Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 108, Nr. 7, 1.4.2018, (676) Fakten-Check 920 Fälle bei 13 Millionen Behandlungen 5.500 Versicherte wendeten sich 2017 an die Techniker Krankenkasse, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten – 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Für die TK ist das ein „neuer Behandlungsfehler-Rekord“. Was steckt hinter dieser Meldung? Am 11. März veröffentlichte die TK ihre Pressemitteilung zum „neuen Behandlungs- fehler-Rekord“. Unmittelbar danach rea- gierten die Medien: „Negativ-Rekord bei Patienten-Beschwerden – eine Ärzte-Grup- pe sticht heraus“, titelte Focus Online. Bei n-TV hieß es „Patienten vermuten öfter Behandlungsfehler“. Für RTL schlug die Techniker Krankenkasse sogar Alarm: „Mehr Beschwerden über Ärzte als je zuvor!“ Auch die Ärzte Zeitung sprach von „Mehr Ver- dachtsfälle auf Ärztepfusch“. Trotz verschieden kreativer Überschriften folgt in allen Berichten synchron die Presse- mitteilung der TK im Wortlaut oder para- phrasiert. Das Problem ist jedoch, was die TK in ihrer Pressemitteilung nicht schreibt: Von den rund 9,8 Millionen TK-Versicherten jaben lediglich 5.500 Mitglieder im vergan- genen Jahr über die TK-Beschwerde-Hotline einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. 920 Verdachtsfälle entfallen da- bei laut Erhebung auf die Zahnmedizin. Was die Pressemitteilung ebenfalls verschweigt, ist, wie viele zahnmedizinische Behandlungsfälle dem insgesamt zugrunde liegen. Auf Nachfrage gibt die TK Auskunft – mit diesem Ergebnis: Die 920 Verdachtsfälle in der Zahnmedizin entfallen auf insgesamt 13 Millionen zahnmedizinische Behandlungs- fälle. Und davon erhärtet sich dann durch- schnittlich jeder dritte Verdachtsfall. Und das soll nun die Schreckensmeldung sein à la „Mehr Verdachtsfälle auf Ärztepfusch“? Urteilen Sie selbst! nb Foto: zm-mg 44 Politik

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