Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

Nahezu alle Seiten gegen sich aufzubringen, kann in der Politik zuweilen eine Auszeichnung sein. So gesehen könnte man meinen, Bundesgesundheitsministerium und Bundestag haben mit ihrer Gesundheitsreform alles richtig gemacht. Doch beim GKVBeitragssatzstabilisierungsgesetz ist wenig richtig, aber vieles ein gefährlicher Irrweg. Und eins steht fest: Das Gesetz geht zulasten der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte und damit auf Kosten der Mundgesundheit in Deutschland. Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung nahm den Praxen ihre Planungssicherheit. Und auch die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt, dazu in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Das ist ein falsches Signal an alle Praxen sowie an die Patientinnen und Patienten. Die Politik ignoriert abermals den zwingend notwendigen differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Versorgungsbereiche und lässt die Besonderheiten der zahnärztlichen Versorgung und ihre Präventionserfolge unberücksichtigt. Denn während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent weiter steigen, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent). Unser seit Jahren sinkender Anteil an den GKV-Gesamtausgaben ist das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Wir haben als Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch wird unser Versorgungsbereich jetzt erneut massiv belastet. Damit nimmt die Politik wieder billigend in Kauf, insbesondere präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen zu gefährden. Denn es ist Zahnarztpraxen schlicht unmöglich, künftig mit gekürzten Mitteln die Versorgung für diese Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht umzusetzen. Ein kleiner Lichtblick ist zumindest, dass die Politik erkannt hat, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeigt sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und der Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung – ein wichtiger politischer Teilerfolg für alle kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte. Leider hat es der Gesetzgeber versäumt, eindeutige Regelungen zu diesem Themenkomplex zu beschließen. Die jetzt beschlossenen Regelungen werfen viele Fragen auf, unter welchen Voraussetzungen künftig kieferorthopädische Leistungen zulasten der GKV abrechenbar sind. Wir können Ihnen versichern, dass wir bei der Umsetzung und Ausgestaltung der neuen Gesetzeslage – wie bereits im parlamentarischen Verfahren – konsequent weiter das Ziel verfolgen, auch künftig gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die kieferorthopädische Versorgung sicherzustellen. Hingegen ist die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führt nachweislich weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben. Somit bleibt abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Wir werden hierzu früh in den Dialog mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann eintreten. Auch wenn Minister wechseln, die Herausforderungen bleiben: Um weitere Beitragssteigerungen in der GKV abzuwenden, muss endlich konsequent auf Prävention gesetzt werden. Dazu müssen Maßnahmen ergriffen werden, die unsere Präventionserfolge sichern und nicht kaputtsparen. Hierfür werden wir uns weiterhin entschieden im politischen Prozess einbringen. Erst recht mit Blick auf den zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der Vorschläge für mittelund langfristige Reformen, die die Systemstrukturen der GKV betreffen, liefern soll. Nur mit einer konsequenten Präventionsstrategie gelingt es, Kosten zu senken. Das hat der zahnärztliche Bereich beispielhaft bewiesen. Martin Hendges Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Ein Sparpaket zulasten der Versorgung 6 | LEITARTIKEL Foto: Jan Knoff, Cologne

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