POLITIK | 19 Zu den wirtschaftlichen Beweggründen der Behandler können wir nur mutmaßen. Es spricht aus unserer Erfahrung jedoch viel dafür, dass diese Behandlungsfehler im Behandlungsformat von DrSmile strukturell angelegt sind – oder zumindest waren. Bereits das Landgericht Düsseldorf hat 2019 festgehalten, dass die Behandlung durch DrSmile standardunterschreitend ist. Uns sind ebenfalls mehrere Fälle bekannt, wo eine klinische Untersuchung durch einen Kieferorthopäden und eine Aufklärung über Alternativtherapien nicht erfolgt sind sowie die erforderliche Diagnostik nicht durchgeführt wurde. Im hiesigen Fall hat sich DrSmile wohl bewusst gegen die Anfertigung der Basisdiagnostik entschieden. Die Beklagte argumentierte, dass die erforderliche Basisdiagnostik deshalb nicht erforderlich gewesen sei, weil es sich um lediglich ästhetische Korrekturen handelte. Die rechtliche Wertung ist natürlich völlig unhaltbar. Als Begründung für das Unterlassen der erforderlichen Diagnostik wird eine angeblich rein kosmetische Behandlung behauptet. Dabei wird die Diagnostik gerade benötigt, um die medizinische Indikation zu bewerten. Mittlerweile behauptet DrSmile x Impress, dass man neben 3D-Scans ebenfalls Röntgenbilder anfertigt. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wissen wir derzeit nicht. Bei der Untersuchung einer Patienten im Dezember 2025 wurde zumindest kein Röntgenbild angefertigt. Auch die durch das Gericht festgestellte fehlende Verlaufskontrolle hängt nach unserer Ansicht unmittelbar mit dem (digitalen) Geschäftsmodell von DrSmile x Impress zusammen. Nach wie vor wirbt die Beklagte damit, dass eine Verlaufskontrolle dadurch erfolge, dass Zahnärzte sich die selbst aufgenommenen und hochgeladenen Bilder der Patienten anschauen. Aus der Patientenakte der Klägerin ging jedoch nicht hervor, dass sich ein Zahnarzt die Bilder überhaupt angeschaut hat. Selbst wenn sich approbierte Zahnärzte diese durch die Patienten selbst angefertigten Bilder anschauen sollten, ist nach unserer Ansicht äußerst fraglich, ob dies ausreicht, um eine Verlaufskontrolle nach medizinischen Standards zu gewährleisten. zm116 Nr. 19, 01.10.2026, (1453) Eine „kosmetische Behandlung“? Weder eine Panoramaschichtaufnahme noch das in diesem Fall erforderliche Fernröntgenseitenbild waren zuvor angefertigt worden. (Hier sieht man das nachträglich für das Gutachten angefertigte FRS.) Foto: Fabian Witt VITALERHALTUNG DER PULPA IN DER TÄGLICHEN PRAXIS MTA vpt • Zuverlässig: mineralisiert zu einer bakteriendichten Versiegelung • Zeiteffizient: sofortige Weiterverarbeitung durch druckloses Überschichten • Praktikabel: für Kariesmanagement und Vitale Pulpa Therapie einsetzbar VITAL statt Endo. VOCO GmbH · Anton-Flettner-Straße 1-3 · 27472 Cuxhaven · Freecall 00 800 44 444 555 · www.voco.dental
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