zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1552) 22 | PRAXIS NACHFOLGEPLANUNG Die Steuer-optimale Gestaltung der Praxisimmobilie Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Die steuerliche Optimierung der Praxisimmobilie ist einer der anspruchsvollsten Bausteine bei der Nachfolgeplanung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Während die Übergabe der Praxis meist akribisch vorbereitet wird, gerät die damit verbundene Immobilie oft aus dem Blick. Das kann Jahre später fatale steuerliche Folgen haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Weichen rechtzeitig stellen. Ein aktueller Praxisfall zeigt, wie sich mit einer vorausschauenden Struktur sowohl die Einkommensteuer als auch die Schenkungssteuer minimieren lassen – und zugleich die wirtschaftliche Kontrolle innerhalb der Familie erhalten bleibt: Eine niedergelassene Zahnärztin betrieb ihre Praxis über lange Zeit in einer eigenen Praxisimmobilie. Im Zuge der Nachfolge veräußerte sie die Praxis an ihren Sohn, der ebenfalls Zahnarzt ist. Die Entscheidung für einen entgeltlichen Verkauf hatten beide bewusst getroffen, um das Steuersatzgefälle zwischen seinem laufenden Spitzensteuersatz und ihrem ermäßigten Veräußerungssteuersatz zu nutzen. Die Praxisimmobilie verblieb zunächst bei der Mutter, bei der sie aus dem steuerlichen Betriebsvermögen in ihr steuerliches Privatvermögen überführt wurde. Dabei erfolgte die Versteuerung der über Jahrzehnte entstandenen stillen Reserven – wenn auch zum ermäßigten Steuersatz. Nun stellte sich die Frage: Wie kann die Immobilie auf die nächste Generation übertragen werden, ohne erneut erhebliche steuerliche Nachteile herbeizuführen? Eine schlichte Schenkung wäre ein Problem Die Mutter ist wirtschaftlich abgesichert. Neben weiteren vermieteten Immobilien verfügt sie über ausreichend Einkünfte aus dem Versorgungswerk. Auf laufende Mieteinnahmen aus der Praxisimmobilie ist sie daher nicht angewiesen. Da der Sohn die Immobilie unmittelbar für seine freiberufliche Tätigkeit nutzt, würde diese steuerlich notwendiges Betriebsvermögen werden. Die Folge: Bei einer späteren Entnahme oder Veräußerung wären sämtliche künftigen Wertsteigerungen erneut steuerpflichtig. Hinzu kommt: Würde der Sohn keine Miete zahlen, entfiele für ihn dafür der Betriebsausgabenabzug. Er hätte dann lediglich die steuerliche Abschreibung, die in diesem Fall sehr niedrig ist. Der Sohn ist verheiratet, seine Ehefrau ist keine Zahnärztin, die beiden haben Eine Nachfolge-Regelung beinhaltet nicht nur die eigentliche Praxisabgabe, sondern auch die Praxisimmobilie. Denn diese ist ein entscheidender Hebel für die langfristige Vermögenssicherung. Foto: Julija - stock.adoeb.com (generiert mit KI)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=