Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1156) 10 | POLITIK Nach heftigen Kontroversen hat das Parlament am 10. Juli mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. 319 Abgeordnete stimmten dafür, 286 dagegen, vier enthielten sich. Anrufe von Janosch Dahmen (Bündnis 90/Grüne) und Ates Gürpinar (Die Linke) beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmung angesichts vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, waren am Tag zuvor gescheitert: Die Karlsruher Richter lehnten die Eilanträge ab. Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen, sagte die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft. Der Gesetzentwurf war zuletzt noch in mehreren Punkten verändert worden. Modifikationen gab es auch bei der Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie. Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, wird die geplante Regelung für KFO-Leistungen angepasst (siehe Bewertung der KZBV und der BZÄK). Regelung für KFO-Leistungen wurde angepasst Mit dem Gesetz will die Bundesregierung kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abschaffen. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten. In der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen aus offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern über die maßgebliche Obergrenze hinaus sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. BeimPflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert Foto: Noppasinw_adobe.stock.com REFORM DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG Das GKV-Spargesetz ist beschlossen Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegeben. Die im Regierungsentwurf enthaltene Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt für die Kieferorthopädie wurde abgeschwächt. „Es war ein Kraftakt für ein Maßnahmenpaket, das es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben hat.“ Nina Warken

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