Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 01-02

zm 108, Nr. 01-02, 16.1.2018, (88) So haben etwa 93 Prozent der Zahnarzt- Webseiten kein oder ein unvollständiges Im- pressum. Ganze 11 Prozent besitzen keine Datenschutzerklärung. Datenschutz ist kein „nice to have“ Initiiert wurde die Studie von der Münchener Online-Praxismarketing-Agentur Reif & Kol- legen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei für Medizinrecht Prof. Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner. Untersucht wurden insgesamt 400 Webseiten von Zahnärzten, Dermatologen, Gynäkologen, plastischen Chirurgen und Orthopäden, die in den acht größten deutschen Städten praktizieren und bei Google gut gefunden werden. Die Auswertung erfolgte über einen Fragebogen mit 22 Kriterien zur Überprüfung der Web- seiten auf rechtliche Fehler. Laut Studie hat nur eine einzige der 400 untersuchten Webseiten eine vollkommen korrekte Datenschutzerklärung – alle anderen sind lückenhaft. So fehlt zum Beispiel bei 70 Prozent aller Datenschutzerklärungen die Nen- nung des Datenschutzverantwortlichen. Weitere Fallstricke zeigen sich bei der tech- nischen Umsetzung bestimmter Daten- schutzrichtlinien: Nur auf 4 Prozent der un- tersuchten Webseiten öffnet sich ein neues Fenster, das die Zustimmung des Users für die Cookie-Nutzung einholt. „Cookies sind kleine Textdateien, die notwendig sind, um die eigene Homepage mit Google Analytics auszuwerten“, erläutern die Autoren. Zwar sei die Zustimmung der User laut Telemedien- gesetz nicht nötig, aber die EU-Richtlinie Nr. 2009/136/EG verlangt sie durchaus. „Für absolute Rechtssicherheit raten Anwälte deshalb zu dieser Maßnahme“, heißt es in der Untersuchung. Ein ähnliches Problem sind Social-Media- Plug-ins, die die Praxis-Webseite mit dem Facebook-Auftritt der Praxis verbinden. Da die IP-Adresse des Users an Facebook über- mittelt wird, wenn er auf den Link klickt, um ein Profil zu liken, und da Facebook diese Daten zu Werbezwecken nutzen kann, muss der User laut Düsseldorfer Landesgericht (Urteil vom 9. März 2016) einwilligen. Vorsicht auch beim Facebook-Profil „Das Urteil ist sehr streng“, schreiben die Autoren. „Absolut rechtssicher ist die Web- seite nur, wenn sich ein Fenster öffnet, das den Nutzer auf die Plug-ins hinweist und seine Einwilligung einholt.“ Aus der Studie geht jedoch hervor, dass sich nur 1 Prozent der Praxisinhaber an diese Richtlinie hält. „Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum“, heißt es in der Untersuchung. „Das Praxis- Profil ist mit einem vollständigen Impressum zu versehen und darf keine berufswidrigen Texte enthalten.“ 87 Prozent der untersuchten Zahnarzt-Webseiten haben hier Mängel. nb/sg Praxismarketing im Internet Viele Zahnarzt-Webseiten bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone Eine aktuelle Studie zeigt: Grobe Rechtsverstöße auf Webseiten von Zahnarzt- praxen sind selten, rechtliche Schwachstellen dafür aber umso häufiger. Wie Sie sich im Internet rechtssicher präsentieren! Nur eine von 400 untersuchten Webseiten hat eine vollkommen korrekte Datenschutzerklärung – alle anderen sind lückenhaft. Foto: Fotolia.com - rasstock 88 Praxis

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