Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 04

zm 108, Nr. 4, 16.2.2018, (310) gezwungen sind, sich auf jameda bewerten zu lassen. Auch wenn die Entfernung einzel- ner, nachgewiesen falscher Bewertungen zulässig ist, kann aufgrund des großen Inte- resses an Transparenz im Gesundheitsmarkt keine Löschung des Gesamtprofils vorge- nommen werden (BGH-Urteil vom 23. Sep- tember 2014). Genau dagegen klagt nun eine Kölner Dermatologin, die nicht bereit ist, in ein kostenpflichtiges Profil zu investieren, vor dem Bundesgerichtshof. Durch die Bevor- zugung kostenpflichtig registrierter Ärzte sieht sie ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Urteil wird für den 20. Februar erwartet. Ich bin kein Jurist und werde daher auch kein juristisches Urteil zu der Thematik ab- geben. Jedoch habe meine ganz eigene Meinung zu dem Thema: Bewertungsplatt- formen und der Wettbewerb leben von Transparenz. Als Patient sollte ich die gleich- berechtigte Möglichkeit erhalten, Praxen in meiner Region wahrnehmen und beurteilen zu können – unabhängig von der Zahlkraft des jeweiligen Arztes. Als Arzt sollte ich an der Zufriedenheit meiner Patienten orien- tiert sein. Sie betreiben also dann die beste Werbung, wenn Sie Ihre Patienten um ein aktives Feedback bitten. Dafür reicht ein Basisprofil. Als professionell geführte Praxis ist die Angst vor schlechten Bewertungen unangebracht. Qualität setzt sich durch. Bewerten Kollegen besser? Um sicher mit Bewertungsplattformen um- gehen zu können, ist ein Verständnis der Vor- gehensweisen und Bewertungsgrundlagen nötig. So kommen bei der Ärzteliste des Magazins Focus neben einem Fragebogen, den Sie als Zahnarzt selbst ausfüllen, mit ho- her Gewichtung auch die Meinungen und Empfehlungen zahnärztlicher Kollegen zum Tragen. Diese entscheiden mit kleinen Aussa- gen entsprechend schnell über das (Un-) Wohl Ihrer Praxis. Insbesondere bei den Arzt- empfehlungen müssen überdurchschnittlich gute Ergebnisse vorliegen, um eine gute Plat- zierung zu erzielen. Hinzu kommen Empfeh- lungen von Patienten und Auswertungen von Publikationen. Auch wenn Sie mit den Bewertungsmaßstäben vertraut sind, heißt es nicht, dass Sie automatisch Erfolg haben. Oder kennen Sie viele junge Kolleginnen und Kollegen, die auf eine Vielzahl an Publikatio- nen zurückgreifen können? Bedenken Sie immer eines: Die wahre Quali- tät der Praxis misst sich nicht in Bewertun- gen einzelner Patienten. Vielmehr ist die Gesamtqualität entscheidend. Hierbei spielen insbesondere Ihre Mitarbeiter, ein starkes Überweiser-Netzwerk und vor allem Ihre Patienten eine entscheidende Rolle. Welche Auswirkungen sich durch das für den 20. Februar angekündigte Gerichts- urteil ergeben und wie Sie als Praxis darauf reagieren sollten, lesen Sie in der kommen- den Ausgabe meiner Kolumne. In diesem Sinne ... Ihr Christian Henrici Henrici@opti-zahnarztberatung.de www.opti-zahnarztberatung.de Mit der Erfahrung aus mehr als 1.400 umfassenden Mandaten in zehn Jah- ren beantwortet der Praxisexperte und Hauptgesellschafter der Opti Zahnarzt- beratung Fragen von Mandanten und Lesern zum Unternehmen Zahnarzt- praxis. Der Einblick in seinen „Praxis“- Alltag soll Lösungsansätze aufzeigen, um Problemen in der Praxis so früh wie möglich be- gegnen zu können. Oder besser – um diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Henrici hilft – der Praxisflüsterer Fotos: [M] nosorogua/martialred-Fotolia.com/zm-mg

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