Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 107, Nr. 19, 1.10.2017, (2243) dung zu erhalten. Verbale Allgemeinplätze wie „Das allgemeine Zinsniveau hat sich eben verändert“ sind keineswegs ausreichend. Ist die Bank zu derartigen Konkretisierungen nicht bereit, sollte auf der Beibehaltung des bisherigen Kreditzinssatzes bestanden werden. Zu Punkt 2: Vor allem zunehmende Geschäftsumsätze, die über die kreditgebende Bank geleitet werden, bieten gute Möglichkeiten zur Kos- tenreduzierung. Das zusätzliche Vertrauen, das der Praxisinhaber damit seiner Bank entgegenbringt, sollte im Gegenzug bei Kreditzinssätzen auch angemessen hono- riert werden. Zu Punkt 3: Dies gilt ebenfalls für den Gesamtumfang der Dienstleistungen mit dem jeweiligen Kreditgeber. Es ist durchaus angemessen, dies bei Zinssatzverhandlungen offensiv zu vertreten. Zu Punkt 4: Die Vorabinformation bezüglich der Bonitäts- stufe ist deshalb wichtig, da sich einerseits daran die Höhe der Zinskosten orientiert und andererseits der Zahnarzt rechtzeitig feststellen kann, in welchen Punkten die Bank vor allem wirtschaftliche Probleme der Praxis sieht. Zum Gesprächstermin können somit, bei entsprechender Vorbereitung, aktuelle Informationen etwa zur Umsatz- und Gewinnerwartung geliefert werden, die den Verhandlungsspielraum des Zahnarztes ebenfalls verbessern helfen. Hilfreich können in diesem Zusammenhang auch insgesamt umfangreichere Informationen über die finanzielle Lage der Praxis sein. Michael Vetter Finanzjournalist Foto: kickimages - iStockphoto.com E10 Gutes besser machen: Der neue Premium-Autoklav Euronda Deutschland GmbH · Am Landwehrbach 5 · 48341 Altenberge · Tel. 02505 / 9389-0 · info@euronda.de www.euronda.de sterilisiert schnell trocknet gründlich spart Energie wartungsfreundlich Live vor Ort auf den Fachmessen in: Leipzig, München, Stuttgart, Frankfurt 89

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