Zahnärztliche Mitteilungen Nr. 07

zm 108, Nr. 7, 1.4.2018, (683) Abschluss der Extraktionstherapie zur pro- thetischen Beratung und Weiterbehandlung an unsere Poliklinik überwiesen. Im Oberkiefer gestattete die Lückengebiss- topografie festsitzenden Zahnersatz gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Kranken- kassen. Im Unterkiefer verblieb nach Extrak- tion ein karies- und füllungsfreies anteriores Restgebiss von 34 nach 45 (Abbildung 2). Ver- sorgungen mit implantatgestütztem Zahn- ersatz oder kombiniert festsitzend-heraus- nehmbarem Zahnersatz schieden aus Kosten- gründen aus. Angesichts der normalerweise sichtbaren Gussklammer-Verankerungen an den Prämolaren fürchtete die junge Frau eine Demaskierung als Prothesenträgerin. Die Patientin konnte mit einer Modellguss- prothese und zwei RPI-Klammern an den Zähnen 34 und 45 erfolgreich versorgt werden (Abbildungen 3 und 4). RPI steht für Rest (meist sattelferne Abstützung), Pro- ximal Plate (approximale Führungsfläche), l-bar (i-förmiger Retentionsteil). Das RPI- Klammersystem wurde 1963 von Kratochvil [Kratochvil, 1963] eingeführt und von Krol 1973 [Krol, 1973] weiterentwickelt. Das Klammersystem ist kein Exot. Es findet sich in nahezu allen internationalen Standard- lehrbüchern der Prothetik und gilt als das mit am besten bewährte Klammersystem für Patientenfall 1 (v.l.o.n.r.u.): Abbildung 1: OPG der 31-jährigen Patientin bei Erstvorstellung, Abbildung 2: anteriores Restgebiss nach Extraktions- therapie, Abbildung 3: RPI-Klammer auf dem Meistermodell, Abbildung 4: Gesamteinprobe des Zahnersatzes, Abbildung 5: Biomechanik der RPI- Klammer bei dislozierender Sattelbewegung, Abbildung 6: Präparation für RPI-Klammer 51

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