Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 20

zm116 Nr. 20, 16.10.2026, (1610) 80 | PRAXIS Sparleistung werden durch die staatliche Unterstützung 2.340 Euro, die für die Altersvorsorge investiert werden.“ Familien profitieren zusätzlich von einer Kinderförderung. Für jedes Kind wird eine jährliche Zulage von 300 Euro gewährt. Um die volle Kinderzulage zu erhalten, genügt ein eigener Sparbeitrag von 25 Euro monatlich beziehungsweise 300 Euro pro Jahr. Auch Berufseinsteiger profitieren: Wer sein Altersvorsorgedepot vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eröffnet, erhält einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Dieser Bonus wird direkt dem Vertrag oder Depot gutgeschrieben. Vorteile mit der Günstigerprüfung Darüber hinaus kann man bei der Steuererklärung Sonderausgaben von bis zu 1.800 Euro plus der erhaltenen Zulagen abziehen. „Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, ob die erhaltenen Zulagen oder der steuerliche Vorteil für einen günstiger sind. Dabei werden die bereits gutgeschriebenen Zulagen mit der möglichen Steuerersparnis verglichen“, berichtet Seidenstücker. „Sind die Zulagen für den Depotinhaber vorteilhafter, bleibt es bei den bereits gutgeschriebenen Förderbeträgen. Ergibt die Prüfung allerdings einen höheren steuerlichen Vorteil, erhält man die Differenz über den Steuerbescheid zurück. Dadurch profitiert man automatisch von der jeweils günstigsten Förderung.“ Eine Steuererklärung ist für den Erhalt der Zulagen grundsätzlich nicht erforderlich, kann sich aber lohnen, da nur so geprüft werden kann, ob einem zusätzlich ein steuerlicher Vorteil zusteht. Dabei orientiert sich das AVD am Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase profitieren Sparer von staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen. Zudem bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Auch ein Wechsel eines ETFs oder Fonds ist völlig steuerfrei. „Dadurch entsteht ein sogenannter Steuerstundungseffekt: Geld, das während der Ansparphase nicht für Steuern aufgewendet werden muss, bleibt vollständig investiert und kann über viele Jahre zusätzliche Erträge erwirtschaften“, verdeutlicht der Experte. „Die Besteuerung erfolgt erst während der Auszahlungsphase im Ruhestand – mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Da das zu versteuernde Einkommen dann häufig niedriger ist als während der aktiven Berufsjahre, fällt die steuerliche Belastung in vielen Fällen geringer aus“, sagt Seidenstücker. Der Verrentungszwang entfällt Mit Beginn der Auszahlphase gibt es verschiedene Möglichkeiten: „Gegenüber der Riester-Rente bringt die neue Förderung dabei einen entscheidenden Vorteil – der bisherige Verrentungszwang entfällt. Man kann zwischen einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr und einer lebenslangen Rentenzahlung wählen. Der Wechsel in die Auszahlphase ist grundsätzlich zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch früher.“ Zu Beginn kann man bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens als Einmalbetrag entnehmen. Aber Achtung: Mehr führt zum Steuerschock! „Welche Auszahlungsform am besten zu einem passt, hängt von den persönlichen Zielen, der finanziellen Situation, der Gesundheit und dem Wunsch nach Flexibilität oder lebenslanger Planungssicherheit ab“, stellt Seidenstücker klar. Fazit Beim Altersvorsorgedepot kann man zugunsten höherer Renditechancen auf eine verpflichtende Beitragsgarantie verzichten, wodurch Kapital verstärkt in breit gestreute Aktienfonds und ETFs investiert werden kann. Eine Beitragsgarantie in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent wird durch Rentenversicherer angeboten. Interessant ist vor allem die monatliche Auszahlung am Ende in der Ausschüttungsphase. Verglichen mit dem normalen Depot ergibt sich beim AVD in den meisten Fällen eine leicht höhere Auszahlung. Je höher das Einkommen, desto höher ist später die Ausschüttung, weil mehr von der Steuer abgesetzt werden kann. Die Auszahlungen aus dem Depot sind mit dem im Alter in der Regel niedrigeren Steuersatz zu versteuern. „Für angestellte und selbstständige Zahnärzte dient das Depot als chancenorientierte Ergänzung zum Zahnärztlichen Versorgungswerk, wobei der langfristige Anlagehorizont kurzfristige Kursschwankungen ausgleicht“, resümiert Seidenstücker. „Zum heutigen Zeitpunkt ist der Anbietermarkt noch stark in Bewegung. Daher kann man auch erst einmal die Entwicklungen beobachten, um ein günstiges Angebot zu finden, anstatt überstürzt zu handeln“, rät Seidenstücker abschließend. LL AUF EINEN BLICK Die Vorteile des AVD n Einzahlungen und Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bleiben in der Ansparphase steuerfrei (Steuerstundungseffekt). n Das nicht versteuerte Kapital bleibt vollständig investiert und erwirtschaftet zusätzliche Erträge. n Die Auszahlungen werden erst im Alter mit dem dann meist niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. AVD-Beispielrechnung Eine 30-jährige Zahnärztin investiert 150 Euro monatlich in ein AVD. Es wird in einen weltweit anlegenden Aktien-ETF investiert, die durchschnittliche Wertentwicklung liegt bei 6 Prozent. Die Grundzulage beträgt 540 Euro jährlich plus 442,80 Euro Steuervorteil. Die Gesamtförderung beläuft sich auf 982,80 Euro. Im Alter 67 kann sich die Zahnärztin über eine zusätzliche Rente von 2.366 Euro monatlich freuen. Berechnungen dieser Art können Sie auf www.altersvorsorgedepot. de anstellen.

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