Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 108, Nr. 6, 16.3.2018, (519) neuer Institutionen sichert sich die Politik den Zugriff auf das Gesundheitswesen und baut ihren Einfluss aus”, so Heinrich. Er be- zeichnete den Vertrag als „Totenschein für die Selbstverwaltung und die ärztliche Freiberuflichkeit“. Änderungen im Zulassungsausschuss Beabsichtigt ist ferner, dass die Länder ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen der KVen bekommen. Auch dadurch wird befürchtet, dass der Staat immer mehr in den Aufgabenbereich der Selbstverwaltung eingreift. Dies hat ein weiterer Akteur der Selbstverwaltung, die Kasse Barmer GEK, auf- gegriffen und kritisiert: Die Beteiligung der Länder in den Zulas- sungsausschüssen komme einem Paradigmenwechsel gleich. Die Ausschüsse seien eine ureigene Angelegenheit der Selbstverwal- tung, Mitwirkungsrechte der Länder stellten einen Systembruch dar, so die Kasse. sg/pr Auf der letzten KBV-Vertreterversammlung Anfang März brachten die Delegierten ihre Kritik auf den Punkt. Sie ver- langten ein Ende der Scheindebatten um eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin und um die vermeintlich ungerechte Vergabe von Arztterminen. In einer Resolution betonten sie, dass es eine zukunftssichere ärztliche Versorgung nur mit der Selbstverwaltung gebe. Man konstatiere „mit Befremden die aktuellen Bestrebungen der Gesundheitspolitik, in die ärzt- liche und gemeinsame Selbstverwaltung einzugreifen“, heißt es darin. Diese seien angesichts der guten ambulanten Ver- sorgung der Bevölkerung „mehr als unverständlich“. Insbe- sondere kritisierten die Delegierten, dass die Terminservice- stellen der KVen von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein und auch haus- und kinderärztliche Termine vermitteln sollen. Weiterer Kritikpunkt: Laut Vertrag soll die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden erhöht werden. Diese Vorgaben sind der Ärzteschaft ein Dorn im Auge. KBV- Chef Dr. Andreas Gassen: „Schon heute bekommen die niedergelassenen Ärzte 10 bis 20 Prozent ihrer Leistungen auf- grund der Budgetierung nicht vergütet. Und jetzt sollen sie noch mehr Leistungen anbieten? Das ist ein Unding.“ Auch lehnen die Ärzte eine von den Koalitionspartnern geforderte gemeinsame Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes durch Landeskrankenhausgesellschaften und KVen ab. Hierzu sollen laut Vertrag von den Krankenhausgesellschaften und den KVen in den Kliniken integrierte Notfallzentren aufgebaut werden, die unter gemeinsamer Finanzverantwortung stehen. Für die Ärzte ein weiterer Punkt der Aufweichung der beste- henden Strukturen der Selbstverwaltung. Was die Ärzte kritisieren Es gibt doch nichts Schöneres als zufriedene Patienten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz stehen Ihnen die QS-Dental geprüften zahntechnischen Meisterlabore als optimaler Partner für Ihre Praxis immer kompetent zur Seite. Mit dem fachgerechten Qualitätssicherungskonzept QS-Dental setzen die Labore ein klares Qualitäts-Markenzeichen. Durch QS-Dental wird Qualität aus Meisterhand konsequent und nachvollziehbar dokumentiert für eine noch bessere zahntechnische Versorgung. Sie können sich hier stets bester Ergebnisse sicher sein – zumWohle aller Ihrer Patienten. Noch ohne QS-Labor? Gehen Sie auf Nummer sicher. Ihr QS-Dental geprüftes Meisterlabor vor Ort finden Sie unter: WWW.QS-DENTAL.DE ZAHNERSATZ MIT QUALITÄTSVERSPRECHEN Da kann ich mir sicher sein! Q S - D e n t a l g e p r ü f t A u s V e r a n t w o r t u n g f ü r Q u a l i t ä t & S i c h e r h e i t ®

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