Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13-14

Europa steht vor einer doppelten Herausforderung: Der Fachkräftebedarf wächst, während parallel die Bevölkerung altert und damit die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung steigen. Die Europäische Kommission will daher mit der für Herbst 2026 angekündigten Reform der Berufsanerkennungsrichtlinie die Mobilität von Fachkräften erleichtern, Anerkennungsverfahren stärker digitalisieren und insbesondere die Integration von Berufsangehörigen aus Drittstaaten beschleunigen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Der Fachkräftemangel ist längst keine nationale Angelegenheit mehr, sondern eine europäische. Der Anfang Juni veröffentlichte „EURES Report on Labour Shortages and Surpluses 2025“ der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zeigt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte in mehreren EU-Mitgliedstaaten zu den Engpassberufen zählen. Gleichzeitig bestehen erhebliche Schwierigkeiten bei der Besetzung freier Stellen und regionale Ungleichgewichte bei der Verteilung zahnärztlicher Versorgungskapazitäten. Besonders außerhalb größerer Ballungsräume wird die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung zunehmend anspruchsvoll. Auch die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt sich europaweit zu einer zentralen Herausforderung. Der ELA-Bericht macht deutlich: Die Zahnmedizin ist Teil einer umfassenden europäischen Fachkräfteproblematik im Gesundheitswesen. Gerade deshalb darf die Debatte über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht auf die Frage reduziert werden, wie möglichst schnell zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden können. Die Versorgungssicherheit der Zukunft hängt nicht allein von der Zahl der verfügbaren Behandlerinnen und Behandler ab, sondern ebenso von deren Qualifikation. Aus Sicht der Zahnärzteschaft darf der Fachkräftemangel kein Argument dafür sein, die etablierten Standards bei der Ausbildung, der Berufsbefähigung und der Patientensicherheit zu relativieren. Wer Patientinnen und Patienten behandelt, muss unabhängig von der Herkunft oder dem Ausbildungsort über die erforderlichen fachlichen, praktischen und kommunikativen Kompetenzen verfügen. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten. Europa sollte offen für qualifizierte Fachkräfte sein. Offenheit bedeutet jedoch nicht, auf eine sorgfältige Bewertung von Ausbildungsinhalten, klinischen Erfahrungen oder Sprachkompetenzen zu verzichten. Gleichzeitig wäre es falsch, die Reform allein unter Risikogesichtspunkten zu betrachten. Digitalisierung und eine engere europäische Zusammenarbeit können Verfahren transparenter und effizienter machen. Doppelprüfungen lassen sich vermeiden, Verwaltungsaufwände reduzieren und Entscheidungsprozesse beschleunigen. Wo unnötige Bürokratie den Zugang qualifizierter Fachkräfte erschwert, besteht Handlungsbedarf. Die eigentliche Herausforderung besteht daher nicht in der Entscheidung zwischen Mobilität und Qualität. Europa muss beides erreichen. Der Binnenmarkt lebt von der Freizügigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger. Das Gesundheitswesen lebt vom Vertrauen der Patientinnen und Patienten. Beide Prinzipien sind unverzichtbar. Genau darüber haben wir auf dem diesjährigen Europatag der Bundeszahnärztekammer diskutiert. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und den Heilberufen sind wir der Frage nachgegangen, wie die notwendige Fachkräftesicherung in Europa gelingen kann, ohne die bewährten Grundsätze von Qualitätssicherung und Patientenschutz zu gefährden. Mehr dazu lesen Sie in der nächsten Ausgabe der zm. Dr. Romy Ermler Präsidentin der Bundeszahnärztekammer Dr. Ralf Hausweiler Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Doris Seiz Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer Anerkennung ohne Grenzen? 6 | LEITARTIKEL Fotos: Lopata / Axentis.de, BZÄK / Nürnberger, ZÄK Nordrhein / J. Rolfes

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