Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

12 | POLITIK werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen. Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun bei 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent. Auch der von der Industrie gewährte Rabatt auf Impfstoffe fällt mit neun Prozent höher aus. Bund zahlt mehr für Bezieher von Grundsicherung An der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern beteiligt sich der Bund mehr als noch im Regierungsentwurf geplant. Wie der Bundestag mitteilte, zahlt der Bund nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden. Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst avisiert. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. Gegenfinanziert werden soll dies zum Teil durch spätere Einnahmen einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke, die neu eingeführt werden soll. Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung fallen kleiner aus als geplant. So bleiben mitversicherte Partner, die sich um Kinder unter zwölf Jahren kümmern, weiter kostenfrei. Ursprünglich sollte dies nur bei der Betreuung von Kindern unter sieben Jahren gelten. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. Ehegatten oder Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, bleiben beitragsfrei mitversichert. Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV werden an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 50 Prozent angehoben. Eine anschließende Dynamisierung ist nicht mehr vorgesehen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert. Festzuschüsse für Zahnersatz werden abgesenkt Die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz werden zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit auf das Niveau von September 2020 zurückgeführt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen und ist entsprechend gestaffelt: ohne Bonusheft 50 statt bisher 60 Prozent, nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge 60 statt bisher 70 Prozent, nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge 65 statt bisher 75 Prozent. Die Härtefallzm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1158) VIEL KRITIK, NUR VERHALTENES LOB Kaum war das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, folgte prompt heftige Kritik von Ärzten, Klinikverbänden und Pharmaindustrie. Das Lob der Krankenkassen blieb verhalten. „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die GKV aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen“, kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist die Verabschiedung des GKVSpargesetz ein „bitterer Tag für die Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung“. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung dem ambulanten Bereich „ein überproportional großes Sparpaket aufoktroyiert“. Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte (HÄV) sprach von einem „Schwarzen Tag“ für die Praxen und das Gesundheitswesen. Alle Praxen, aber auch die Patientinnen und Patienten, würden die geplanten Kürzungen an verschiedensten Stellen und teilweise sehr hart zu spüren bekommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) prophezeite, dass sich die Bundesländer auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, um die flächendeckende Versorgung aufrechtzuerhalten. Den Einmalbetrag des Bundes von 550 Millionen Euro bezeichnete DKV-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß als „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Regierungskoalition setze weiterhin darauf, „Symptome zu behandeln, statt Ursachen zu beseitigen“, kritisierte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Oliver Kirst. Verhaltenes Lob kam von den Krankenkassen. „Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das sei eine gute Nachricht für Versicherte und Arbeitgeber. Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr müssten im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen folgen, forderte Blatt. „Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte, dass mit dem Gesetz „der Einstieg in die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vollzogen“ werde. Geschont habe sich aber vor allem der Staat selbst: Er drücke sich weiterhin vor der vollständigen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – etwa den Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende.

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