann ich sehen, wenn ein Patient die ePA aktiv nutzt und befüllt beziehungsweise befüllen lässt. Dr. Ellen Hellwig ist niedergelassene Zahnärztin in Kenzingen, Baden-Württemberg. Foto: Ellen Hellwig Stimmen aus den Praxen

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