Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 06

zm 108, Nr. 6, 16.3.2018, (554) Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Der im vergangenen Jahr in der ent- scheidenden Sitzung des Bundesrats zurückgestellte Entwurf der zahnärzt- lichen Approbationsordnung, wurde im Kreis der Hochschullehrer durchaus sehr kritisch diskutiert. Dennoch hat sich die VHZMK schlussendlich für den Entwurf ausgesprochen. Was waren aus Ihrer Sicht die Gründe dafür? Prof. Ralph Luthardt: Der Beschluss der Ver- einigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist auf der einen Seite ein klares Bekenntnis zur Approba- tionsordnung. Auf der anderen Seite macht er aber noch einmal sehr deutlich, dass es ohne eine adäquate finanzielle Ausstattung nicht funktionieren kann. Es klang ja in den Diskussionen im Vorfeld durchaus so an, dass „die Hochschulen sich bitte mal nicht so haben sollen, die werden das schon hin- bekommen“. Da muss man ehrlich sein: Man kann nicht erwarten, dass die Assistenten, die dann in die Praxis gehen, auf einem hohen Niveau ausgebildet werden, und anderer- seits sagen, dass die Universitäten die damit einhergehenden Kostensteigerungen ein- fach so auffangen werden. Das kann nicht aufgehen! Die Hoffnung, die Approbations- ordnung nur schnell zu bekommen, ohne im Zweifelsfall finanzielle Zugeständnisse zu machen, fällt dem ganzen Berufsstand auf die Füße. Und das ist auch nicht lösbar. Was sind aus Ihrer Sicht die relevanten Aspekte – positiv wie negativ – im Ent- wurf der neuen Approbationsordnung? Ganz klar die verbesserte Betreuungsrelation für die studentische Ausbildung, insbeson- dere nutzbar im klinischen Studienabschnitt. Dies entspricht im Übrigen auch der voll- kommen veränderten Wahrnehmung der Patienten heutzutage. Denn die Patienten erwarten auch in einem Studierendenkurs eine Betreuung, die letztlich nicht so viel anders ist als in einer guten Praxis. Das geht nicht mehr wie früher, als man sagte, ‚Sie bekommen Ihre Prothese ja günstig und dafür müssen Sie halt ein bisschen warten‘. Vielmehr erwarten die Patienten an dieser Stelle die gleiche Versorgungsqualität und sind deutlich weniger bereit als früher, Zugeständnisse zu machen. Ebenfalls posi- tiv sind für mich persönlich die interdiszipli- nären Kurse. Um den kritischen Aspekt zu thematisieren: In der vorgesehenen Einheitlichkeit von Vor- klinik Medizin und Zahnmedizin sehe ich eher Nachteile. Denn das viel zitierte ‚Mehr Medizin in der Zahnmedizin‘ ist nicht im vorklinischen Studienabschnitt anzusiedeln, sondern im klinischen Studienabschnitt. Aber über alles betrachtet muss man festhalten – und dies ist ein Stück weit die politische Position –, dass wenn wir jetzt nicht weiter- kommen, wir es immer schwerer haben werden, uns besser aufzustellen. Dies sage ich insbesondere vor dem Hintergrund, dass der vorliegende novellierte Entwurf auch bereits 15 Jahre alt ist. Zudem steht ja die Befürchtung im Raum, dass – wenn es jetzt nicht ge- lingt, die neue Approbationsordnung zu verankern – die Ausbildung der Zahnärzte als Teil des Masterplans Medizinstudium 2020 geregelt wer- den könnte. Unterstellt, dieses Szenario würde in der Politik tatsächlich verfolgt werden, welche Auswirkung würden Sie dann für die zahnärztliche Ausbil- dung an den Universitäten befürchten? Das ist sehr schwer vorhersagbar. Das Zeit- fenster ist, glaube ich, deutlich größer als 2020 – ein Argument dafür, jetzt etwas für die novellierte Approbationsordnung zu tun. Die politische Intention der Agenda 2020 ist nachvollziehbar mehr Hausärzte, weil dort ein Versorgungsengpass besteht. Allerdings berücksichtigt der Masterplan für mich überhaupt nicht den Aspekt, dass wir in Deutschland die Situation haben, dass jeder selber darüber entscheidet, ob er Anästhesist oder Chirurg – wohlgemerkt auch immer weiblich – beziehungsweise Hausarzt wird. Diese ganze Diskussion Agenda 2020 mit der Fokussierung auf die Allgemeinmedizin bereitet mir alleine rechtlich und politisch Bauchschmerzen. Die Fokussierung auf den versorgungs- politischen Aspekt wird die Zahnmedizin deutlich hintanstehen lassen, weil aus Sicht der Politik die Zahnmedizin erfreulicher- weise kein Thema ist. Die Politik sagt ja auch: ‚Eigentlich haben wir in der Zahn- medizin versorgungstechnisch kein Problem‘ – was ja letztendlich ein Kompliment an uns alle ist. Aber in der spezifischen Situation wird’s nachteilig, denn wenn man kein ? ? ? Interview mit Prof. Ralph Luthardt „Es macht über alles Sinn, dieses Thema jetzt anzugehen!“ Im Koalitionsvertrag steht die zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) wieder drin, aber nicht alle sind mit der 15 Jahre alten Novelle glücklich. Prof. Ralph Luthardt ist Präsident der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) – und für die Umsetzung. Prof. Ralph Luthardt Foto: 50 Politik

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