Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

EDITORIAL | 3 Licht und Schatten schränkt. In unserer dreiteiligen Fortbildung in diesem Heft befassen wir uns intensiv mit der Leitlinie „Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“. Sie berücksichtigt dabei auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den psychosozialen und allgemeinmedizinischen Grundlagen der zahnärztlichen Diagnostik und Therapie alter Menschen. Denn es zeigt sich, dass es teilweise erhebliche Unterschiede zu jüngeren Patientinnen und Patienten gibt. Unsere Expertinnen und Experten fassen die Leitlinie für Sie gut aufbereitet zusammen, so dass Sie jederzeit darauf zurückgreifen können. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Der Kabinettsbeschluss des so genannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes bietet für die Zahnärzteschaft wenig Grund zur Freude. Sollte das Gesetz so kommen, wie es Ende April das Kabinett passiert hat, würde das zu massiven Einschnitten in der Versorgung führen. Wenn es im Zusammenhang mit diesem Gesetzgebungsverfahren etwas Positives zu berichten gibt, dann, dass nun doch eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke kommen soll. Dies soll gesondert auf den Weg gebracht und auch erst 2028 umgesetzt werden. Weshalb man sich wundern kann, dass die Einführung noch so lange dauernd soll, wohingegen oben genanntes Spargesetz derzeit regelrecht durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht wird. Aber nun gut, die Vermutung liegt nahe, dass man die Bauern- und Lebensmittellobby noch etwas schonen wollte. Doch viel länger konnte die Union den Widerstand offenbar nicht aufrechterhalten, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, gänzlich gegen jede Vernunft zu agieren. Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums sollen die geschätzten Einnahmen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro der GKV zugutekommen. Das hört sich erst einmal gut an, doch allein mir fehlt der Glaube, dass dieses Geld wirklich wie angekündigt im Bereich Prävention landet. In Anbetracht aller klaffenden Haushaushaltslöcher wird jede Mehreinnahme sofort von verschiedenen Seiten große Begehrlichkeiten wecken. Sei's drum, eine wichtige Forderung der Zahnärzteschaft soll nun endlich umgesetzt werden. Da darf man sich auch einmal verhalten freuen. Licht und Schatten liegen auch beim allgegenwärtigen Dauerthema KI nah zusammen. KI-basierte Systeme halten rasant Einzug in den Praxisalltag. Und das in ganz unterschiedlicher Form und auf verschiedenen Ebenen: Als Sprach- und Dokumentationssysteme, Termin-Tools oder etwa als diagnostische Software, die Röntgenbilder auswertet. Auch wenn diese Systeme viel Erleichterung und Unterstützung versprechen – und teilweise auch halten –, so betreten wir damit auch Neuland, um die Ex-Bundeskanzlerin zu zitieren. Und dies vor allem auch in rechtlicher Hinsicht. Denn die Gesetzgebung und die Rechtsprechung kommen der rasend schnellen technischen Entwicklung nicht hinterher. Dabei stellen sich neue rechtliche Fragen: Welche Vorgaben gelten? Wer haftet bei Fehlern? Und was sagt der Datenschutz? Unser Experte versucht, Antworten auf die wichtigsten Fragen zu geben, damit Sie wissen, worauf Sie beim Einsatz von KI achten müssen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Dass die Bevölkerung in Deutschland immer älter wird, ist hinlänglich bekannt. Die Folgen – insbesondere für die Versorgung der immer größer werdenden Gruppe hochbetagter Menschen – sind gravierend. Dabei zeichnet sich diese Altersgruppe durch eine große Heterogenität aus. Teilweise noch sehr vital, teilweise aber auch multimorbide und stark pflegebedürftig. Dabei ist die Mundhygiene oft eingeFoto: Lopata/axentis

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