Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 19

zm 107, Nr. 19, 1.10.2017, (2242) Je nach der Kreditwürdigkeit eines Kunden liegen die Zinssätze des Überziehungskredits oft bei weit über zehn Prozent pro Jahr. Kommen dann noch Überziehungszinsen von nochmals bis zu etwa sechs Prozent hin- zu, beträgt die Gesamtbelastung zum Teil schnell rund zwanzig Prozent. Bei einem Überziehungskredit von 20.000 Euro, der regelmäßig in Anspruch genommen wird, kann schon eine jährliche Belastung von 2.500 bis 3.000 Euro entstehen, da sind die Überziehungszinsen noch nicht einmal ein- gerechnet. Statt bei solchen finanziellen Belastungen möglicherweise voreilig mit einem Bank- wechsel zu drohen – das hören Bankmitar- beiter in der Regel ohnehin nicht gern, so verschärft man im Gegenteil meist unnötig das Gesprächsklima –, sollten Zahnärzte zur Verringerung dieser Zinssätze über die Zinshöhe mindestens zweimal pro Jahr mit dem zuständigen Bankmitarbeiter hart- näckig verhandeln. Dieser konsequente, souveräne Umgang mit der Bank, der bei Praxisverantwortlichen keineswegs üblich ist, zeigt dem Kreditinstitut, dass der Zahnarzt auch bei seinen Bankgeschäften professionell vorgeht und erhöht gleich- zeitig den Respekt gegenüber ihm als Kun- den. Um dann aber auch tatsächlich erfolg- reich zu sein, ist seitens des Zahnarztes mit- hilfe seines Steuerberaters zunächst eine sorgfältige Gesprächsvorbereitung erforder- lich, die aus folgenden Punkten bestehen sollte: ! Ermittlung der Entwicklung der jeweili- gen Zinshöhe des Überziehungskredits ein- schließlich möglicher Zusatzkosten wie Überziehungszinsen, Kreditprovisionen oder Bereitstellungszinsen innerhalb der vergan- genen drei Jahre ! Feststellung des Umsatzanteils der Praxis, der während der vergangenen drei Jahre über das Geschäftskonto der jeweiligen Bank geleitet wurde ! Zusammenstellung aller wesentlichen Dienstleistungen sowohl des Zahnarztes – geschäftlich wie privat – als auch von Familienmitgliedern, bei denen die Hilfe des Kreditinstituts in Anspruch genommen wird (zusätzliche Konten, Wertpapierdepots usw.) ! Bitte an den Bankmitarbeiter um eine Vorabinformation bezüglich des Zahnarzt- ratings oder eines anderen Beurteilungs- systems der Bank, aus dem die aktuelle Kre- ditwürdigkeits- beziehungsweise Bonitäts- stufe der Praxis eindeutig hervorgeht. Das ist Ihre Bankstrategie Diese Informationen sollten während des Bankgesprächs strategisch folgendermaßen genutzt werden: Zu Punkt 1: Hier bestehen Zinssenkungsspielräume, wenn die Entwicklung der erwähnten Kreditkosten nicht parallel zur Entwicklung der Geldanlagezinssätze erfolgte. Dies kann man entweder selbst anhand der eigenen Tages- oder Termingeldanlagen oder durch Nachfrage bei seinem Gesprächspartner bei der Bank feststellen. Konkret: Erfolgten während des überprüften Zeitraums mehr oder weniger regelmäßige Kreditzinssteige- rungen, so hätte die Bank die Anlagezinsen grundsätzlich in ähnlicher Weise anpassen müssen. Darüber hinaus sollte man bei jeder Kreditzinserhöhung darauf bestehen, von seiner Bank eine jeweils detaillierte Begrün- Überziehungszinsen Haben Sie Ihre Bankkonditionen nachverhandelt? Obwohl die Höhe von Überziehungszinsen für das Praxiskonto erhebliche Verhandlungsspielräume auch nach bereits eingeräumter Kreditlinie bietet, wird davon viel zu selten Gebrauch gemacht. Unverständlich, denn hier kommen schnell ein paar Tausend Euro Kosten pro Jahr zusammen. 88 Praxis

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