Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

zm116 Nr. 09, 01.05.2026, (674) Ich bin angestellter Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie und M. Sc. Kieferorthopädie, ich arbeite seit über vier Jahren ausschließlich kieferorthopädisch – und ein Referentenentwurf, der am 29. April vom Kabinett beschlossen werden soll, könnte diese Tätigkeit für mich und Hunderte Kollegen in Deutschland von heute auf morgen beenden. Die Begründung: Qualitätssicherung. Was fehlt: jeder wissenschaftliche Beleg dafür. Die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt unter Reformempfehlung Nr. 23 die Beschränkung kieferorthopädischer GKVLeistungen auf Fachzahnärzte. Was in der politischen Diskussion fehlt: jede evidenzbasierte Grundlage für diese Behauptung. Bis dato existiert keine einzige publizierte Studie, die Behandlungsergebnisse zwischen Fachzahnärzten KFO und kieferorthopädisch spezialisierten Zahnärzten mit M.Sc. oder strukturiertem Tätigkeitsschwerpunkt direkt vergleicht. Relevante Qualitätsindikatoren wären dabei: Behandlungsabbruchrate, Häufigkeit von Behandlerwechseln mid-treatment, ausbleibende Rückerstattung des Eigenanteils bei vorzeitigem Behandlungsabbruch sowie Rezidivrate, Komplikationen und Behandlungsdauer. Das IGES-Gutachten des BMG selbst dokumentiert erhebliche Evidenzlücken zur Qualität der KFO-Versorgung. Keiner dieser Indikatoren wurde bislang nach Qualifikation des Behandlers ausgewertet – obwohl die Kassendaten dies grundsätzlich ermöglichen würden. Eine Gesetzesänderung mit erheblichen Versorgungsfolgen, die auf dem Argument „strukturierte Ausbildung = bessere Qualität“ basiert, ohne empirischen Nachweis, ist rechtfertigungsbedürftig. Hinzu kommt: Der implizite Vergleich mit der humanmedizinischen Facharztpflicht ist nicht tragfähig. In der Humanmedizin rechtfertigt sich die Facharztpflicht auch dadurch, dass Krankenhäuser strukturell hohe Fallzahlen aufweisen – der Weiterbildungsassistent ist dort täglich mit einem breiten, hochfrequenten Patientenspektrum konfrontiert. Universitäre Zahnkliniken hingegen weisen statistisch sehr geringe Patientenzahlen pro angestelltem Behandler auf. Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt KFO an einer Uniklinik bedeutet in der Praxis häufig: wenige Fälle, langer Betreuungshorizont, akademischer Fokus – kein Äquivalent zur klinischen Intensität eines Krankenhauses. Ein M.Sc.- ZU DEN VORSCHLÄGEN DER GKV-FINANZKOMMISSION Der politischen Diskussion fehlt die Evidenz Leserbrief zum Artikel „Erneute Kostendämpfung würde Erfolge in der Zahn- und Mundgesundheit beschädigen“ zm 8/2026, S. 12-14. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com Leserforum 8 | MEINUNG

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