Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 108, Nr. 6, 16.3.2018, (520) IDZ-Hygienekostenstudie Bundesweite Erhebung startet In den nächsten Wochen startet eine bundesweite Studie zur Erfassung der Hygienekosten in deutschen Zahnarztpraxen, durchgeführt vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ). Circa 3.400 Zahnarztpraxen aus ganz Deutschland werden zufällig aus- gewählt und mit einem Frage- bogen angeschrieben. Die Aus- wertung erfolgt anonymisiert und ohne jeglichen Personenbezug gemäß dem Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) und weiteren da- tenschutzrechtlichen Bestim- mungen. Die fertige Studie soll im Sommer 2019 vorliegen. Das Studienziel ist, die hygiene- bedingten Kosten aufzudecken, zum Erhalt des Wirtschaftlich- keitsgebots beizutragen und so Orientierung für die öffentliche Diskussion zu bieten. Nutzen für die Studienteilnehmer: Systematische Zusammenstel- lung der Kosten, die im Zusam- menhang mit Hygiene in der eigenen Praxis entstehen. Darlegung von Ausgaben für Hygiene und von möglichen Sparpotenzialen. Bei der Durchführung von Hygiene- maßnahmen ist immer auf Vor- gaben aus zwei Quellen zu achten: zum einen auf Vorgaben von staatlicher Seite wie etwa die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infek- tionsprävention (KRINKO) oder die Gesetze (Medizinprodukte- gesetz, MPG), zum anderen auf die Angaben von Herstellern von Medizinprodukten, etwa die Fest- legung von Validierungsinterval- len oder Dosierungsangaben. Bei diesen Vorgaben steht vor allem die Effektivität im Vordergrund, also Wirksamkeit, Nutzen oder Ertrag der Hygienemaßnahmen. Die Hygienekostenstudie soll nun einen Beitrag leisten, dass nicht nur die Effektivität der Maßnahmen berücksichtigt wird, sondern auch deren Effizienz. Das IDZ hofft auf eine rege Teilnahme, um reprä- sentative Ergebnisse für Deutsch- land und die Kammer- und KZV- Bereiche liefern zu können. Bei Fragen wenden Sie sich an den Projektleiter Nicolas Frenzel, E-Mail: n.frenzel@idz.institu te, Tel.: 0221/4001-148. pr/pm Das IDZ ist ein außeruniversitäres Forschungsinstitut in Trägerschaft von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereini- gung. Es forscht zu praxisrelevanten Themen im Bereich der zahnmedizi- nischen Versorgung. Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin Young-Esthetics-Preis 2018 ausgeschrieben Zum 14. Mal hat die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahn- medizin (DGÄZ) den Young-Esthetics- Preis ausgeschrieben. Ausgezeichnet werden mit dem Nachwuchspreis nachhaltige therapeutische Kon- zepte, die Ästhetik und Funktion für eine zahnmedizinische Reha- bilitation gleichwertig verbinden. Bei den Fällen sollte es vorder- gründig nicht um kosmetisch- schöne Lösungen gehen, sondern um Rehabilitationen, die sich an der Natur orientieren und ästhe- tische mit funktionellen Aspekten verbinden. Der Preis richtet sich an Zahnärzte, deren Approbation höchstens fünf Jahre zurückliegt. Nachwuchs- förderung ist ein zentrales Anlie- gen der DGÄZ – auch um die Qualität in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu steigern. Der Young-Esthetics- Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und mit einer kostenlosen Mitgliedschaft in der DGÄZ für ein Jahr verbunden. Der ausgezeichnete Fall wird auf der DGÄZ-Tagung INTERNA vorgestellt (15./16. Juni in Wes- terburg). Bewerber müssen einen mit Fotos durchdokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, der gestellten Diagnosen sowie einer Begründung der Therapie- entscheidung. Modelle sind er- wünscht, aber nicht zwingend erforderlich. nb/pm Bewerbungen gehen an: DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg oder per E-Mail an: info@dgaez.de , Stichwort: Young Esthetics Pilotkurs der Zahnärztekammer Hamburg Von der ZFA zur Ausbildungsmentorin 2017 startete die ZÄK Hamburg eine Pilot-Fortbildung für ZFA, jetzt haben die ersten 13 Teil- nehmerinnnen den Kurs erfolg- reich absolviert – sie dürfen sich ab sofort „Ausbildungsmentoren“ nennen. „Wir haben viele Dinge gelernt, von denen wir vorher gar nicht wussten, dass es sie gibt“, berichtet eine Absolventin. „Bisher hat man einfach eine Auszubildende eingestellt und ließ sie mitlaufen. Nun wissen wir, wie man struk- turiert ausbildet. Die jungen Aus- zubildenden sollten dort abge- holt werden, wo sie tatsächlich stehen – und sie müssen wäh- rend der gesamten Ausbildungs- zeit begleitet und unterstützt werden.“ Das Angebot richtet sich an aus- gebildete ZFA. Vermittelt werden Grundlagen, Inhalte und Wich- tigkeit der Ausbildung. Weitere Inhalte des 60-stündigen Pro- gramms beziehen sich auf die Analyse des Ausbildungsmarkts, Rechte und Pflichten der Aus- bilderpraxis sowie der Auszubil- denden. Vorgestellt werden die Instrumente für eine strukturierte Vorberei- tung, Planung und Durchführung der Ausbildung auf Basis eines Ausbildungs- plans. Ferner geht es um die Inhalte und die Führung des Berichtshefts, theoretisches Wis- sen über Kommunikation und Konflikte sowie Konfliktlösungs- mechanismen, die praktisch in Rollenspielen erarbeitet werden. Der Pilotkurs umfasste sechs Unterrichtstage, die über drei Monate verteilt waren, plus einer Hospitation bei den Abschluss- prüfungen zur ZFA. nb/pm Weitere Informationen zum Fort- bildungsangebot finden Sie unter https://www.zahnaerzte-hh.de . 16 Nachrichten

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