Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 108, Nr. 6, 16.3.2018, (606) 1.) Änderungen in § 7 der Satzung der KZBV a) In § 7 Abs. 7 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt: „Für die Abberufung des Vorsitzenden der Vertreterversamm- lung oder eines seiner Stellvertreter gem. § 80 Abs. 4 SGB V gelten die Bestimmungen in § 8 Abs. 7 bis 11 entsprechend. Satz 2 gilt dabei mit der Maßgabe, dass das Misstrauen ent- sprechend § 8 Abs. 2 Sätze 4 und 7 mit der Mehrheit der ab- gegebenen gültigen Stimmen ausgesprochen werden kann.“ b) In § 7 wird nach Absatz 11 folgender Absatz 12 eingefügt: „Der Vorstand hat mindestens 14 Tage vor jeder ordentlichen Sitzung der Vertreterversammlung den Mitgliedern der Ver- treterversammlung einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit im Zeitraum seit der jeweils vorhergehenden Sit- zung der Vertreterversammlung vorzulegen. Der Bericht hat sich auf die wesentlichen Angelegenheiten der KZBV, insbe- sondere solche, die für diese erhebliche finanzielle Auswir- kungen haben, zu beziehen, soweit diese vom Vorstand wahrzunehmen sind. Die Vertreterversammlung kann mit einem Viertel der in einer diesbezüglichen Abstimmung in der Vertreterversammlung abgegebenen Stimmen zusätz- liche Berichte des Vorstandes zu einzelnen, wesentlichen Angelegenheiten der KZBV sowie Einsicht in Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen verlangen.“ c) Die bisherigen Absätze 12 bis 16 [des § 7] rücken in ihrer Zählung unter Beibehaltung ihrer Reihenfolge jeweils um eins auf und werden zu den Absätzen 13 bis 17. d) In § 7 Abs. 14 [neu: Abs. 15] Buchstabe e wird der Satz- punkt durch ein Semikolon ersetzt und das nachfolgende Wort „Im“ durch das Wort „im“ ersetzt. e) In § 7 Abs. 14 [neu: Abs. 15] wird in Buchstabe e die Angabe „Abs. 14“ durch die Angabe „Abs. 15“ ersetzt. f) In § 7 Abs. 14 [neu: Abs. 15] Buchstabe n werden die Worte „im Bundesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versor- gung und“ gestrichen. g) In § 7 Abs. 14 [neu: Abs. 15] Buchstabe s wird die Angabe „§ 15 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 16 Abs. 1“ ersetzt. h) In § 7 Abs. 14 [neu: Abs. 15] Buchstabe s wird der Satz- punkt durch ein Semikolon ersetzt. i) In § 7 Abs. 14 [neu: Abs. 15] wird nach Buchstabe s folgen- der Buchstabe t angefügt: „t) die Zustimmung zu Dienst- oder Werkverträgen gemäß § 79 Abs. 3c SGB V.“ j) § 7 Abs. 15 [neu: Abs. 16] wird um folgende Sätze ergänzt: „Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Hand- aufheben. Soweit eine Abstimmung Fragestellungen gem. § 7 Abs. 15 Buchstaben j, r oder s betrifft, ist schriftlich namentlich abzustimmen (§ 79 Abs. 3b Satz 6 SGB V i.d.F. des GKV-SVSG). Zudem ist auch auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder der Vertreterversammlung schriftlich namentlich abzustimmen. Alle Arten der Stimmabgabe können auf Beschluss der Vertreterversammlung durch eine geeignete Art der elektronischen Stimmabgabe ersetzt werden; dies gilt nicht für Wahlen zum Vorsitz der Vertreter- versammlung und für Vorstandswahlen einschl. der Wahl des Vorsitzenden des Vorstands sowie für die Abwahl von Bekanntmachung Änderung der Satzung der KZBV Die Vertreterversammlung der KZBV hat auf ihrer Sitzung am 08./09.11.2017 in Frankfurt am Main folgende Änderungen der §§ 7, 8 und 20 der Satzung der KZBV beschlossen, die das Bundesministerium für Gesundheit mit Bescheid vom 14.02.2018 (Az.: 225–21624–03/001) gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genehmigt hat. Gemäß § 21 der Satzung der KZBV werden diese Änderungen hiermit veröffentlicht und treten am 24.03.2018 in Kraft. 102 Bekanntmachungen

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