78 | PRAXIS ALTERSABSICHERUNG Wie attraktiv ist das Altersvorsorgedepot für Zahnärzte? Ab nächstem Jahr gibt es das geförderte Altersvorsorgedepot, das auch Zahnärzte in Anspruch nehmen können. Die entscheidende Frage: Ist die Anlage eine gute Ergänzung zum Versorgungswerk? Der unabhängige Versicherungsberater Ralf Seidenstücker, Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH, checkt die Bedingungen. Bei der Frage, ob sich das Altersvorsorgedepot (AVD) lohnt, hilft der Vergleich mit einem normalen ETF-Sparplan, der nicht vom Staat gefördert wird. Dabei zeigt vor allem die Besteuerung während der Anspar- und der Auszahlungsphase, ob man die Altersabsicherung tatsächlich aufbessern kann. Anders als bei der klassischen RiesterRente sind auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte und Zahnärzte – egal, ob angestellt oder selbstständig – förderberechtigt. Auch Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen können davon profitieren. „Voraussetzung ist, dass der erwerbstätige Partner in ein AVD einzahlt“, erläutert Seidenstücker, unabhängiger Versicherungsberater aus Bonn und seit 20 Jahren Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH. Wichtig sei, dass das Produkt zertifiziert ist und somit den Fördervorgaben entspricht. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem selbstverwalteten Depot und einem Standarddepot. Beim selbstverwalteten Depot hat man (abgesehen von Einzelaktien, gehebelten ETFs und Kryptowährungen) die freie Wahl aus ETF- und Fonds. Beim Standarddepot legt der Anbieter die Auswahl fest und investiert in zwei unterschiedliche ETFs – in einen risikoarmen (sichere Staatsanleihen) und in einen risikobehafteten (Aktien aus dem weltweiten Markt). Beide Optionen werden vom Staat durch Zulagen, Steuererleichterungen und die ausbleibende Kapitalertragssteuer gefördert. „Diese Zulagen werden direkt dem Altersvorsorgedepot gutgeschrieben und erhöhen somit das Kapital, das für den langfristigen Vermögensaufbau zur Verfügung steht“, erklärt Seidenstücker. Das Kapital wächst von Anfang an ... „Das Altersvorsorgedepot kann entweder als Versicherungsvertrag, als Investmentdepot oder als BausparverFoto: Björn Wylezich-stock.adobe.com zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1608)
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