Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

zm116 Nr. 17, 01.09.2026, (1252) 10 | PRAXIS EMPFEHLUNG DES ROBERT KOCH-INSTITUTS Medizinisches Händewaschen: Das Wasser muss nicht warm sein! Kaltes Wasser reicht für Handwaschplätze in Kliniken und Praxen aus, warmes Wasser ist entgegen der bisherigen Empfehlung für die Händehygiene nicht notwendig. Das meldet das Robert Koch-Institut (RKI) mit Verweis auf die aktualisierte TRBA 250. Wichtiger als die Temperatur seien etwa die (Wasch-)Technik oder die Wasserqualität. In den aktualisierten „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA 250), die ein Gremium bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgibt, ist der frühere Passus „mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser“ entfallen. Gefordert wird nun nur noch „fließendes Wasser in Trinkwasserqualität“. Auf Grundlage dieser Evidenz hat das RKI seine Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ angepasst und empfiehlt nun, dass ein medizinischer Handwaschplatz mit Zulauf für kaltes Wasser von Trinkwasserqualität ausgestattet sein soll. „Warmes Wasser ist nicht erforderlich.“ „Die Auswirkungen der Wassertemperatur auf eine effektive Erregerabreicherung von den Händen sind laut Weltgesundheitsorganisation und dem US-amerikanischen Center for Disease Control and Prevention sowie mehreren Studien zu vernachlässigen“, teilt das RKI in seinem neuen Epidemiologischem Bulletin mit. Diese Erkenntnis sei beim Vergleich des Abspülens der Hände mit kaltem Wasser (4 °C) beziehungsweise mit warmem Wasser (40 °C) nach experimenteller Kontamination mit Escherichia coli K 12 bestätigt worden. Die Wirksamkeit des Händewaschens auf die transiente Flora korreliere stattdessen mit der Dauer des Händewaschens, der Technik sowie der Qualität des verwendeten Wassers und der Handwaschpräparate. Eine angenehme Wassertemperatur sei lediglich komfortabler. Die Empfehlung soll aber nicht restriktiv verstanden werden, denn „eine nicht verpflichtende Ausstattung mit Zulauf für warmes Wasser ist nicht gleichzusetzen mit einem Verbot eines Zulaufs für warmes Wasser, sondern vielmehr wird Betreibenden und Anwendenden hier ein Gestaltungsspielraum eröffnet“. Kaltwasser habe zudem noch andere Vorteile: „Werden Hände wiederholt höheren Wassertemperaturen höher als 20 °C ausgesetzt, kann das zu Hautirritationen führen.“ Verwendet eine Praxis Kaltwasser, könne sie außerdem ihre Ökobilanz verbessern und die Gefahr einer Kontamination mit Legionellen reduzieren. ck Die wichtigste Einzelmaßnahme der Händehygiene in der medizinischen und der pflegerischen Versorgung ist die Händedesinfektion. Einzelne Indikationsstellungen erfordern zusätzlich das Händewaschen. Aus Gründen der Hygiene und der Infektionsprävention ist die Ausstattung medizinischer Handwaschplätze mit warmem Wasser aber nicht erforderlich. Foto: Tatjana-stock.adobe.com „Den Beschäftigten sind leicht und schnell erreichbar Handwaschplätze mit fließendem Wasser (Trinkwasserqualität), Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.“ Aktualisierte TRBA 250, Abschnitt 4.1.2.

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