Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 108, Nr. 4, 16.2.2018, (236) Aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, das niedrigste Teilruhegeld – in Bayern also 30 Prozent – zu wählen. Der hierdurch gesicherte niedrige Besteuerungsanteil gilt nach einer Verfügung der Finanz- verwaltung auch für den später beginnenden (höheren) Rentenan- teil. Der Unterschied: insgesamt 8.618 Euro Ein Beispiel: Zahnarzt Z aus Würzburg ist 60 Jahre alt. Seine Rente aus dem Versorgungswerk in Höhe von 4.500 Euro pro Monat würde regulär 2023 beginnen und wäre dann zu 83 Prozent steuer- pflichtig. Bezieht er ab 2018 ein Teilruhegeld, beträgt der steuer- pflichtige Anteil lediglich 76 Prozent, also 7 Prozent-Punkte weni- ger. Er und seine Ehefrau haben noch weitere Einkünfte, so dass der gemeinsame Spitzensteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit 36 Prozent angenommen wird. Wenn die Rente 20 Jahre gezahlt wird, ergibt sich eine Steuerersparnis von insgesamt 27.220 Euro. Bei niedrigeren Renten / Steuersätzen fällt der Steuervorteil entsprechend geringer aus. Durch das Vorziehen der Rente ergibt sich durch den höheren Steuersatz aufgrund des Praxisgewinnes ein Steuernachteil. Dieser beträgt bei einem Vorzie- hen um fünf Jahre bei der vollen Rente 12.312 Euro, bei einer Teil- rente von 30 Prozent hingegen nur 3.694 Euro. Der Unterschieds- betrag in Höhe von 8.618 Euro ist der steuerliche Vorteil durch die Teilrente. Tipp: In vielen Fällen wird sich das Vorziehen des Rentenbeginns per Saldo positiv auf die Besteuerung der Rente auswirken. Dies wird durch die Möglichkeit der Teilrente viel attraktiver als es bisher war. Neben der Rente kann es viele andere Faktoren geben, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken. Beispielhaft seien hier genannt: hohe Einkünfte des Ehepartners, Verluste aus Vermietung und Ver- pachtung und Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf der Praxis. Bernhard Fuchs Steuerberater 97080 Würzburg Ein Rechenbeispiel: Zahnarzt Z aus Würzburg Rente p.a. 54.000 EUR Bei Regelaltersrente 2023 steuerpflichtig 83 % Bei Teilrentenbeginn in 2018 und 2023 steuer- pflichtig 76 % Steuervorteil durch vorgezogene Teilrente p.a. Quelle: Fuchs Steuerpflichtiger Anteil 44.820 EUR 41.040 EUR Steuer ab 2024 p.a. 16.135 EUR 14.774 EUR 1.361 EUR Cervitec F Der Schutzlack mit Kombinationswirkung ® Fluoridierung und Keimkontrolle durch Fluorid plus Chlorhexidin plus CPC Mehrfach- Schutz in einem Arbeitsschritt Welt- neuheit C e r v i t e c F www.ivoclarvivadent.de/cervitec-f

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