Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

Die Diagnose steht fest, doch die Therapie überzeugt nicht: Ob das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz seinem Namen gerecht wird, bleibt fraglich. Sicher ist: Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, drohen der bisher erfolgreichen vertragszahnärztlichen Versorgung massive Einschnitte. Mit diesem Gesetzentwurf greift die Politik erneut willkürlich in funktionierende Versorgungsstrukturen ein – mit Begründungen, die fachlich kaum haltbar sind. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Kieferorthopädie. Die Behauptung einer generellen Überversorgung stützt sich auf methodisch schwache oder fehlinterpretierte Publikationen. Aktuelle Studienergebnisse wie die der DMS • 6 werden schlicht ignoriert. Zudem suggeriert der geplante Fachzahnarztvorbehalt, dass eine qualitativ hochwertige Behandlung nur mit dieser Spezialisierung zu gewährleisten sei. Das Bundesgesundheitsministerium spricht damit einem Großteil der Kolleginnen und Kollegen die Kompetenz ab, gesetzlich Versicherte kieferorthopädisch behandeln zu können. Ein Paradoxon: Für Privatversicherte gilt diese Beschränkung nicht. Es stellt sich die provokante Frage, warum in der Binnenlogik des Ministeriums die Kompetenz für deren Behandlung ausreichen sollte. Generell besteht für eine derartige gesetzliche Beschränkung weder eine fachliche Notwendigkeit, noch gibt es eine sachliche Rechtfertigung. Darüber hinaus wäre eine solche Regelung schlicht verfassungswidrig und würde die Existenz vieler Praxen gefährden. Während wir uns mit den Fachverbänden und der Wissenschaft einig sind, zeigen sich die Krankenkassen wenig kompromissbereit. Dass von dieser Seite ein Angriff auf die Versorgung, für die gerade auch die Krankenkassen ihren Versicherten gegenüber Verantwortung tragen, stillschweigend hingenommen oder sogar begrüßt wird, ist mehr als bedenklich. Es bleibt abzuwarten, auf welcher Datenbasis die Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss bewerten wollen, ob ein Zugang zur Versorgung ab dem Behandlungsbedarfsgrad 3 medizinisch und wirtschaftlich noch angemessen ist. Neben dem Wegbrechen kieferorthopädischer Versorgungsanteile belasten die auf dem Tisch liegenden dauerhaften Kürzungen in der Vergütung bei Preis und Menge die Planungssicherheit der Praxen. Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ sieht eine strikte Bindung der Vergütung an die Grundlohnrate vor. Verschärft wird dies durch zusätzliche Abschläge von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029. Die Bundesregierung ignoriert dabei zwei wesentliche Fakten: 1. Der vertragszahnärztliche Bereich arbeitet bereits hochgradig effizient und wirtschaftlich. 2. Die Zahnärzteschaft leistet durch die bis heute wirkenden Folgen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) bereits einen erheblichen, dauerhaften Sparbeitrag. Unter diesen Rahmenbedingungen lassen sich medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen kaum mehr abbilden. Dass trifft insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie und die Versorgung vulnerabler Patientengruppen. Die Erfahrungen mit der Budgetierung des GKV-FinStG haben gezeigt: Eingriffe in die Leistungsmenge führen unmittelbar zu Versorgungseinschränkungen. Damit konterkariert das Gesetz zentrale gesundheitspolitische Ziele. Wer bei Prävention spart, zahlt am Ende doppelt. Unsere Forderung ist klar: Diese Regelungen müssen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Daher geht es jetzt darum, mit aller Geschlossenheit des Berufsstands und allen Kräften im parlamentarischen Verfahren Änderungen am Gesetz zu erwirken, um die fatalen Folgen für die Patientenversorgung und den Berufsstand zu verhindern. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Lesen Sie mehr zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf S. 12. Diese Reform gefährdet die zahnärztliche Versorgung 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne

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