62 | NACHRICHTEN NEWS DIGITALE GESUNDHEITSANWENDUNGEN GKV gibt rund 400 Millionen Euro für Apps auf Rezept aus Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Das geht aus dem fünften DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands hervor. Der Nutzen dieser Apps auf Rezept ist jedoch umstritten. Laut Bericht nahmen im Zeitraum von September 2020 bis Ende 2025 Versicherte rund 1,6 Millionen Apps auf Rezept nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung von den Krankenkassen in Anspruch. Das waren nach Angaben des GKV-SV 63 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Kosten beliefen sich seit Beginn der Verordnungsfähigkeit auf rund 400 Millionen Euro. „Die Bedeutung der Apps auf Rezept in der Versorgung wächst“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende desGKV-Spitzenverbandes. Sie monierte, dass die meisten DiGA zunächst ohne einen Nutzennachweis in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen würden und dennoch von den Krankenkassen zu ihren „beliebig hohen Herstellerpreisen“ finanziert werden müssten. Zudem seien zuletzt immer mehr DiGA wieder aus dem DiGAVerzeichnis gestrichen worden, da sie auch im Verlauf keinen Nutzen für die Versorgung nachweisen konnten. Dem Bericht zufolge wurden insgesamt 74 Anwendungen in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Weniger als jede fünfte Anwendung konnte demnach bei ihrer Aufnahme einen Nutzen nachweisen. 16 DiGA wurden wieder komplett aus dem Leistungskatalog gestrichen. Ende 2025 waren somit noch 58 DiGA im GKV-Leistungskatalog enthalten. Ein Problem sieht der GKV-Spitzenverband bei der Preisgestaltung. Der Gesetzgeber ermöglicht es den herstellenden Unternehmen, den Preis ihrer DiGA im ersten Jahr einseitig in beliebiger Höhe festzulegen. Diese beliebige Preissetzung ist unabhängig davon, ob für die DiGA bereits ein Nutzen belegt werden konnte oder nicht. „In Anbetracht der finanziellen Entwicklung in der GKV passen Preise, die von den Krankenkassen ohne Nutzennachweis und ohne Verhandlung gezahlt werden müssen, nicht mehr in die Zeit“, kritisiert der GKV-SV. Er begrüßt daher die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit für eine Reform der DiGAFinanzierung. Danach sollten nur DiGA mit nachgewiesenem Nutzen in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden und verhandelte Vergütungsbeträge für die Anwendungen sollten ab dem ersten Erstattungstag gelten. ao CYBERKRIMINALITÄT MIT DEEPFAKES Fake-Ärzte werben im Namen der Charité Die Berliner Charité warnt: Cyberkriminelle werben im Namen des Universitätsklinikums für wirkungslose Medikamente. In manipulierten Videos werden den Ärztinnen und Ärzten Produktaussagen in den Mund gelegt. Wie die Charité mitteilt, wird in ihrem Namen unrechtmäßig für vermeintlich neuartige Gesundheitsprodukte wie Blutzuckermessgeräte, Pulsoximeter, Abnehmpflaster oder angeblich blutdrucksenkende Arzneimittel, geworben. „Diese KI-generierten Werbeanzeigen kursieren insbesondere auf Social-Media Plattformen und nutzen häufig den Markennamen der Charité oder das Charité-Logo“, teilt das Universitätsklinikum mit. Sie warnt auch vor gefakten E-Mails und betrügerischen Anrufen: Vereinzelt würden in betrügerischer Absicht Personen im Namen der Charité per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, einen Link anzuklicken, um „Labordaten abzurufen“. Ebenso würden im Namen der Charité Anrufe getätigt, um unter dem Vorwand einer Umfrage Gesundheitsdaten zu sammeln. Die Charité weist darauf hin, dass sie die Urheber, sobald sie bekannt sind, um Löschung ersucht und mit strafbewehrter Unterlassungserklärung abmahnt. In vielen Fällen werde der Vorgang zudem polizeilich zur Anzeige gebracht. Missbräuchliche Werbung werde den Plattformen mit der Aufforderung gemeldet, die entsprechenden Inhalte und Konten zu löschen. ck Kriminelle Händler und Organisationen nutzen die gute Reputation der Charité zur Bewerbung von minderwertigen Produkten. Auf ihrem YouTube-Kanal versucht die Charité, die Nutzer für diese Betrugsmasche zu sensibilisieren. Foto: YouTube_Charité zm116 Nr. 09, 01.05.2026, (728)
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