Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

zm116 Nr. 15-16, 16.08.2026, (1160) 14 | POLITIK regelung bleibt unverändert bestehen: Für Versicherte mit geringem Einkommen oder bei Vorliegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung wird die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet. Was das Gesetz außerdem vorsieht Neu eingeführt werden eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld. Dabei wird die Teilarbeitsfähigkeit in drei Stufen eingeteilt: 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben. Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Auch die Krankenkassen werden an der Sparrunde beteiligt. Ihre Verwaltungskosten sollen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt und ihre Werbeausgaben sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den KVen werden die Vergütungen begrenzt. Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Im Rahmen des GKV-Spargesetzes ist außerdem eine kräftige Anhebung der maßgeblichen Einkommensgrenzen vorgesehen, um die GKV-Einnahmen zu stärken. So soll die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) für das Jahr 2027 einmalig um zusätzlich 300 Euro pro Monat angehoben werden. Gutverdiener und ihre Arbeitgeber zahlen dadurch auf einen höheren Teil ihres Bruttogehalts Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze dürfte der Wechsel in die private Krankenversicherung deutlich erschwert werden. ao DAS SAGEN BZÄK UND KZBV ZUM SPARPAKET Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten mit Blick auf das GKV-Spargesetz positiv, dass die Politik erkannt habe, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeige sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und der Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung. KZBV und BZÄK sehen hierin einen wichtigen politischen Teilerfolg für ihren gemeinsamen Einsatz im parlamentarischen Verfahren für die kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und damit für die Patientenversorgung. Es sei gut, dass der ursprünglich vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abgewendet werden konnte. Die Folgen insbesondere für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wären massiv gewesen. Dennoch bliebe, so betonen KZBV und BZÄK unisono, abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen sei die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führe nachweislich weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben. Hierzu stellt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender, klar: „Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent).“ Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den GKVGesamtausgaben sei das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Damit habe die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch werde sie jetzt erneut massiv belastet. „Die Einführung einer Zuckerabgabe ist eine positive Weichenstellung, die wir ausdrücklich unterstützen“, so BZÄKPräsidentin Dr. Romy Ermler. „Bei der Ausgestaltung muss jedoch darauf geachtet werden, dass die dort erzielten Einnahmen nicht im allgemeinen Steueraufkommen untergehen. Perspektivisch sollte ein gesonderter Präventionsfonds eingerichtet werden; so können diese Einnahmen gezielt für Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Eine medizinisch, wie volkswirtschaftlich sinnvolle Aktion.“ Kritisch bewertet die BZÄK zudem die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die zu einer weiteren finanziellen Belastung der Zahnarztpraxen führen werde. Foto: galaganov - stock.adobe.com

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